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Der Hauptsa<strong>ch</strong>e lag aber das Urteil des Europäis<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>tshofs für Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te EGMR<br />
75529/01 vor, womit die Verfassungsbes<strong>ch</strong>werde auf 109 Seiten begründet wurde. Das<br />
Bundesverfassungsgeri<strong>ch</strong>t erklärte trotz Befangenheitsantrag und Urteil des EGMR, daß die<br />
Verfassungsbes<strong>ch</strong>werde ni<strong>ch</strong>t zur Ents<strong>ch</strong>eidung anzunehmen wäre, weil sie mangels hin-rei<strong>ch</strong>ende<br />
Begründung (trotz festgestellter Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzung dur<strong>ch</strong> den Europäis<strong>ch</strong>en Geri<strong>ch</strong>tshof für<br />
Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te) unzulässig ist.<br />
Das perfekte Verbre<strong>ch</strong>en gegen Justizopfer!<br />
In einem anderen Verfahren hat auf Bes<strong>ch</strong>werde wegen Befangenheit das Bundesverfassungs-geri<strong>ch</strong>t<br />
am 24.05.2007 zur Ni<strong>ch</strong>tannahmeents<strong>ch</strong>eidung mitgeteilt,<br />
"In diesem Zusammenhang werden Sie vorsorgli<strong>ch</strong> darauf hingewiesen, daß die Ri<strong>ch</strong>ter des<br />
Bundesverfassungsgeri<strong>ch</strong>ts im Rahmen ihrer Re<strong>ch</strong>t spre<strong>ch</strong>enden Tätigkeit und als Mitglieder<br />
eines obersten Verfassungsorgans keiner Dienstaufsi<strong>ch</strong>t unterstehen."<br />
Kann man seine "Göttli<strong>ch</strong>keit" no<strong>ch</strong> KLARER zum Ausdruck bringen?<br />
Der Zentralrat Europäis<strong>ch</strong>er Bürger beantragt die Feststellungsklage im Wege der einstwei-ligen<br />
Anordnung dur<strong>ch</strong>zuführen, da Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen mit dieser Vertrauensil-lusion der<br />
Re<strong>ch</strong>tswegegarantie begangen werden (Verstoß Art. 6, 13 EMRK, 1-3, 25 GG). Aus diesem Grund<br />
haben die unteren Geri<strong>ch</strong>te au<strong>ch</strong> gelernt ni<strong>ch</strong>t Re<strong>ch</strong>t zuspre<strong>ch</strong>en, weil von „oben“ au<strong>ch</strong> ni<strong>ch</strong>t<br />
wirksames Re<strong>ch</strong>t garantiert wird. Das Re<strong>ch</strong>tssystem arbeitet daher spiegelverkehrt.<br />
Na<strong>ch</strong> dem Aktionsplan 2005 des Europarats und den Ri<strong>ch</strong>tlinien der Europäis<strong>ch</strong>en Union soll den<br />
Verteidigern der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te Hilfe für dessen Spezialbedürfnisse von den Behörden geleistet<br />
werden. Jede Unterstützungsmaßnahme ist umgehend zu erledigen , wozu diese Feststellung<br />
dient. Gerne klagen wir den Staat an und wissen do<strong>ch</strong> ganz genau, daß Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te ni<strong>ch</strong>t<br />
umgesetzt, Straftaten im Amt ni<strong>ch</strong>t verfolgt werden. Do<strong>ch</strong> wenn wir mit der Zivilgesells<strong>ch</strong>aft ernst<br />
ma<strong>ch</strong>en und uns wehren, werden wir vom feinsten niedergeknüppelt.<br />
Sozialpsy<strong>ch</strong>ologis<strong>ch</strong>e Experimente belegen, daß si<strong>ch</strong> verloren gegangenes Sozialkapital nur wieder<br />
aufbauen läßt, wenn im Mittelpunkt des Staatswesens ni<strong>ch</strong>t allein der Urnengang alle paar Jahre ansteht,<br />
wenn der Bürger als Stimmvieh seinen peinigenden Tyrannen wählen darf. Eine Zivilgesells<strong>ch</strong>aft, so das<br />
Fazit der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tler, hat nur dann Zukunft, wenn unter Bürgern Solidarität, Respekt, Anerkennung<br />
und Vertrauensvors<strong>ch</strong>uß gelernt wird und wieder wä<strong>ch</strong>st. Denn vor allem von diesen Tugenden lebt ein<br />
demokratis<strong>ch</strong>es Gemeinwesen - ni<strong>ch</strong>t vom Wählen. Deswegen brau<strong>ch</strong>en wir diese Feststellung, um eine<br />
ehrli<strong>ch</strong>e Wende des Re<strong>ch</strong>tssystems herbeizuführen.<br />
Zuständigkeit:<br />
Sollte das Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t STADE meinen unzuständig zu sein, so beantragt der Zentral-rat<br />
Europäis<strong>ch</strong>er Bürger die hilfsweise Verweisung der Feststellungsklage an das zuständige<br />
Verwaltungsgeri<strong>ch</strong>t.