04.12.2013 Aufrufe

Albvereinsblatt_2006-4.pdf

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Archiv RP Stuttgart<br />

Ein Beispiel für geschützte Lebensräume am Wasser ist die „Flutende Wasservegetation“ in der Brenz im Eselsburger Tal.<br />

NATURA 2000<br />

Die NATURA 2000-Fläche umfasst nach derzeitigem Stand<br />

in Baden-Württemberg etwa 17 Prozent der Landesfläche,<br />

wenn man die nachzumeldenden Vogelschutzgebiete einrechnet.<br />

FFH-Gebiete (11,6 Prozent) und Vogelschutzgebiete<br />

(etwa 10,7 Prozent) überschneiden sich dabei. Kartenmaterial<br />

über die betroffenen Gebiete ist bei der Naturschutzverwaltung<br />

erhältlich oder einsehbar (Internetadresse<br />

siehe Seite 6 unten rechts).<br />

Dass die Diskussion um die Vogelschutzgebiete<br />

derzeit „heiß läuft“,<br />

hängt damit zusammen, dass in den<br />

vergangenen Monaten ein „Konsultationsverfahren“<br />

zu den nachzumeldenden<br />

Vogelschutzgebieten durchgeführt<br />

wurde, mit dem die Landesverwaltung<br />

Gemeinden und Verbände<br />

über die Planungen informiert hat,<br />

um zunächst einmal Kartierfehler auszumerzen.<br />

Insbesondere bestandskräftige<br />

Planungen und Gestattungen,<br />

die bei den Kartierungen nicht bekannt<br />

waren, sollten berücksichtigt<br />

werden. Im Spätherbst diesen Jahres<br />

wird in einem zweiten Konsultationsverfahren<br />

auch privaten Betroffenen<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben<br />

werden.<br />

Die Wacholderheide ist ein Beispiel für<br />

trockene FFH-Lebensraumtypen.<br />

Thomas Pfündel<br />

5<br />

Die FFH-Richtlinie von 1992 integriert die Vogelschutzrichtlinie<br />

von 1979 mit dem Ziel eines einheitlichen Schutzgebietsnetzes<br />

NATURA 2000. Bevor jedoch die Vogelschutzgebiete<br />

nicht abschließend gemeldet und nach nationalem<br />

Recht gesichert sind – dies wird voraussichtlich<br />

erst Ende 2007 der Fall sein –, bestehen erhebliche Rechtsunsicherheiten,<br />

zum Beispiel bei den Genehmigungsverfahren<br />

der Bahnlinie Stuttgart – Ulm, aber auch bei der<br />

Bauleitplanung der Gemeinden. Rechtssichere Planungen<br />

sind erst nach dem Abschluss des Meldeverfahrens möglich,<br />

daher muss es im Interesse aller liegen, baldmöglichst

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!