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CASTON Script-China gesamt3 - Herfurth & Partner

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Geschäftspraxis in <strong>China</strong><br />

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Einleitung<br />

Die Volksrepublik <strong>China</strong> (VR <strong>China</strong>) ist innerhalb der vergangenen 10 Jahre zu einem<br />

der wichtigsten <strong>Partner</strong> der deutschen Wirtschaft aufgestiegen. Es sind längst nicht<br />

mehr qualitativ minderwertige Importprodukte, die den Handel prägen. Vielmehr hat sich<br />

der Standort <strong>China</strong> zu einem in weiten Teilen hoch technisierten und stark wachsenden<br />

Markt entwickelt. Nicht zuletzt aufgrund einer konsumfreudigen und stetig größer werdenden<br />

Mittelschicht ist <strong>China</strong> als bevölkerungsreichstes Land der Erde auch als Absatzmarkt<br />

äußerst interessant.<br />

Investitionsstandort <strong>China</strong><br />

Für deutsche Unternehmen wird es daher zunehmend attraktiv, nicht nur Handelsbeziehungen<br />

in <strong>China</strong> zu führen, sondern mit einer Produktionsstätte oder einer Niederlassung<br />

vertreten zu sein. Die Rahmenbedingungen für ausländische Investitionen in<br />

<strong>China</strong> werden dabei durch einen regelmäßig aktualisierten Investitionskatalog („Catalogue<br />

for Directing Foreign Investment“) und die Investitionsverordnung (Provisions on Directing<br />

Foreign Investment) vorgegeben. Der Investitionskatalog teilt dabei die Industriesektoren<br />

in für Investitionen geförderte, erlaubte, beschränkt erlaubte oder verbotene<br />

Bereiche ein. Grundsätzlich zeichnet sich eine Tendenz ab, nach der ein eher ausgewogenes<br />

Wachstum in den Mittelpunkt des chinesischen Interesses rückt. So werden<br />

ausländische Investitionen zwar insgesamt weniger als noch in den vergangenen Jahren<br />

gefördert. Vielmehr sind es nunmehr ausgesuchte Bereiche im Energie- und Umweltsektor,<br />

in denen Investitionstätigkeiten umfangreich unterstützt werden. Für Investoren<br />

erleichternd wirkt zudem der Umstand, dass - allerdings je nach Investitionsstandort<br />

in vollkommen unterschiedlicher Weise – Genehmigungsverfahren durch pragmatische<br />

Regelungen der Behörden vor Ort verkürzt werden können.<br />

Im Übrigen ist im Jahr 2005 das zwischen Deutschland und der VR <strong>China</strong> bestehende<br />

Investitionsförderungs- und Schutzabkommen abermals erneuert worden. Die staatliche<br />

Kontrolle der Investitionstätigkeiten ist zwar nach wie vor nach Maßgabe der oben aufgezeigten<br />

Vorschriften staatlich reguliert; seit dem Beitritt <strong>China</strong>s zur WTO werden die<br />

Voraussetzungen jedoch immer weiter gelockert.

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