Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte - Institut für Zeitgeschichte
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Aus den Anfängen des Landes Württemberg-Hohenzollern 265<br />
II<br />
Dem Verwaltungschaos suchte die französische Besatzungsmacht im Juni, als sie<br />
noch in Stuttgart saß, durch die Einrichtung einer deutschen Landeszentralverwaltung<br />
zu begegnen. Sie setzte Landesdirektoren als Leiter der einzelnen Ministerialverwaltungen<br />
ein. Zum Leiter der Kultusverwaltung bestellte sie den Tübinger<br />
Landgerichtsrat und Privatdozenten Carlo Schmid. Er blieb indessen nur kurze Zeit<br />
Leiter der Kultusverwaltung in Stuttgart. Die Amerikaner hatten nach der Besetzung<br />
Nordwürttembergs und Nordbadens eine neue, zunächst auf Württemberg<br />
beschränkte Landesregierung unter Reinhold Maier gebildet, der Theodor Heuß als<br />
Kultusminister angehörte. Sie wurde offiziell Ende September eingesetzt. Die<br />
Amerikaner hatten Carlo Schmid, gleich nachdem die Franzosen Stuttgart übergeben<br />
hatten, abgesetzt. Carlo Schmid, so heißt es in den Erinnerungen Reinhold<br />
Maiers, sei den Amerikanern nicht genehm gewesen. 2 Die Antipathie der Amerikaner<br />
richtete sich wohl nicht gegen die Persönlichkeit Schmids, den sie kaum kannten.<br />
Da er aber den Rang eines Kriegsverwaltungsrats hatte, fiel er nach den amerikanischen<br />
Entnazifizierungsvorschriften unter den „automatischen Arrest". Deswegen<br />
wurde er in Haft genommen, aber schon nach wenigen Tagen wieder freigelassen.<br />
Anfang November wurde auf amerikanisches Geheiß einmal die Zuständigkeit<br />
der württembergischen Landesregierung auf Nordbaden ausgedehnt, was schon seit<br />
langem vorgesehen war, und zum andern wurden einige Badener in die Regierung<br />
berufen. Damit war das Land Württemberg-Baden geschaffen. Gegen diese Ländervereinigung<br />
wehrten sich nicht nur die Badener energisch; auch die Württemberger,<br />
vor allem Reinhold Maier selber, folgten nur ungern dem amerikanischen Befehl.<br />
Ihre Hauptsorge galt aber dem Schicksal Südwürttembergs, das zur französischen<br />
Besatzungszone gehörte.<br />
In der ersten Zeit nach der endgültigen Festlegung der Grenzen zwischen der<br />
französischen und amerikanischen Zone im baden-württembergischen Raum schien<br />
es so, als ob diese Teilung <strong>für</strong> den staatsrechtlichen Bestand des Landes Württemberg<br />
keine weiteren Folgen haben sollte. Die Stuttgarter Landesregierung richtete<br />
ihre Anordnungen zunächst in gleicher Weise an die Behörden der französischen<br />
wie der amerikanischen Zone. Die Stuttgarter Landesdirektionen hatten gleichsam<br />
Filialen in Tübingen. Aber dieser Zustand ließ sich nicht aufrechterhalten, da ja<br />
die Stuttgarter Landesregierung nicht der französischen Besatzungsverwaltung<br />
unterstand. Nach der Konstruktion, die die Alliierten <strong>für</strong> die Verwaltung Deutschlands<br />
gefunden hatten, nämlich der Gliederung in Besatzungszonen, war eine Teilung<br />
der Länder unvermeidbar, wenn diese sich auf zwei Zonen erstreckten. Der<br />
Zonenbefehlshaber konnte nur Herr innerhalb seines eigenen Gebietes sein, so daß<br />
kein Land und damit auch keine Landesverwaltung sich auf zwei Zonen erstrecken<br />
konnte. Diese Konsequenz der Aufteilung Deutschlands in Besatzungszonen war<br />
weithin zunächst von den Deutschen nicht erkannt worden.<br />
Als die Amerikaner mit Reinhold Maier über die Regierungsbildung verhandel-<br />
2 Reinhold Maier, Ende und Wende, Stuttgart und Tübingen 1948, S. 332.