CASTON Script-China gesamt3 - Herfurth & Partner
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Geschäftspraxis in <strong>China</strong><br />
HERFURTH & PARTNER<br />
RECHT INTERNATIONAL<br />
II.<br />
Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />
Das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag kann in <strong>China</strong> aus unterschiedlichen<br />
Gründen beendet werden.<br />
1. Automatische Beendigung<br />
In folgenden Fällen wird der Arbeitsvertrag automatisch beendet (§ 44 ArbVG):<br />
Nach Zeitablauf,<br />
nachdem der Arbeitnehmer das gesetzlich bestimmte Alter des Genusses der Basisrentenversicherung<br />
erreicht hat,<br />
der Arbeitnehmer ist verstorben oder wird von dem Volksgericht als tot oder vermisst<br />
gemeldet,<br />
der Arbeitgeber ist (rechtmäßig) insolvent,<br />
die zuständige Behörde entzieht dem Arbeitgeber die Gewerbeerlaubnis oder ordnet<br />
die Schließung an oder der Arbeitgeber beschließt die Liquidation des Unternehmens.<br />
Im Falle der Insolvenz, Liquidation oder Schließung des Arbeitgebers sowie des Entzugs<br />
der Gewerbeerlaubnis ist der Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsvertrags<br />
verpflichtet, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.<br />
2. Beendigung durch gegenseitiges Einvernehmen<br />
Der Arbeitsvertrag kann auch durch gegenseitiges Einvernehmen aufgehoben werden<br />
(§ 36 ArbVG). Ob der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Abfindung an den Arbeitnehmer<br />
verpflichtet, hängt davon ab, ob er von sich aus die Vertragsaufhebung vorgeschlagen<br />
hat.<br />
3. Beendigung durch Kündigung<br />
Der Arbeitsvertrag kann auch durch Kündigung beendet werden. Im neuen Arbeitsvertragsgesetz<br />
sind die Kündigungsgründe ausführlich geregelt.<br />
Bei Kündigung durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer grundsätzlich 30 Tage<br />
vorher dem Arbeitgeber schriftlich über die Kündigung informieren. Während der Probezeit<br />
beträgt die Kündigungsfrist dann 3 Tage.<br />
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