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Dem Bürger wird effektiver Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utz in der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land garantiert. Ohne diesen<br />
effektiven Re<strong>ch</strong>tss<strong>ch</strong>utz ist die Verwirkli<strong>ch</strong>ung der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te au<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> völkerre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>en<br />
Verpfli<strong>ch</strong>tungen na<strong>ch</strong> Art. 13 EMRK ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong>.<br />
Folgen des vorgetäus<strong>ch</strong>ten effektiven Re<strong>ch</strong>t(s)s<strong>ch</strong>utzes:<br />
Das negative Interesse tritt als Fehler des Systems als Lebenslüge in den Vordergrund und führt auf<br />
dem direkten Weg zu der hermetis<strong>ch</strong>en Inzu<strong>ch</strong>tdepression und somit zur arglistigen Täus<strong>ch</strong>ung des<br />
Bürgers über das Re<strong>ch</strong>t(s)system. Dies führt dur<strong>ch</strong> den Verlust der objektiven<br />
Re<strong>ch</strong>tserlangungsmögli<strong>ch</strong>keiten zur Eins<strong>ch</strong>ränkung des Re<strong>ch</strong>ts. Dur<strong>ch</strong> den Stillstand der objektiven<br />
Re<strong>ch</strong>tspflege auf Grund dieses Staatsaufbaumangels kommt es zu S<strong>ch</strong>äden und S<strong>ch</strong>adensersatz dur<strong>ch</strong><br />
Bes<strong>ch</strong>ädigung des Eigentums und des Vermögens der Opfer. Die Eigentums- und Vermögenss<strong>ch</strong>äden<br />
führen dann zur unmittelbaren Eins<strong>ch</strong>ränkung der Freiheit der Opfer. Die Eins<strong>ch</strong>ränkung der Freiheit<br />
führt zur Freiheitsberaubung und Abwertung der Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>te und Mens<strong>ch</strong>enwürde. In Massen<br />
entstehen Unruhen, im Übermaß entsteht Terrorismus, im Mix entsteht Krieg.<br />
Bei der Inzu<strong>ch</strong>tdepression werden die Opfer dur<strong>ch</strong> das System gemobbt, gestalkt und ruiniert, wobei<br />
Straftaten im Amt der Irrationaltäter gegenseitig in Ketten dur<strong>ch</strong> Persils<strong>ch</strong>eine rehabilitiert werden. Es<br />
handelt si<strong>ch</strong> dabei um einen imaginären Staat mit einem komplexen Gebilde eines äußerst<br />
korruptionsdur<strong>ch</strong>triebenen Industriezweiges als organisiertes Verbre<strong>ch</strong>en, bei dem die systematis<strong>ch</strong>e<br />
Anwendung der Gesetze und die praktis<strong>ch</strong>e Auslegung der Re<strong>ch</strong>te keine objektive und ents<strong>ch</strong>eidende<br />
Rolle spielt. Die Justiz legitimiert objektiv den subjektiven Wahnsinn der Inzu<strong>ch</strong>tdepression, weil der<br />
Staat ein Irrtumsprivileg besitzt.<br />
Begründung und Beweis der Feststellungsklage:<br />
Der Bürger hat einen garantierten Anspru<strong>ch</strong> auf Re<strong>ch</strong>tssi<strong>ch</strong>erheit und Re<strong>ch</strong>tsfrieden im Staat.<br />
Die Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land bekennt si<strong>ch</strong> angebli<strong>ch</strong> zu unverletzli<strong>ch</strong>en und unveräußer-li<strong>ch</strong>en<br />
Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>ten als Grundlage jeder mens<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong>en Gemeins<strong>ch</strong>aft, des Friedens und der Gere<strong>ch</strong>tigkeit<br />
in der Welt und bindet mit diesen Grundre<strong>ch</strong>ten na<strong>ch</strong> Art. 1 iVm. 25 GG die Gesetzgebung,<br />
vollziehende Gewalt und die Re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ung als unmittelbar-geltendes Re<strong>ch</strong>t an Völkerre<strong>ch</strong>t.<br />
Die allgemeinen Regeln des Völkerre<strong>ch</strong>ts sind Bestandteil des Bundesre<strong>ch</strong>ts und gehen den Gesetzen<br />
vor und erzeugen Re<strong>ch</strong>te und Pfli<strong>ch</strong>ten (Art. 1, 3, 20, 25, 100 II GG). Wenn dies so ist, dann dürfe es<br />
keine Bes<strong>ch</strong>werde über Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzung geben. Do<strong>ch</strong> wir als Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsorganisation<br />
kennen die S<strong>ch</strong>attenseite dieses Re<strong>ch</strong>tssystems. Wenn es keine Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tsverletzungen geben<br />
würde, gäbe es ni<strong>ch</strong>t das Protokoll Nr. 14 vom Lenkungsauss<strong>ch</strong>uß des Europarats. Art. 13 EMKR in<br />
Verbindung mit Art. 25 GG garantiert dem Bürger eine wirksame Bes<strong>ch</strong>werdemögli<strong>ch</strong>keit vor einer<br />
nationalen Behörde.