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Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

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A.3.4.6. Sonderfälle<br />

In Schadenfällen in Zusammenhang mit der Benutzung des versicherten Fahrzeugs besteht<br />

außerdem kein <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz, wenn<br />

a) der Fahrer des versicherten Fahrzeugs bei Eintritt des Schadens nicht die vorgeschriebene<br />

Fahrerlaubnis hatte oder zum Führen des Fahrzeugs nicht berechtigt war. In diesen Fällen bleibt<br />

der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz jedoch für diejenigen versicherten Personen bestehen, die von dem<br />

Fehlen der Fahrerlaubnis oder der Nichtberechtigung des Fahrers ohne Verschulden keine<br />

Kenntnis hatten,<br />

b) das versicherte Fahrzeug bei Schadeneintritt zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung oder<br />

gewerbsmäßigen Vermietung verwendet wurde,<br />

c) der Schadensort weniger als 50 km Luftlinie vom ständigen Wohnsitz der versicherten Person<br />

entfernt liegt. Dieser Ausschluss gilt nicht für die Leistungen gemäß Ziffern A.3.1.1. bis A.3.1.3.<br />

und A.3.1.10. Ebenfalls gilt dieser Ausschluss nicht für Leistungen gemäß A.3.1.6. infolge eines<br />

Unfalles.<br />

A.3.5. Pflichten der versicherten Personen nach Schadeneintritt<br />

A.3.5.1. Die versicherte Person hat nach Eintritt des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>falls:<br />

a) den Schaden dem Versicherer unter der 24-Stunden-Notrufnummer unverzüglich anzuzeigen,<br />

b) sich mit dem Versicherer darüber abzustimmen, ob und welche Leistungen dieser erbringt,<br />

c) den Schaden so gering wie möglich zu halten und eventuelle Weisungen des Versicherers zu<br />

befolgen,<br />

d) dem Versicherer jede zumutbare Untersuchung über die Ursache und Höhe des Schadens und<br />

über den Umfang ihrer Entschädigungspflicht zu gestatten sowie Originalbelege zum Nachweis<br />

der Schadenhöhe vorzulegen und gegebenenfalls die behandelnden Ärzte von der<br />

Schweigepflicht zu entbinden,<br />

e) den Versicherer bei der Geltendmachung der aufgrund ihrer Leistungen auf sie übergegangenen<br />

Ersatzansprüche gegenüber Dritten zu unterstützen und ihm die hierfür benötigten Unterlagen<br />

auszuhändigen.<br />

A.3.5.2. Verletzt die versicherte Person eine der vorgenannten Pflichten vorsätzlich, ist der Versicherer von<br />

der Leistungsverpflichtung frei. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens ist der Versicherer<br />

berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers<br />

entsprechenden Verhältnis zu kürzen.<br />

A.3.5.3. Hat die versicherte Person aufgrund desselben Schadenfalles neben den Ansprüchen auf Leistungen<br />

des Versicherers auch Erstattungsansprüche gleichen Inhalts gegen Dritte, kann sie insgesamt keine<br />

Entschädigung verlangen, die ihren Gesamtschaden übersteigt.<br />

A.3.6. Örtlicher Geltungsbereich<br />

Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer hat mit dem Schutzbrief <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz in den geographischen<br />

Grenzen Europas sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der<br />

Europäischen Union gehören, soweit nachfolgend nicht etwas anderes geregelt ist.<br />

A.3.7. Beginn und Dauer des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutzes<br />

A.3.7.1. Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz beginnt zusammen mit dem <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz in der Kraftfahrzeug-<br />

Haftpflichtversicherung und endet mit diesem. Für die Kündigung der Reisenotfallversicherung gelten<br />

daher die Bestimmungen der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung entsprechend.<br />

A.3.7.2. In jedem Fall endet der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz nach diesen <strong>Bedingungen</strong> mit der Beendigung der<br />

Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />

A.3.7.3. Unbeschadet der Ziffern A.3.7.1. und A.3.7.2. kann die <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> diese<br />

Reisenotfallversicherung mit einer Frist von einem Monat zum Ende des laufenden<br />

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