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20<br />

Feststellungsklagesatz:<br />

Mit der Feststellungsklage soll festgestellt werden, daß die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land gegen<br />

völkerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te und andere Verpfli<strong>ch</strong>tungen unter Vorsatz verstößt.<br />

Re<strong>ch</strong>ts<strong>ch</strong>utzbedürfnis:<br />

Die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land bezei<strong>ch</strong>net si<strong>ch</strong> als einen demokratis<strong>ch</strong>en Re<strong>ch</strong>tsstaat. Die Bürger<br />

haben ein Re<strong>ch</strong>t auf einen effektiven Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utz, der in der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land ni<strong>ch</strong>t in<br />

jedem Fall regelmäßig gewährt wird.<br />

Der Zentralrat Europäis<strong>ch</strong>er Bürger (ZEB) ist eine in der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land (BRD)<br />

eingetragene Organisation und bes<strong>ch</strong>äftigt si<strong>ch</strong> überwiegend mit den Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>ten in Europa. Der<br />

ZEB ist au<strong>ch</strong> im deuts<strong>ch</strong>en Bundestag eingetragen und ist mit S<strong>ch</strong>wester-organisationen in<br />

Deuts<strong>ch</strong>land und Europa weit vernetzt.<br />

Der ZEB bes<strong>ch</strong>äftigt si<strong>ch</strong> unter anderem mit der Wirksamkeit der nationalen Behörden und Gesetze für<br />

die Wahrung der Re<strong>ch</strong>te der Bürgerinnen und Bürger in den Ländern der europäis<strong>ch</strong>en Union (EU).<br />

Damit sind alle Bürgerinnen und Bürger gemeint, die in der EU leben oder leben könnten.<br />

Der ZEB verfolgt auss<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> re<strong>ch</strong>tsstaatli<strong>ch</strong> zugelassene Interessen und Ziele zur Förderung des<br />

demokratis<strong>ch</strong>en Staatswesens. Zweck des ZEB ist unter anderem die Überprüfung der Wirksamkeit<br />

der Gesetze in der Praxis, da das Gesetz au<strong>ch</strong> fehler- oder mangelhaft oder in der Anwendung fals<strong>ch</strong><br />

umgesetzt worden sein kann. Deshalb stellt der ZEB zur Förderung der Wirksamkeit der nationalen<br />

Behörden zur praxisnahen Ausübung der gesetzli<strong>ch</strong>en Aufgaben die Überprüfungsanforderungen des<br />

Europarates „Kommission für die Wirksamkeit der Justiz“, im Zusammenhang mit der europäis<strong>ch</strong>en<br />

Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tskonvention, der Weiterentwicklung und Konsolidierung der demokratis<strong>ch</strong>en Stabilität<br />

in den europäis<strong>ch</strong>en Ländern si<strong>ch</strong>er. Der ZEB strebt eine sorgfältige, s<strong>ch</strong>nelle und beharrli<strong>ch</strong>e<br />

Aufdeckung von Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverstößen an. Die Organisation untersu<strong>ch</strong>t Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverstöße<br />

systematis<strong>ch</strong> und unparteiis<strong>ch</strong> sowohl in Einzelfällen, als au<strong>ch</strong> dann, wenn in ihnen ein Muster<br />

erkennbar wird.<br />

Das Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utzbedürfnis ergibt si<strong>ch</strong> aus Art. 1-3, 25, 101 GG. Die Würde des Mens<strong>ch</strong>en, also die<br />

Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te, ist unantastbar. Die Mens<strong>ch</strong>enwürde und somit die Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te zu s<strong>ch</strong>ützen und<br />

zu a<strong>ch</strong>ten, ist Verpfli<strong>ch</strong>tung aller staatli<strong>ch</strong>en GEWALT. Das deuts<strong>ch</strong>e Volk bekennt si<strong>ch</strong> in dieser<br />

Demokratie darum zu den unverletzli<strong>ch</strong>en und unveräußerli<strong>ch</strong>en Men-s<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>ten als Grundlage<br />

jeder mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Gemeins<strong>ch</strong>aft, des Friedens und der Gere<strong>ch</strong>-tigkeit in der Welt.<br />

Jeder hat das Re<strong>ch</strong>t auf freie Entfaltung der Persönli<strong>ch</strong>keit, Leben, körperli<strong>ch</strong>e Unversehrtheit und<br />

Glei<strong>ch</strong>heit.<br />

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsgemäße Ordnung, die vollziehende Gewalt und die<br />

Re<strong>ch</strong>tsspre<strong>ch</strong>ung sind an Gesetz und Re<strong>ch</strong>t gebunden. Aus Si<strong>ch</strong>t einer wirkli<strong>ch</strong>en Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsorganisation<br />

können wir den Widerspru<strong>ch</strong> der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen ohne die<br />

Feststellungsklage auflösen.

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