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AMTSBLATT DER GEMEINDE GROSSPÖSNA - in Grosspösna

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Um diese geologischen Fenster auch für Laien erkenn- und erlebbar zu machen, werden<br />

am Bändertonaufschluss und auf der Magdeborner Halb<strong>in</strong>sel mit Blick zur Canyonlandschaft<br />

geologische Fenster <strong>in</strong>stalliert. Vor Beg<strong>in</strong>n der Bauarbeiten wurden beide überregional<br />

wichtigen, geologischen Aufschlüsse noch e<strong>in</strong>mal angeschnitten und mittels e<strong>in</strong>es Lackabzuges<br />

dokumentiert. E<strong>in</strong>gefasst <strong>in</strong> die Betonkörper der Informationsstelen, bilden die<br />

beiden Lackprofile, die die unterschiedlichen Farben und Körnungen der e<strong>in</strong>zelnen Erdschichten<br />

konservieren, die geologischen Fenster. Ergänzt werden die Fenster durch die<br />

wissenschaftliche, dem Laien aber verständliche Texte, der beiden e<strong>in</strong>bezogenen Geologen.<br />

Detlef Richter<br />

Bauamtsleiter<br />

Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung<br />

Die durch den Gesetzgeber im Wasserhaushaltgesetz (WHG) und Sächsischen Wassergesetz<br />

(SächsWG) def<strong>in</strong>ierten Anforderungen an die Gewässerunterhaltung, kann e<strong>in</strong>e<br />

Geme<strong>in</strong>de alle<strong>in</strong> nicht erfüllen.<br />

Deshalb hat der Geme<strong>in</strong>derat <strong>in</strong> der Ratssitzung am 17.06.2013 gemäß § 61 des Sächsischen<br />

Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) den Beitritt zum Zweckverband<br />

Parthenaue (ZVP) beschlossen, mit dem schon e<strong>in</strong>e langjährige gute Zusammenarbeit<br />

im Rahmen der Gewässerunterhaltung besteht. Gegenstand des Beitritts ist<br />

die Übertragung der Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung im Territorium der Geme<strong>in</strong>de<br />

Großpösna an den ZVP.<br />

Auf Grundlage der dafür im Freistaat Sachsen geltenden Gesetze ist der Aufwand für die<br />

Unterhaltung der Gewässer 2. Ordnung auf die Anlieger, H<strong>in</strong>teranlieger, Eigentümer und<br />

E<strong>in</strong>leiter umzulegen (Gewässerunterhaltungsabgabe). E<strong>in</strong>leiter s<strong>in</strong>d u.a. Straßenbaulastträger,<br />

Abwasserzweckverbände und andere Große<strong>in</strong>leiter <strong>in</strong> Gewässer 2. Ordnung,<br />

die bisher nicht an der Gewässerunterhaltung beteiligt werden konnten. Für die Festlegung<br />

der Gewässerunterhaltungsabgabe ist durch den ZVP e<strong>in</strong>e Gewässerunterhaltungssatzung<br />

zu erstellen, die <strong>in</strong> den jeweiligen kommunalen Gremien der Mitgliedskommunen<br />

vorgestellt wird und abzustimmen ist.<br />

Detlef Richter<br />

Bauamtsleiter<br />

Straßenbau Wiesenstraße <strong>in</strong> Großpösna<br />

Seit über 4 Monaten wird <strong>in</strong> der Wiesenstraße gebaut. Nachdem zuerst die Tr<strong>in</strong>kwasserleitung<br />

erneuert wurde, ist die Firma Hoff Straßen und Tiefbau GmbH mit den Kanal- und<br />

Straßenbauarbeiten zu Gange. Der Hauptkanal ist nun e<strong>in</strong>gebaut, es folgen Hausanschlüsse<br />

und Kabelverlegungen. Neue Stromkabel s<strong>in</strong>d notwendig, da die alten Leitungen<br />

<strong>in</strong> ihrer Lage den anschließenden Straßenbau beh<strong>in</strong>dern würden. Hierbei kann jedoch<br />

nur <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelnen Abschnitten mit den entsprechenden Umklemmungen gearbeitet<br />

werden, weil sonst Anlieger über e<strong>in</strong>en längeren Zeitraum von der Versorgung abgetrennt<br />

wären. Unvermeidbar s<strong>in</strong>d dabei kurzzeitige Unterbrechungen. Im Zuge des Rückbaus der<br />

alten Straßenbeleuchtung müssen Teilbereiche der Straße vorübergehend unbeleuchtet<br />

bleiben. Technologisch bed<strong>in</strong>gt waren/s<strong>in</strong>d davon zeitweise auch die angrenzenden Straßen<br />

Kuckucksweg, Zeisigweg und Lange Straße betroffen. Selbstverständlich wird versucht,<br />

alle Abschaltungen/Unterbrechungen usw. auf e<strong>in</strong> M<strong>in</strong>imum zu beschränken. Aufgrund<br />

der ungünstigen Randbed<strong>in</strong>gungen und o.g. Umstände verzögert sich der Straßenbau.<br />

Mit Beg<strong>in</strong>n der Herstellung des Straßenoberbaus (voraussichtlich Ende Oktober) wird<br />

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