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Versicherungs-Bedingungen Advanced - Janitos Versicherung AG

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Fahrzeugvollversicherung) gemäß Ziffer K.4.2. TB zum <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag oder Vorvertrag<br />

eingetreten, für die Entschädigungsleistungen erbracht oder Rückstellungen gebildet wurden. Der<br />

Antrag wird daher grundsätzlich unter Vorbehalt angenommen, bis die Prüfung des schadenfreien<br />

Zeitraumes erfolgreich abgeschlossen ist.<br />

A.7.3.3. Umfasst ein <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag eine Kraftfahrzeug-Haftpflicht- und Fahrzeugvollversicherung, kann<br />

der Rabattschutz nur für beide <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>arten abgeschlossen werden;<br />

Stellt sich später heraus, dass eine der Voraussetzungen (A.7.3.1. - A.7.3.3.) nicht erfüllt war, kommt ab dem<br />

Zeitpunkt des Wegfalls dieser Voraussetzung eine Umstellung des Vertrages ohne Rabattschutz zur<br />

Anwendung. Darüber hinaus werden alle Schäden ab Beginn der laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode rückwirkend<br />

vom Rabattschutz ausgeschlossen und eine allgemeine Rückstufung gemäß M 1.1. TB parallel geprüft und<br />

eventuell vorgenommen. Gleichzeitig wird die Prämie neu berechnet. Der Versicherer kann unzutreffende<br />

Angaben des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers nach J. 2.3. TB sanktionieren. Wurde der Rabattschutz während der<br />

laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode eingeschlossen, tritt an die Stelle des Beginns der laufenden<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode der Beginn des Rabattschutzes.<br />

A.7.4. SF-Übertragung<br />

Bei einem Versichererwechsel teilt der Versicherer dem Nachversicherer den unter Berücksichtigung des<br />

Rabattschutzes erreichten SF und die Anzahl der Schäden im Kalenderjahr des Wechsels mit.<br />

A.7.5. Kündigung<br />

Der Rabattschutz wird bis zum Ende der laufenden <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode abgeschlossen. Er verlängert sich<br />

jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens einen Monat vor Ablauf der <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>periode in Textform<br />

gekündigt wird. Wird der Rabattschutz gekündigt oder aus dem Vertrag ausgeschlossen, so erlöschen die<br />

Ansprüche daraus zum Beendigungszeitpunkt. Alle danach entstandenen Schäden führen entsprechend M TB<br />

zur Rückstufung. Die Kündigung kann dabei unabhängig von einer Kündigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtund/oder<br />

der Fahrzeugvollversicherung ausgesprochen werden.<br />

Mit Beendigung der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung und/oder Fahrzeugvollversicherung endet der<br />

Rabattschutz, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf.<br />

A.8. Innovationsupdate Garantie<br />

Leistungsverbesserungen, innerhalb des Buchstabens A (Umfang der <strong>Versicherung</strong>) künftiger Allgemeiner<br />

<strong>Bedingungen</strong> für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der Produktlinie <strong>Advanced</strong>, gelten auch für Ihren Vertrag.<br />

Diese Leistungsverbesserungen gelten auch für optionale Leistungsbausteine des Buchstaben A der AKB,<br />

wenn diese gegen Mehrprämie oder Zuschlag in Ihrem <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>vertrag vertraglich vereinbart sind.<br />

A.9. Garantie GDV Musterbedingungen<br />

Weichen die, dem Vertrag zugrunde liegenden, Vertragsbedingungen für die Kraftfahrtversicherung zum<br />

Nachteil des <strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers von den, durch den Gesamtverband der Deutschen<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>wirtschaft (GDV) empfohlenen, Leistungsinhalten (GDV-Empfehlung auf Basis der zum<br />

Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AKB) ab, wird der Versicherer auf Wunsch des<br />

<strong><strong>Versicherung</strong>s</strong>nehmers nach diesen <strong>Bedingungen</strong> regulieren.<br />

A.10. Garantie Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises<br />

Beratungsprozesse<br />

Die <strong>Janitos</strong> <strong>Versicherung</strong> <strong>AG</strong> garantiert, dass die Leistungsinhalte die Mindeststandards der Empfehlung des<br />

Arbeitskreises „Beratungsprozesse“ in der Version vom 09.02.2010 voll erfüllen.<br />

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