Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG
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Fahrzeugvollversicherung) gemäß Ziffer K.4.2. TB zum <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag oder Vorvertrag<br />
eingetreten, für die Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet wurden. Der<br />
Antrag wird daher grundsätzlich unter Vorbehalt angenommen, bis die Prüfung des schadenfreien<br />
Zeitraumes erfolgreich abgeschlossen ist.<br />
A.7.3.3. Umfasst ein <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann<br />
der Rabattschutz nur für beide <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>arten abgeschlossen werden;<br />
Stellt sich später heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.7.3.1. - A.7.3.3.) nicht erfüllt war, kommt ab dem<br />
Zeitpunkt des Wegfalls dieser Voraussetzung eine Umstellung des Vertrages ohne Rabattschutz zur<br />
Anwendung. Darüber hinaus werden alle Schäden ab Beginn der laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode rückwirkend<br />
vom Rabattschutz ausgeschlossen und eine allgemeine Rückstufung gemäß M 1.1. TB parallel geprüft und<br />
eventuell vorgenommen. Gleichzeitig wird die Prämie neu berechnet. Der Versicherer kann unzutreffende<br />
Angaben des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers nach J. 2.3. TB sanktionieren. Wurde der Rabattschutz während der<br />
laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode eingeschlossen, tritt an die Stelle des Beginns der laufenden<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode der Beginn des Rabattschutzes.<br />
A.7.4. SF-Übertragung<br />
Bei einem Versichererwechsel teilt der Versicherer dem Nachversicherer den unter Berücksichtigung des<br />
Rabattschutzes erreichten SF und die Anzahl der Schäden im Kalenderjahr des Wechsels mit.<br />
A.7.5. Kündigung<br />
Der Rabattschutz wird bis zum Ende der laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode abgeschlossen. Er verlängert sich<br />
jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode in Textform<br />
gekündigt wird. Wird der Rabattschutz gekündigt oder aus dem Vertrag ausgeschlossen, so erlöschen die<br />
Ansprüche daraus zum Beendigungszeitpunkt. Alle danach entstandenen Schäden führen entsprechend M TB<br />
zur Rückstufung. Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtund/oder<br />
der Fahrzeugvollversicherung ausgesprochen werden.<br />
Mit Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und/oder Fahrzeugvollversicherung endet der<br />
Rabattschutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />
A.8. Innovationsupdate Garantie<br />
Leistungsverbesserungen, innerhalb des Buchstabens A (Umfang der <strong>Versicherung</strong>) künftiger Allgemeiner<br />
<strong>Bedingungen</strong> für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Produktlinie <strong>Advanced</strong>, gelten auch für Ihren Vertrag.<br />
Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für optionale Leistungsbausteine des Buchstaben A der AKB,<br />
wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in Ihrem <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag vertraglich vereinbart sind.<br />
A.9. Garantie GDV Musterbedingungen<br />
Weichen die, dem Vertrag zugrunde liegenden, Vertragsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung zum<br />
Nachteil des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers von den, durch den Gesamtverband der Deutschen<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>wirtschaft (GDV) empfohlenen, Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum<br />
Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AKB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des<br />
<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers nach diesen <strong>Bedingungen</strong> regulieren.<br />
A.10. Garantie Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises<br />
Beratungsprozesse<br />
Die <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des<br />
Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 09.02.2010 voll erfüllen.<br />
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