Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
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Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für die Kraftfahrtversicherung<br />
<strong>Advanced</strong> (AKB)<br />
Stand: 01.10.2013<br />
A. Umfang der <strong>Versicherung</strong><br />
A.1. Leistungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />
A.1.1. Umfang der <strong>Versicherung</strong><br />
A1.1.1. Die <strong>Versicherung</strong> umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter<br />
Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />
Inhalts gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.<br />
Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.<br />
A.1.1.2. Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer wird von Schadenersatzansprüchen frei gestellt, wenn durch den<br />
Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs<br />
a) Personen verletzt oder getötet werden<br />
b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen<br />
c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem<br />
Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),<br />
und deswegen gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer oder gegen den Versicherer Schadenersatzansprüche<br />
aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des<br />
Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des<br />
Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B.<br />
das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.<br />
A.1.1.3. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer und mitversicherte<br />
Personen gemäß A.1.2. AKB geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen dieses<br />
Personenkreises zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden<br />
Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (Regulierungsvollmacht).<br />
A.1.1.4. Die <strong>Versicherung</strong> des Kraftfahrzeugs umfasst auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht<br />
werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem<br />
löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer und<br />
Beifahrer des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der<br />
Grundversicherungssumme eingeschlossen. Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch<br />
Auflieger sowie Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener<br />
Haftpflichtversicherungsschutz besteht.<br />
A.1.2. Mitversicherte Personen<br />
Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer und für folgende Personen<br />
(mitversicherte Personen):<br />
A.1.2.1. den Halter des Fahrzeugs<br />
A.1.2.2. den Eigentümer des Fahrzeugs<br />
A.1.2.3. den Fahrer des Fahrzeugs<br />
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