Eildienst 04/02 - Landkreistag NRW
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Kurzinformationen<br />
über zeitnahe Veränderungen, neue Angebote<br />
und künftige Planungsziele.<br />
Weitere Informationen sind erhältlich bei der<br />
Geschäftsführung der GFB Kreis Viersen,<br />
Geschäftsführer Werner Schieß, Willy-<br />
Brandt-Ring 15, 41747 Viersen, Tel.:<br />
<strong>02</strong>162/53015-210; Fax: <strong>02</strong>162/53015-<br />
224; E-Mail: gfb@kreis-viersen.de. Exemplare<br />
der Broschüre sind bei der GFB erhältlich.<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 35 12-<strong>04</strong> –<br />
Rahmenvorgaben des<br />
neuen Krankenhausplans<br />
für Nordrhein-Westfalen<br />
Das Ministerium für Frauen, Jugend, Familie<br />
(MFJFG) und Gesundheit des Landes<br />
Nordrhein-Westfalen hat die seit dem<br />
01.01.20<strong>02</strong> geltenden Rahmenvorgaben<br />
des neuen Krankenhausrahmenplans im<br />
Internet unter www.mfjfg.nrw.de sowie als<br />
Broschüre veröffentlicht, die bei der Broschürenstelle<br />
des MFJFG, 40190 Düsseldorf<br />
bestellt werden kann. Dem neuen Krankenhausplan<br />
liegt ein einvernehmlich erzieltes<br />
Ergebnis im Landesausschuss für Krankenhausplanung<br />
über Planungsgrundsätze und<br />
quantitative Eckwerte der Krankenhausplanung<br />
zugrunde. In der letzten Sitzung des<br />
Landesausschusses für Krankenhausplanung<br />
stand die regionale Verteilung der<br />
Kapazitäten in Nordrhein-Westfalen auf<br />
der Tagesordnung. Beschlossen wurde die<br />
Bildung einer Arbeitsgruppe, in der über<br />
das weitere Verfahren hinsichtlich der<br />
Regionalisierung des Bettenbedarfs und die<br />
Datengrundlage zur Verteilung des Bettenbedarfs<br />
beraten werden soll.<br />
Insbesondere für den ländlichen Raum ist<br />
das Ergebnis einer Definition der wohnortnahen<br />
Versorgung nach dem Krankenhausgesetz<br />
von Bedeutung. Diese soll nach<br />
einer einvernehmlich zwischen der Krankenhaus-<br />
und der Krankenkassenseite<br />
gefundenen Formulierung dann sichergestellt<br />
sein, wenn ein Krankenhaus nicht<br />
weiter als 15 bis 20 Kilometer entfernt ist,<br />
es sei denn, dass wegen topographischer<br />
oder verkehrsinfrastruktureller Besonderheiten<br />
das Krankenhaus nicht in der sonst<br />
üblichen Zeit erreichbar und eine kürzere<br />
Entfernung angemessen ist.<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 54 07-00–<br />
Kreis Unna engagiert im Netzwerk<br />
Patientenberatung <strong>NRW</strong><br />
Als Modellkommune ist der Kreis Unna im<br />
„Netzwerk Patientenberatung <strong>NRW</strong>“ vertreten.<br />
In dieser Arbeitgemeinschaft haben<br />
sich 23 Mitglieder der Landesgesundheitskonferenz<br />
zusammengeschlossen, um Verbesserungen<br />
in der Information und Beratung<br />
im Gesundheitswesen zu erreichen.<br />
„Der gesundheitliche Verbraucherschutz<br />
stellt eine neue Herausforderung an das<br />
deutsche Gesundheitssystem dar“, so<br />
Kreis-Gesundheitsdezernentin Gabriele<br />
Warminski-Leitheußer.<br />
Ziel des Netzwerkes ist deshalb die Stärkung<br />
der Kompetenz von Bürgerinnen und<br />
Bürgern in Gesundheitsfragen. Ein Schwerpunkt<br />
liegt dabei in einer verstärkten<br />
Transparenz sowie einem qualitätsorientierten<br />
Ausbau der Beratungs- und Leistungsangeboten<br />
im Gesundheitswesen.<br />
Landesweit beteiligen sich unter anderem<br />
die Ärzte- und Apothekerkammern, Kassenärztliche<br />
Vereinigungen, Krankenkassen,<br />
die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,<br />
der Deutsche Gewerkschaftsbund<br />
und die Landesarbeitsgemeinschaft<br />
Selbsthilfe Behinderter <strong>NRW</strong>.<br />
Im Kreis findet momentan die Bestanderhebung<br />
aller Beratungsangebote statt. Hierzu<br />
hat die Koordinierungsstelle für Gesundheitsförderung<br />
und Gesundheitsplanung<br />
des Kreises Unna insgesamt 450 Einrichtungen,<br />
Selbsthilfegruppen und Beratungsstellen<br />
um Informationen zu ihren jeweiligen<br />
Beratungsaufgaben gebeten. „Sobald die<br />
Bestandsaufnahme abgeschlossen ist, werden<br />
wir in weiteren Schritten die Beratungsangebote<br />
transparent darstellen, Defizite<br />
vor Ort aufzeigen und die Angebote auch<br />
koordinieren“, so Gabriele W a r minski-<br />
Leitheußer. Weitere Informationen zu<br />
diesem Thema sind verfügbar bei der<br />
Geschäftsstelle für Gesundheitsförderung<br />
und Gesundheitsplanung des Kreises, Platanenallee<br />
16, 59425 Unna, Telefon<br />
<strong>02</strong>303/271254 (Gaby Olbrich-Steiner) und<br />
272754 (Jochen Hartlieb).<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 53 01-00/4 –<br />
Sportprospekt<br />
des Kreises Viersen<br />
Der Kreis Viersen hat einen Prospekt<br />
herausgegeben, der über das Sportangebot<br />
im Kreis Viersen informiert. Das<br />
vielfältige Programm reicht von verschiedenen<br />
Ball- und Wassersportarten<br />
über Wandern und Fahrradfahren bis<br />
hin zu Segelflug- und Wintersportarten.<br />
Die kostenlose Broschüre kann bei der<br />
Pressestelle des Kreises unter der Telefon<br />
Nr.: <strong>02</strong>162/391<strong>02</strong>5 oder beim<br />
Kreisjugendamt unter der Telefon Nr.:<br />
<strong>02</strong>162/391868 angefordert werden.<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 52 10-00 –<br />
Vermessungswesen<br />
Informationen zum Katasteramt<br />
des Kreises Coesfeld<br />
Beim Katasteramt des Kreises Coesfeld liegen<br />
jetzt zwei Faltblätter vor, die über die<br />
Aufgaben und Abteilungen des Katasteramtes<br />
selbst sowie über die gesetzliche<br />
Gebäudeeinmessungs-Verpflichtung informieren.<br />
Unter dem Titel „Unser Service für Ihr<br />
Grundstück“ wird zunächst über Entstehung<br />
und Entwicklung des Liegenschaftskatasters<br />
berichtet. Danach stellen sich die<br />
drei Abteilungen vor, welche zumindest<br />
dem Bürger gegenüber nach wie vor „das<br />
Katasteramt“ bilden. Bürgerinnen und Bürger<br />
erfahren hier, was sie von der Vermessungsabteilung,<br />
der Abteilung Liegenschaftskataster<br />
und der Abteilung Grundstücksbewertung/Geoinformation<br />
ganz<br />
persönlich für ihren Bedarf erhalten bzw.<br />
bekommen können. Zum Schluss werden<br />
für den Bürger wichtige Telefon- und Faxnummern<br />
sowie die Email-Adressen der<br />
drei Abteilungen und die Öffnungszeiten<br />
genannt, um Kontakt aufnehmen und weitere<br />
Fragen stellen zu können.<br />
Ein zweites Blatt behandelt das Thema<br />
Gebäudeeinmessung, eine Verpflichtung,<br />
welche dem Häuslebauer neben vielen<br />
anderen Pflichten auferlegt ist. Ein Beispiel<br />
gibt Auskunft über die entstehenden Einmessungsgebühren.<br />
Auch hier stehen<br />
Ansprechpartner aus der Vermessungsabteilung<br />
des Katasteramtes für weitere Fragen<br />
zur Verfügung.<br />
Mit beiden Informationsblättern verbindet<br />
Landrat Hans Pixa den Wunsch und die<br />
Hoffnung, ein Stückchen mehr Bürgernähe<br />
und Bürgerinformation herstellen zu können.<br />
Die Blätter sind bei der Kreisverwaltung<br />
Coesfeld, Tel.: <strong>02</strong>541/18-6701, Email:<br />
info@kreis-coesfeld.de, erhältlich. Die Inhalte<br />
sind aber auch im Internet über www.kreiscoesfeld.de<br />
(Bürgerservice) abrufbar.<br />
EILDIENST LKT NW Nr. 4/April 20<strong>02</strong><br />
– 62 00-03 –<br />
Umweltschutz<br />
Kreis Neuss:<br />
Naturnahe Regenwasserbeseitigung<br />
– Umweltschutz mit<br />
Spareffekt<br />
Unter dem Motto „Naturnahe Regenwasserbeseitigung<br />
im Kreis Neuss – Umweltschutz<br />
mit Spareffekt“ hatte das Amt für<br />
Umweltschutz des Kreises Neuss von Juni<br />
2000 bis Januar 2001 eine Wanderausstellung<br />
in der Kreisverwaltung und in Gebäu-<br />
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