23.12.2013 Aufrufe

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

B.2.7. Prämie<br />

Für den Zeitraum des vorläufigen <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutzes hat der Versicherer Anspruch auf einen der Laufzeit<br />

entsprechenden Teil der Prämie.<br />

C. Prämienzahlung<br />

C.1. Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie<br />

C.1.1. Rechtzeitige Zahlung<br />

Die im <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schein bezifferte erste oder einmalige Prämie wird zwei Wochen nach Zugang des<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>scheins fällig. Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer hat diese Prämie dann unverzüglich zu zahlen.<br />

C.1.2. Keine rechtzeitige Zahlung<br />

C.1.2.1. Zahlt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, hat er von Anfang<br />

an keinen <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz, es sei denn, er hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlt<br />

der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer nachträglich, beginnt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz erst ab dem Zeitpunkt des<br />

Zahlungseingangs beim Versicherer.<br />

C.1.2.2. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Der<br />

Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die verspätete Zahlung nicht zu<br />

vertreten hat.<br />

C.1.2.3. Folgen eines möglichen Rücktritts:<br />

Hat der Versicherer dem <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer gegenüber den Rücktritt erklärt, so hat der<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer eine Geschäftsgebühr zu entrichten.<br />

Diese beträgt 40 von Hundert der Jahresnettoprämie.<br />

C. 2. Zahlung der Folgeprämie<br />

C.2.1. Rechtzeitige Zahlung<br />

Eine Folgeprämie ist zu dem im <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schein oder in der Prämienberechnung angegebenen Zeitpunkt<br />

fällig.<br />

C.2.2. Keine rechtzeitige Zahlung<br />

Zahlt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, fordert der Versicherer den<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer auf, die rückständige Prämie zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen)<br />

innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung des Versicherers zu zahlen.<br />

C.2.2.1. Schaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung<br />

Tritt ein Schadensereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und ist zu diesem<br />

Zeitpunkt die geschuldete Prämie noch nicht bezahlt, so hat der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer keinen<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz. Der Versicherer bleibt aber zur Leistung verpflichtet, wenn der<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />

C.2.2.2. Kündigungsrecht<br />

Ist der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer mit der Zahlung der geschuldeten Prämie nach Ablauf der<br />

zweiwöchigen Zahlungsfrist noch im Verzug, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />

kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird unwirksam, sobald der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die<br />

rückständige Folgeprämie zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der<br />

Kündigung zahlt.<br />

C.2.2.3. <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz<br />

Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu der<br />

Zahlung des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers eintreten, hat der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer keinen<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz. <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach der<br />

Zahlung durch den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer.<br />

130202 46

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!