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Hatzendorfer Agricola Ausgabe Nr. 31

Der Hatzendorfer Agricola ist eine kostenloses Informationsblatt der ÖVP Hatzendorf welches mehrmals im Jahr an alle Haushalte der Gemeinde verschickt wird.

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<strong>Hatzendorfer</strong><br />

<strong>Agricola</strong><br />

WIR GRATULIEREN...<br />

Zur erfolgreich abgelegten Matura gratuliert<br />

die Gemeinde Hatzendorf sehr herzlich:<br />

Frau Hölbling Katharina, Tourismusschule<br />

Bad Gleichenberg, mit Auszeichnung<br />

Frau Gradwohl Maria, Höhere Lehranstalt für<br />

wirtschaftliche Berufe, Weiz<br />

Herrn Kicker Christoph, BORG Feldbach<br />

Herr Krenn Christoph, HTL Weiz<br />

Frau Lehner Barbara, BORG Jennersdorf<br />

Frau Matzer Sarah, BORG Jennersdorf<br />

Frau Nierensee Bernadette, Höhere Lehranstalt für<br />

wirtschaftliche Berufe, Weiz<br />

Herr Poglitsch Hans Peter, HTL Kaindorf<br />

Frau Schweinzer Daniela, Handelsakademie Feldbach<br />

Frau Sonnbichler Lena, BORG Jennersdorf<br />

Wir wünschen auf dem weiteren Berufs- und Ausbildungsweg<br />

alles Gute und viel Erfolg.<br />

Die Gemeinde gratuliert auch all jenen, die einen wichtigen<br />

Schulabschluss erfolgreich abgelegt haben und<br />

deren Namen der Redaktion nicht bekannt sind bzw.<br />

bekannt gegeben wurden.<br />

Tipps vom<br />

Steuerberater<br />

Umsatzsteuerliche Aspekte beim Kauf eines<br />

Fahrzeuges aus einem EU-Mitgliedsland<br />

Beim Kauf eines Fahrzeuges im Binnenmarkt ist zunächst<br />

einmal zu untersuchen, ob es sich bei dem Fahrzeug um<br />

ein neues handelt oder nicht. Zu den neuen Fahrzeugen<br />

zählen:<br />

· Landfahrzeuge: PKW, LKW, Motorräder, Wohnmobile<br />

und dgl., nicht jedoch Wohnwägen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen,<br />

Zugmaschinen (Traktoren)<br />

Neu sind diese Fahrzeuge, wenn die erste Inbetriebnahme<br />

zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht mehr als sechs Monate<br />

zurückliegt (unabhängig von der Anzahl der gefahrenen<br />

Kilometer). Nach den sechs Monaten gilt das Fahrzeug<br />

immer noch als neu, wenn es nicht mehr als 6.000<br />

Kilometer zurück gelegt hat.<br />

· Wasserfahrzeuge: Länge von mehr als 7,5 Meter. Neu<br />

sind diese, wenn die erste Inbetriebnahme nicht mehr<br />

als drei Monate zurückliegt und danach, wenn es nicht<br />

mehr als 100 Stunden genutzt wurde.<br />

· Luftfahrzeuge: Starthöchstmasse mehr als 1.550 kg.<br />

Neu sind diese, wenn die Inbetriebnahme nicht mehr als<br />

drei Monate zurückliegt und danach, wenn es nicht mehr<br />

als 40 Stunden genutzt wurde.<br />

Erwerb eines neuen Fahrzeuges aus einem anderen<br />

EU-Mitgliedsland<br />

Beim Erwerb eines neuen Fahrzeuges aus einem anderen<br />

EU-Mitgliedsland liegt ein innergemeinschaftlicher (ig)<br />

Erwerb vor, unabhängig davon, ob der Erwerber ein Unternehmer,<br />

ein Privater oder ein Kleinunternehmer ist. Bei<br />

einem ig Erwerb muss der Erwerber bis zum Ablauf des<br />

Monats, nach dem die Steuerschuld entstanden ist, eine<br />

Steuererklärung auf amtlichen Vordruck abgeben, in der er<br />

die zu entrichtende Steuer selbst berechnen und abführen<br />

muss. Neben der Umsatzsteuer ist auch die Normverbrauchsabgabe<br />

(NOVA 2) zu beachten. Ohne diese Bescheinigungen<br />

der Finanzbehörde ist eine Zulassung im<br />

Inland nicht möglich.<br />

Erwerb eines gebrauchten Fahrzeuges aus einem anderen<br />

EU-Mitgliedsland<br />

Für Fahrzeuge, die die Voraussetzungen für neue Fahrzeuge<br />

nicht erfüllen (Gebrauchtfahrzeuge), ist von Privaten keine<br />

Erwerbsbesteuerung durchzuführen. Die Normverbrauchsabgabe<br />

(NOVA 2) ist dennoch zu entrichten, denn erst<br />

danach kann eine Anmeldung erfolgen. Für Unternehmer<br />

mit einer UID-Nummer handelt es sich beim Erwerb eines<br />

gebrauchten Fahrzeuges um einen ig Erwerb und er hat<br />

die Erwerbsbesteuerung durchzuführen.<br />

Mag. Cornelia Trummer, Berufsanwärterin der<br />

SteuerberatungsgmbH<br />

Ungarnstraße 9, 8350 Fehring, Tel.: 0<strong>31</strong>55/26 65<br />

Seite 12

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