Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
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c) Bei Zerstörung, Beschädigung oder Verlust von Phono- und Kommunikationsanlagen und<br />
Unterhaltungssystemen wird ein dem Alter und der Abnutzung entsprechender Abzug (neu für<br />
alt) vorgenommen.<br />
A.2.7.4. Ersatz von Flüssigkeiten<br />
Der Versicherer ersetzt im Rahmen der Reparatur des Fahrzeuges auch die Kosten des<br />
schadenbedingt anfallenden Ersatzes von Flüssigkeiten und Ölen mit Ausnahme von Treibstoff.<br />
A.2.7.5. Glasschäden<br />
Schäden an der Verglasung werden nur nach Vorlage einer detaillierten Reparaturrechnung<br />
(Werkstattrechnung) ersetzt.. Folgeschäden sind nicht mitversichert.<br />
Ist infolge eines Glasbruchs die, sich auf der Scheibe befindliche, Vignette oder Umweltplakette nicht<br />
mehr verwendbar, übernehmen wir die nachgewiesenen Anschaffungskosten der Vignette und / oder<br />
Umweltplakette<br />
A.2.8. Sachverständigenkosten<br />
Die Kosten eines Sachverständigen ersetzt der Versicherer nur, wenn die Beauftragung des Sachverständigen<br />
durch den Versicherer veranlasst wurde oder mit ihm abgestimmt war. Im Falle des freiwilligen<br />
Schadenrückkaufs eines Kaskoschadens sind die Sachverständigenkosten vom <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer<br />
ebenfalls zu tragen.<br />
A.2.9. Mehrwertsteuer<br />
Die Mehrwertsteuer wird in allen Fällen nur dann erstattet, wenn und soweit diese tatsächlich angefallen ist<br />
und der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer diese entrichtet hat. Der Nachweis der Entrichtung der Mehrwertsteuer ist durch<br />
Vorlage einer Reparatur- oder Ersatzbeschaffungsrechnung zu führen. Die Mehrwertsteuer wird nicht erstattet,<br />
soweit Vorsteuerabzugsberechtigung besteht.<br />
A.2.10. Zusätzliche Regelungen bei Entwendung<br />
A.2.10.1. Wiederauffinden des Fahrzeugs<br />
Werden das entwendete Fahrzeug beziehungsweise entwendete Gegenstände innerhalb eines<br />
Monats nach Eingang der schriftlichen Schadenanzeige wieder aufgefunden, so ist der<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer verpflichtet, sie zurückzunehmen, sofern es ihm möglich ist, innerhalb dieses<br />
Zeitraums mit objektiv zumutbaren Anstrengungen das Fahrzeug wieder in Besitz nehmen. Nach<br />
Ablauf dieser Frist wird der Versicherer Eigentümer, das gilt auch sofern der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer<br />
nicht zur Rücknahme des Fahrzeugs gemäß Satz 1 verpflichtet ist.<br />
A.2.10.2. Ersatzleistungen<br />
a) Wird das entwendete Fahrzeug in einer Entfernung von mehr als 50 km (Luftlinie) von seinem<br />
regelmäßigen Standort (Ortsmittelpunkt) aufgefunden, so zahlt der Versicherer die Kosten einer<br />
Eisenbahnfahrkarte zweiter Klasse für Hin- und Rückfahrt bis zu einer Höchstentfernung von<br />
1.500 km (Bahnkilometer) vom regelmäßigen Standort des Fahrzeugs zum nächstgelegenen<br />
Bahnhof des Fundorts.<br />
b) Im Falle des Fahrzeugdiebstahls und des damit verbundenen Fahrzeugausfalls beteiligt sich der<br />
Versicherer an den Kosten eines vom <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer angemieteten Ersatzfahrzeugs mit<br />
einer Tagespauschale von Euro 25,00. Die Leistung wird ab dem Zeitpunkt der schriftlichen oder<br />
telefonischen Schadenmeldung für die Dauer von maximal 4 Wochen und nur bei Vorlage der<br />
Mietwagenrechnung gewährt. Der Anspruch auf Erstattung der Tagespauschale erlischt ferner zu<br />
dem Zeitpunkt, zu welchem das entwendete Fahrzeug wieder aufgefunden oder die fällige<br />
Entschädigungsleistung gezahlt wird. A.2.7.1.d) bleibt davon unberührt.<br />
A.2.11. Höchstentschädigungsgrenze<br />
Die Höchstentschädigungsgrenze ist in allen Fällen der vom Hersteller unverbindlich empfohlene Preis am<br />
Tage des Schadens für ein neues Fahrzeug in der versicherten Ausführung oder - falls der Fahrzeugtyp nicht<br />
mehr hergestellt wird - eines vergleichbaren Nachfolgemodells in der versicherten Ausführung. Dies gilt auch<br />
dann, wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist als der Neupreis und es einen vom Hersteller empfohlenen<br />
Neupreis nicht mehr gibt. Der Preis für ein vergleichbares Nachfolgemodell wird in diesem Fall fiktiv ermittelt.<br />
Maßgeblich für den Kaufpreis ist die unverbindliche Empfehlung des Herstellers abzüglich orts- und<br />
marktüblicher Nachlässe.<br />
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