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Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW

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Kurzinformationen<br />

über zeitnahe Veränderungen, neue Angebote<br />

und künftige Planungsziele.<br />

Weitere Informationen sind erhältlich bei der<br />

Geschäftsführung der GFB Kreis Viersen,<br />

Geschäftsführer Werner Schieß, Willy-<br />

Brandt-Ring 15, 41747 Viersen, Tel.:<br />

<strong>02</strong>162/53015-210; Fax: <strong>02</strong>162/53015-<br />

224; E-Mail: gfb@kreis-viersen.de. Exemplare<br />

der Broschüre sind bei der GFB erhältlich.<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 35 12-<strong>04</strong> –<br />

Rahmenvorgaben des<br />

neuen Krankenhausplans<br />

für Nordrhein-Westfalen<br />

Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie<br />

(MFJFG) und Gesundheit des Landes<br />

Nordrhein-Westfalen hat die seit dem<br />

01.01.20<strong>02</strong> geltenden Rahmenvorgaben<br />

des neuen Krankenhausrahmenplans im<br />

Internet unter www.mfjfg.nrw.de sowie als<br />

Broschüre veröffentlicht, die bei der Broschürenstelle<br />

des MFJFG, 40190 Düsseldorf<br />

bestellt werden kann. Dem neuen Krankenhausplan<br />

liegt ein einvernehmlich erzieltes<br />

Ergebnis im Landesausschuss für Krankenhausplanung<br />

über Planungsgrundsätze und<br />

quantitative Eckwerte der Krankenhausplanung<br />

zugrunde. In der letzten Sitzung des<br />

Landesausschusses für Krankenhausplanung<br />

stand die regionale Verteilung der<br />

Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen auf<br />

der Tagesordnung. Beschlossen wurde die<br />

Bildung einer Arbeitsgruppe, in der über<br />

das weitere Verfahren hinsichtlich der<br />

Regionalisierung des Bettenbedarfs und die<br />

Datengrundlage zur Verteilung des Bettenbedarfs<br />

beraten werden soll.<br />

Insbesondere für den ländlichen Raum ist<br />

das Ergebnis einer Definition der wohnortnahen<br />

Versorgung nach dem Krankenhausgesetz<br />

von Bedeutung. Diese soll nach<br />

einer einvernehmlich zwischen der Krankenhaus-<br />

und der Krankenkassenseite<br />

gefundenen Formulierung dann sichergestellt<br />

sein, wenn ein Krankenhaus nicht<br />

weiter als 15 bis 20 Kilometer entfernt ist,<br />

es sei denn, dass wegen topographischer<br />

oder verkehrsinfrastruktureller Besonderheiten<br />

das Krankenhaus nicht in der sonst<br />

üblichen Zeit erreichbar und eine kürzere<br />

Entfernung angemessen ist.<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 54 07-00–<br />

Kreis Unna engagiert im Netzwerk<br />

Patientenberatung <strong>NRW</strong><br />

Als Modellkommune ist der Kreis Unna im<br />

„Netzwerk Patientenberatung <strong>NRW</strong>“ vertreten.<br />

In dieser Arbeitgemeinschaft haben<br />

sich 23 Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz<br />

zusammengeschlossen, um Verbesserungen<br />

in der Information und Beratung<br />

im Gesundheitswesen zu erreichen.<br />

„Der gesundheitliche Verbraucherschutz<br />

stellt eine neue Herausforderung an das<br />

deutsche Gesundheitssystem dar“, so<br />

Kreis-Gesundheitsdezernentin Gabriele<br />

Warminski-Leitheußer.<br />

Ziel des Netzwerkes ist deshalb die Stärkung<br />

der Kompetenz von Bürgerinnen und<br />

Bürgern in Gesundheitsfragen. Ein Schwerpunkt<br />

liegt dabei in einer verstärkten<br />

Transparenz sowie einem qualitätsorientierten<br />

Ausbau der Beratungs- und Leistungsangeboten<br />

im Gesundheitswesen.<br />

Landesweit beteiligen sich unter anderem<br />

die Ärzte- und Apothekerkammern, Kassenärztliche<br />

Vereinigungen, Krankenkassen,<br />

die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,<br />

der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />

und die Landesarbeitsgemeinschaft<br />

Selbsthilfe Behinderter <strong>NRW</strong>.<br />

Im Kreis findet momentan die Bestanderhebung<br />

aller Beratungsangebote statt. Hierzu<br />

hat die Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung<br />

und Gesundheitsplanung<br />

des Kreises Unna insgesamt 450 Einrichtungen,<br />

Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen<br />

um Informationen zu ihren jeweiligen<br />

Beratungsaufgaben gebeten. „Sobald die<br />

Bestandsaufnahme abgeschlossen ist, werden<br />

wir in weiteren Schritten die Beratungsangebote<br />

transparent darstellen, Defizite<br />

vor Ort aufzeigen und die Angebote auch<br />

koordinieren“, so Gabriele W a r minski-<br />

Leitheußer. Weitere Informationen zu<br />

diesem Thema sind verfügbar bei der<br />

Geschäftsstelle für Gesundheitsförderung<br />

und Gesundheitsplanung des Kreises, Platanenallee<br />

16, 59425 Unna, Telefon<br />

<strong>02</strong>303/271254 (Gaby Olbrich-Steiner) und<br />

272754 (Jochen Hartlieb).<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 53 01-00/4 –<br />

Sportprospekt<br />

des Kreises Viersen<br />

Der Kreis Viersen hat einen Prospekt<br />

herausgegeben, der über das Sportangebot<br />

im Kreis Viersen informiert. Das<br />

vielfältige Programm reicht von verschiedenen<br />

Ball- und Wassersportarten<br />

über Wandern und Fahrradfahren bis<br />

hin zu Segelflug- und Wintersportarten.<br />

Die kostenlose Broschüre kann bei der<br />

Pressestelle des Kreises unter der Telefon<br />

Nr.: <strong>02</strong>162/391<strong>02</strong>5 oder beim<br />

Kreisjugendamt unter der Telefon Nr.:<br />

<strong>02</strong>162/391868 angefordert werden.<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 52 10-00 –<br />

Vermessungswesen<br />

Informationen zum Katasteramt<br />

des Kreises Coesfeld<br />

Beim Katasteramt des Kreises Coesfeld liegen<br />

jetzt zwei Faltblätter vor, die über die<br />

Aufgaben und Abteilungen des Katasteramtes<br />

selbst sowie über die gesetzliche<br />

Gebäudeeinmessungs-Verpflichtung informieren.<br />

Unter dem Titel „Unser Service für Ihr<br />

Grundstück“ wird zunächst über Entstehung<br />

und Entwicklung des Liegenschaftskatasters<br />

berichtet. Danach stellen sich die<br />

drei Abteilungen vor, welche zumindest<br />

dem Bürger gegenüber nach wie vor „das<br />

Katasteramt“ bilden. Bürgerinnen und Bürger<br />

erfahren hier, was sie von der Vermessungsabteilung,<br />

der Abteilung Liegenschaftskataster<br />

und der Abteilung Grundstücksbewertung/Geoinformation<br />

ganz<br />

persönlich für ihren Bedarf erhalten bzw.<br />

bekommen können. Zum Schluss werden<br />

für den Bürger wichtige Telefon- und Faxnummern<br />

sowie die Email-Adressen der<br />

drei Abteilungen und die Öffnungszeiten<br />

genannt, um Kontakt aufnehmen und weitere<br />

Fragen stellen zu können.<br />

Ein zweites Blatt behandelt das Thema<br />

Gebäudeeinmessung, eine Verpflichtung,<br />

welche dem Häuslebauer neben vielen<br />

anderen Pflichten auferlegt ist. Ein Beispiel<br />

gibt Auskunft über die entstehenden Einmessungsgebühren.<br />

Auch hier stehen<br />

Ansprechpartner aus der Vermessungsabteilung<br />

des Katasteramtes für weitere Fragen<br />

zur Verfügung.<br />

Mit beiden Informationsblättern verbindet<br />

Landrat Hans Pixa den Wunsch und die<br />

Hoffnung, ein Stückchen mehr Bürgernähe<br />

und Bürgerinformation herstellen zu können.<br />

Die Blätter sind bei der Kreisverwaltung<br />

Coesfeld, Tel.: <strong>02</strong>541/18-6701, Email:<br />

info@kreis-coesfeld.de, erhältlich. Die Inhalte<br />

sind aber auch im Internet über www.kreiscoesfeld.de<br />

(Bürgerservice) abrufbar.<br />

EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />

– 62 00-03 –<br />

Umweltschutz<br />

Kreis Neuss:<br />

Naturnahe Regenwasserbeseitigung<br />

– Umweltschutz mit<br />

Spareffekt<br />

Unter dem Motto „Naturnahe Regenwasserbeseitigung<br />

im Kreis Neuss – Umweltschutz<br />

mit Spareffekt“ hatte das Amt für<br />

Umweltschutz des Kreises Neuss von Juni<br />

2000 bis Januar 2001 eine Wanderausstellung<br />

in der Kreisverwaltung und in Gebäu-<br />

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