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CASTON Script-China gesamt3 - Herfurth & Partner

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Geschäftspraxis in <strong>China</strong><br />

HERFURTH & PARTNER<br />

RECHT INTERNATIONAL<br />

D. Rechtsformen<br />

In <strong>China</strong> hatten ausländische Investoren bislang die Möglichkeit, in drei verschiedenen<br />

Rechtsformen auf dem chinesischen Markt tätig zu werden, nämlich durch<br />

Errichtung einer Repräsentanz<br />

Gründung einer Joint-Venture-Gesellschaft<br />

Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />

Bislang konnten in <strong>China</strong> ausländische Investoren grundsätzlich nur Unternehmen in<br />

Form einer Kapitalgesellschaft, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften,<br />

gründen.<br />

In Zukunft wird die Gründung einer Personengesellschaft nicht nur den Chinesen, sondern<br />

auch den ausländischen Investoren gestattet. Das sieht das neue Personengesellschaftsgesetz<br />

vor, das am 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist.<br />

I. Repräsentanz<br />

Die Gründung einer Repräsentanz ist die einfachste Form des Markteintritts in <strong>China</strong>.<br />

Die Repräsentanz besitzt selbst keine Rechtspersönlichkeit. Die Geschäftstätigkeit beschränkt<br />

sich aber nur auf die Pflege von Geschäftskontakten, die Markterforschung<br />

und den Abschluss der Verträge im Namen des ausländischen Mutterunternehmens.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten<br />

genehmigt werden. Nicht erlaubt sind aber der Handel mit Waren und die Gewinnerzielung.<br />

Zurzeit ist die Gründung einer Repräsentanz in <strong>China</strong> lediglich registrierungspflichtig.<br />

Sofern die zulässige Geschäftstätigkeit einer Repräsentanz für die beabsichtigten Vorhaben<br />

nicht mehr ausreichend sein sollte, kommt dann die Gründung eines eigenen Unternehmens<br />

in Betracht. Zurzeit können ausländische Investoren in <strong>China</strong> grundsätzlich<br />

nur Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft, also Gesellschaft mit beschränkter<br />

Haftung oder Aktiengesellschaft, gründen. Allerdings wird sich dies bald ändern. In Zukunft<br />

wird die Gründung einer Personengesellschaft nicht nur den Chinesen, sondern<br />

auch den ausländischen Investoren gestattet. In der Praxis sind für ausländische Investoren<br />

die Unternehmensformen „Joint-Venture-Gesellschaft“ und „ Gesellschaft mit ausschließlich<br />

ausländischer Beteiligung“ relevant.<br />

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