CASTON Script-China gesamt3 - Herfurth & Partner
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Geschäftspraxis in <strong>China</strong><br />
HERFURTH & PARTNER<br />
RECHT INTERNATIONAL<br />
D. Rechtsformen<br />
In <strong>China</strong> hatten ausländische Investoren bislang die Möglichkeit, in drei verschiedenen<br />
Rechtsformen auf dem chinesischen Markt tätig zu werden, nämlich durch<br />
Errichtung einer Repräsentanz<br />
Gründung einer Joint-Venture-Gesellschaft<br />
Gründung einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft<br />
Bislang konnten in <strong>China</strong> ausländische Investoren grundsätzlich nur Unternehmen in<br />
Form einer Kapitalgesellschaft, also Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften,<br />
gründen.<br />
In Zukunft wird die Gründung einer Personengesellschaft nicht nur den Chinesen, sondern<br />
auch den ausländischen Investoren gestattet. Das sieht das neue Personengesellschaftsgesetz<br />
vor, das am 01. Juni 2007 in Kraft getreten ist.<br />
I. Repräsentanz<br />
Die Gründung einer Repräsentanz ist die einfachste Form des Markteintritts in <strong>China</strong>.<br />
Die Repräsentanz besitzt selbst keine Rechtspersönlichkeit. Die Geschäftstätigkeit beschränkt<br />
sich aber nur auf die Pflege von Geschäftskontakten, die Markterforschung<br />
und den Abschluss der Verträge im Namen des ausländischen Mutterunternehmens.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten<br />
genehmigt werden. Nicht erlaubt sind aber der Handel mit Waren und die Gewinnerzielung.<br />
Zurzeit ist die Gründung einer Repräsentanz in <strong>China</strong> lediglich registrierungspflichtig.<br />
Sofern die zulässige Geschäftstätigkeit einer Repräsentanz für die beabsichtigten Vorhaben<br />
nicht mehr ausreichend sein sollte, kommt dann die Gründung eines eigenen Unternehmens<br />
in Betracht. Zurzeit können ausländische Investoren in <strong>China</strong> grundsätzlich<br />
nur Unternehmen in Form einer Kapitalgesellschaft, also Gesellschaft mit beschränkter<br />
Haftung oder Aktiengesellschaft, gründen. Allerdings wird sich dies bald ändern. In Zukunft<br />
wird die Gründung einer Personengesellschaft nicht nur den Chinesen, sondern<br />
auch den ausländischen Investoren gestattet. In der Praxis sind für ausländische Investoren<br />
die Unternehmensformen „Joint-Venture-Gesellschaft“ und „ Gesellschaft mit ausschließlich<br />
ausländischer Beteiligung“ relevant.<br />
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