Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
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A.2. Leistungen der Kaskoversicherung<br />
A.2.1. Umfang der <strong>Versicherung</strong><br />
A.2.1.1. Die Kaskoversicherung betrifft die Beschädigung, die Zerstörung, den Totalschaden und den Verlust<br />
des Fahrzeugs infolge eines Ereignisses nach A.2.2. (Teilkasko) oder A.2.3. (Vollkasko). Fahrzeugund<br />
Zubehörteile, die im Fahrzeug fest eingebaut oder unter Verschluss gehalten oder mit dem<br />
Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden sind, sind ohne Mehrprämie<br />
mitversichert, mit Ausnahme der Fahrzeug- und Zubehörteile, die nach der beigefügten Liste nur bis<br />
zu einem Neuwert von Euro 15.000,– oder nicht versichert sind und soweit die allgemeine<br />
Betriebserlaubnis durch deren Einbau nicht erlischt oder gesetzliche Bestimmungen deren Einbau<br />
nicht entgegenstehen.<br />
A.2.1.2. Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile<br />
Die abschließende Liste der mitversicherten Fahrzeug- und Zubehörteile ist Vertragsinhalt laut<br />
A.2.1.1. Sie erläutert die Begriffe „unter Verschluss verwahrte“ und „am Fahrzeug befestigte“<br />
Fahrzeugteile und beschreibt gleichzeitig den Deckungsumfang der Vollkasko- und<br />
Teilkaskoversicherung. Für die in Ziffer a.) und b.) der Liste aufgeführten Zubehörteile besteht<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz (unter den genannten <strong>Bedingungen</strong>).<br />
a) Prämienfrei mitversicherte Teile<br />
Folgende vom Kraftfahrzeughersteller oder Kraftfahrzeughändler serienmäßig oder gegen<br />
Aufpreis als Extras oder von Fachwerkstätten oder Herstellern nachträglich eingebaute für das<br />
Fahrzeug nach der StVZO zulässige Fahrzeug- und Zubehörteile sind prämienfrei mitversichert,<br />
sofern diese Teile nicht unter A.2.1.2.b.) aufgeführt sind:<br />
aa) fest im Fahrzeug eingebaute oder am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile.<br />
bb) fest im Fahrzeug eingebaute oder angebaute oder im Fahrzeug unter Verschluss gehaltene<br />
Fahrzeugzubehörteile, die ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dienen und nach<br />
der allgemeinen Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen werden (z.B.<br />
Schonbezüge, serienmäßige Werkzeuge und Zusatzscheinwerfer, nicht Edelpelzbezüge).<br />
cc) im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von<br />
Betriebsstörungen des Fahrzeugs oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften mitgeführt werden<br />
(z.B. Warndreieck, Verbandskasten, Sicherungen, etc).<br />
b) Mitversicherung von serienmäßigen und/oder nachträglich eingebauten Phono- und<br />
Kommunikationsanlagen und Tuning.<br />
Die nachfolgend aufgeführten, nach der StVZO zulässigen Fahrzeug- und Zubehörteile sind bis<br />
zu einem Neuwert (Neupreis) von Euro 15.000,– (einschließlich Mehrwertsteuer) mitversichert,<br />
soweit sie im Fahrzeug serienmäßig oder von Fachwerkstätten oder Herstellern nachträglich fest<br />
eingebaut wurden oder mit dem Fahrzeug durch entsprechende Halterungen fest verbunden<br />
sind. Übersteigt der Neuwert dieser Teile den Betrag von Euro 15.000,–, so ist der Abschluss<br />
einer Mehrwertversicherung erforderlich. Der Prämienzuschlag berechnet sich aus dem Wert, der<br />
Euro 15.000,– übersteigt.<br />
Gruppe 1: Audio/Video/Phono- und Kommunikationsanlagen<br />
– Antenne<br />
– Bild- und Tonaufnahme- und -abspielgeräte, z. B. Fernseher mit Antenne, Radio mit Antenne<br />
– CD-Player/-Wechsler (auch Kombigeräte)<br />
– HiFi-Komponenten, z. B. Verstärker, Klangprozessoren, Frequenzweichen<br />
– CB-Funkgeräte mit Antenne (auch Kombigeräte)<br />
– Funkanlagen mit Antenne<br />
– Lautsprecher (auch mehrere)<br />
– Satelliten-Navigationssystem/GPS (fest eingebaut)<br />
– Freisprechanlage<br />
– Telefon mit Antenne (fest eingebaut, nur mit Freisprechanlage)<br />
– Verstärker<br />
Gruppe 2: Tuning<br />
Jede Veränderung des Serienzustandes durch das Werk (Werkstuning), den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer<br />
oder einen Dritten, die zur Leistungssteigerung (Leistungssteigerung ist generell<br />
anfragepflichtig), Verbesserung der Fahreigenschaften oder zur Erzielung einer besonders<br />
sportlich, leistungsstark oder effektvoll wirkenden Optik vorgenommen wird, z. B.<br />
– Veränderung der Zündanlage, Gemischaufbereitung, Motormechanik, -elektrik, -elektronik<br />
,Abgasanlage; jedoch nicht versicherbar sind sogenannte NOx-Anlagen bzw.<br />
Lachgasanlagen<br />
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