23.12.2013 Aufrufe

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine <strong>Bedingungen</strong> für die Kraftfahrtversicherung<br />

<strong>Advanced</strong> (AKB)<br />

Stand: 01.10.2013<br />

A. Umfang der <strong>Versicherung</strong><br />

A.1. Leistungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung<br />

A.1.1. Umfang der <strong>Versicherung</strong><br />

A1.1.1. Die <strong>Versicherung</strong> umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter<br />

Schadenersatzansprüche, die aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen<br />

Inhalts gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer oder mitversicherte Personen erhoben werden.<br />

Es gilt deutsches Recht. Die Vertragssprache ist deutsch.<br />

A.1.1.2. Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer wird von Schadenersatzansprüchen frei gestellt, wenn durch den<br />

Gebrauch des im Vertrag bezeichneten Fahrzeugs<br />

a) Personen verletzt oder getötet werden<br />

b) Sachen beschädigt oder zerstört werden oder abhanden kommen<br />

c) Vermögensschäden herbeigeführt werden, die weder mit einem Personen- noch mit einem<br />

Sachschaden mittelbar oder unmittelbar zusammenhängen (reine Vermögensschäden),<br />

und deswegen gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer oder gegen den Versicherer Schadenersatzansprüche<br />

aufgrund von Haftpflichtbestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des<br />

Straßenverkehrsgesetzes oder aufgrund anderer gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen des<br />

Privatrechts geltend gemacht werden. Zum Gebrauch des Fahrzeugs gehört neben dem Fahren z.B.<br />

das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen.<br />

A.1.1.3. Der Versicherer gilt als bevollmächtigt, alle gegen den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer und mitversicherte<br />

Personen gemäß A.1.2. AKB geltend gemachten Schadenersatzansprüche im Namen dieses<br />

Personenkreises zu befriedigen und/oder abzuwehren und alle dafür zweckmäßig erscheinenden<br />

Erklärungen im Rahmen pflichtgemäßen Ermessens abzugeben (Regulierungsvollmacht).<br />

A.1.1.4. Die <strong>Versicherung</strong> des Kraftfahrzeugs umfasst auch Schäden, die durch einen Anhänger verursacht<br />

werden, der mit dem Kraftfahrzeug verbunden ist oder der sich während des Gebrauchs von diesem<br />

löst und sich noch in Bewegung befindet. Mitversichert sind auch der Halter, Eigentümer, Fahrer und<br />

Beifahrer des Anhängers. Schäden der Insassen des Anhängers sind bis zur Höhe der<br />

Grundversicherungssumme eingeschlossen. Als Anhänger im Sinne dieser Vorschrift gelten auch<br />

Auflieger sowie Fahrzeuge, die abgeschleppt oder geschleppt werden, wenn für diese kein eigener<br />

Haftpflichtversicherungsschutz besteht.<br />

A.1.2. Mitversicherte Personen<br />

Der Schutz der Kfz-Haftpflichtversicherung gilt für den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer und für folgende Personen<br />

(mitversicherte Personen):<br />

A.1.2.1. den Halter des Fahrzeugs<br />

A.1.2.2. den Eigentümer des Fahrzeugs<br />

A.1.2.3. den Fahrer des Fahrzeugs<br />

130202 14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!