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Bachelorarbeit

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Die neue Schneelastnorm gilt in der Regel nicht für Orte die höher als 1500<br />

m über Normal Null (NN) liegen. Für diese müssen in jedem Einzelfall von<br />

der zuständigen Behörde entsprechende Rechenwerte festgelegt werden.<br />

Zusätzlich zur klimatisch bedingten Schneelast als gleichmäßig verteilte<br />

Flächenlast sind in Abhängigkeit von der Dachgeometrie mögliche<br />

Schneeanhäufungen bei gereihten Satteldächern und Sheddächern zu<br />

berücksichtigen. Außerdem sind bei der neuen Normfassung Höhensprünge<br />

an Dächern, Verwehungen an Wänden und Aufbauten, Schneeüberhänge an<br />

Traufen sowie Schneelasten auf Schneefanggittern zu beachten. Die hierzu<br />

erforderlichen Rechenansätze sind in der DIN 1055-5 Teil 4 enthalten.<br />

2.4.4 Das Norddeutsche Tiefland<br />

Für Regionen im Norddeutschen Tiefland gilt bei der Schneelastermittlung<br />

eine Sonderregelung. Für Bereiche südlich des 52. bzw. 52,5. Breitengrades<br />

(Abb. 2-8) ist die Schneelast wie gewohnt zu ermitteln. Liegt der Ort nördlich<br />

der blauen Linie muss die Schneelast in einer außergewöhnlichen<br />

Kombination nach DIN 1055-100 berücksichtigt werden.<br />

s i = 2,3 x i x s k (Gl. 2-6)<br />

Ständige und veränderliche Lasten dürfen hierbei mit dem Sicherheitsbeiwert<br />

1,0 angesetzt werden. Die rote Linie trennt die, von dieser<br />

Ausnahmeregelung betroffenen Bundesländer von den nicht betroffenen.<br />

Vergleich von DIN 1055 alt und neu 17

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