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CASTON Script-China gesamt3 - Herfurth & Partner

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Geschäftspraxis in <strong>China</strong><br />

HERFURTH & PARTNER<br />

RECHT INTERNATIONAL<br />

II.<br />

Beendigung des Arbeitsverhältnisses<br />

Das Arbeitsverhältnis bzw. der Arbeitsvertrag kann in <strong>China</strong> aus unterschiedlichen<br />

Gründen beendet werden.<br />

1. Automatische Beendigung<br />

In folgenden Fällen wird der Arbeitsvertrag automatisch beendet (§ 44 ArbVG):<br />

Nach Zeitablauf,<br />

nachdem der Arbeitnehmer das gesetzlich bestimmte Alter des Genusses der Basisrentenversicherung<br />

erreicht hat,<br />

der Arbeitnehmer ist verstorben oder wird von dem Volksgericht als tot oder vermisst<br />

gemeldet,<br />

der Arbeitgeber ist (rechtmäßig) insolvent,<br />

die zuständige Behörde entzieht dem Arbeitgeber die Gewerbeerlaubnis oder ordnet<br />

die Schließung an oder der Arbeitgeber beschließt die Liquidation des Unternehmens.<br />

Im Falle der Insolvenz, Liquidation oder Schließung des Arbeitgebers sowie des Entzugs<br />

der Gewerbeerlaubnis ist der Arbeitgeber bei der Beendigung des Arbeitsvertrags<br />

verpflichtet, eine Abfindung an den Arbeitnehmer zu zahlen.<br />

2. Beendigung durch gegenseitiges Einvernehmen<br />

Der Arbeitsvertrag kann auch durch gegenseitiges Einvernehmen aufgehoben werden<br />

(§ 36 ArbVG). Ob der Arbeitgeber ist zur Zahlung der Abfindung an den Arbeitnehmer<br />

verpflichtet, hängt davon ab, ob er von sich aus die Vertragsaufhebung vorgeschlagen<br />

hat.<br />

3. Beendigung durch Kündigung<br />

Der Arbeitsvertrag kann auch durch Kündigung beendet werden. Im neuen Arbeitsvertragsgesetz<br />

sind die Kündigungsgründe ausführlich geregelt.<br />

Bei Kündigung durch den Arbeitgeber muss der Arbeitnehmer grundsätzlich 30 Tage<br />

vorher dem Arbeitgeber schriftlich über die Kündigung informieren. Während der Probezeit<br />

beträgt die Kündigungsfrist dann 3 Tage.<br />

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