Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
B.2.7. Prämie<br />
Für den Zeitraum des vorläufigen <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutzes hat der Versicherer Anspruch auf einen der Laufzeit<br />
entsprechenden Teil der Prämie.<br />
C. Prämienzahlung<br />
C.1. Zahlung der ersten oder einmaligen Prämie<br />
C.1.1. Rechtzeitige Zahlung<br />
Die im <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schein bezifferte erste oder einmalige Prämie wird zwei Wochen nach Zugang des<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>scheins fällig. Der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer hat diese Prämie dann unverzüglich zu zahlen.<br />
C.1.2. Keine rechtzeitige Zahlung<br />
C.1.2.1. Zahlt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die erste oder einmalige Prämie nicht rechtzeitig, hat er von Anfang<br />
an keinen <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz, es sei denn, er hat die verspätete Zahlung nicht zu vertreten. Zahlt<br />
der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer nachträglich, beginnt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz erst ab dem Zeitpunkt des<br />
Zahlungseingangs beim Versicherer.<br />
C.1.2.2. Außerdem kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, solange die Prämie nicht gezahlt ist. Der<br />
Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die verspätete Zahlung nicht zu<br />
vertreten hat.<br />
C.1.2.3. Folgen eines möglichen Rücktritts:<br />
Hat der Versicherer dem <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer gegenüber den Rücktritt erklärt, so hat der<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer eine Geschäftsgebühr zu entrichten.<br />
Diese beträgt 40 von Hundert der Jahresnettoprämie.<br />
C. 2. Zahlung der Folgeprämie<br />
C.2.1. Rechtzeitige Zahlung<br />
Eine Folgeprämie ist zu dem im <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schein oder in der Prämienberechnung angegebenen Zeitpunkt<br />
fällig.<br />
C.2.2. Keine rechtzeitige Zahlung<br />
Zahlt der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer eine Folgeprämie nicht rechtzeitig, fordert der Versicherer den<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer auf, die rückständige Prämie zuzüglich des Verzugsschadens (Kosten und Zinsen)<br />
innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der Aufforderung des Versicherers zu zahlen.<br />
C.2.2.1. Schaden bei nicht rechtzeitiger Zahlung<br />
Tritt ein Schadensereignis nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist ein und ist zu diesem<br />
Zeitpunkt die geschuldete Prämie noch nicht bezahlt, so hat der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer keinen<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz. Der Versicherer bleibt aber zur Leistung verpflichtet, wenn der<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die verspätete Zahlung nicht zu vertreten hat.<br />
C.2.2.2. Kündigungsrecht<br />
Ist der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer mit der Zahlung der geschuldeten Prämie nach Ablauf der<br />
zweiwöchigen Zahlungsfrist noch im Verzug, kann der Versicherer den Vertrag mit sofortiger Wirkung<br />
kündigen. Die Kündigung des Versicherers wird unwirksam, sobald der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer die<br />
rückständige Folgeprämie zuzüglich des Verzugsschadens innerhalb eines Monats ab Zugang der<br />
Kündigung zahlt.<br />
C.2.2.3. <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz<br />
Für Schadenereignisse, die in der Zeit nach Ablauf der zweiwöchigen Zahlungsfrist bis zu der<br />
Zahlung des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers eintreten, hat der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer keinen<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz. <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>schutz besteht erst wieder für Schadenereignisse nach der<br />
Zahlung durch den <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmer.<br />
130202 46