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Na<strong>ch</strong> Grundgesetz ist das legalisierte Widerstandsre<strong>ch</strong>t (Isensee) verpfli<strong>ch</strong>tend, denn<br />

„der Re<strong>ch</strong>tsstaat garantiert dem Einzelnen effektiven Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utz“. Die Friedenspfli<strong>ch</strong>t des<br />

Bürgers und das Verbot der Selbsthilfe besteht aber nur soweit, wie der effektive staatli<strong>ch</strong>e<br />

Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utz rei<strong>ch</strong>t. Die Selbsthilfe des Bürgers lebt deshalb in Grenzfällen auf, in denen<br />

ausnahmsweise keine geri<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Hilfe errei<strong>ch</strong>bar und die vorläufige Hinnahme einer<br />

Re<strong>ch</strong>tsverletzung dur<strong>ch</strong> Staatsorgane unzumutbar ist“.<br />

So ist es ni<strong>ch</strong>t verwunderli<strong>ch</strong>, daß Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen als Tatbestand des Strafre<strong>ch</strong>ts ni<strong>ch</strong>t<br />

ausdrückli<strong>ch</strong> genannt werden. Grundre<strong>ch</strong>ts- und Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen stehen ni<strong>ch</strong>t in Gesetzen,<br />

sondern sind garantierte Verpfli<strong>ch</strong>tungen und völkerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Verbindli<strong>ch</strong>keiten. Aus der<br />

„GARANTIE“ des fehlenden effektiven Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utzes unter der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land beantrage<br />

i<strong>ch</strong> zum Gläubigers<strong>ch</strong>utz die Insolvenz gegen die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land. Bedenken Sie<br />

bitte, daß bereits na<strong>ch</strong> §41 ZPO kein Ri<strong>ch</strong>ter an dem Insolvenzverfahren kraft Amts teilnehmen, so daß<br />

es si<strong>ch</strong> bei der Frist bis zum 30.07.2007 nur um eine obligatoris<strong>ch</strong>e Befristung handelt. Au<strong>ch</strong> das<br />

Leitmotiv des G8-Gipfel in der Kernaussage 2007 zeigt,<br />

„Der S<strong>ch</strong>utz des Lebens (Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te) hat Vorrang vor wirts<strong>ch</strong>aftli<strong>ch</strong>en Interessen“.<br />

Damit ist §12 InsO au<strong>ch</strong> dur<strong>ch</strong> diese international anerkannte Kernaussage der Verpfli<strong>ch</strong>tung als ni<strong>ch</strong>tig<br />

belegt. Der Antrag kann abgewendet werden dur<strong>ch</strong> Zahlung der Forderung in einem Stück auf das<br />

Konto Meliha SÜRMELI, Bank: SSK-Wunstorf, BLZ. 25152490 Konto: 864082<br />

Verwendungszweck: S<strong>ch</strong>adensersatz und punitive damage SÜRMELI/BRD<br />

Mit freundli<strong>ch</strong>em Gruß<br />

SÜRMELI, M.-Selim , Ho<strong>ch</strong>kommissar für Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te<br />

Präsident/in des Zentralrats Europäis<strong>ch</strong>er Bürger, Kommissare für Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te<br />

der Kommission für die Wirksamkeit der Behörden, Sektion GERMANY<br />

des Europäis<strong>ch</strong>en Zentrums für Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te<br />

Register: Deuts<strong>ch</strong>er Bundestag WD 3 –3231 – 2/548.05 Amtsgeri<strong>ch</strong>t Tostedt 81 VR 100573

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