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Das SYSTEM der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land besteht auss<strong>ch</strong>ließli<strong>ch</strong> aus Staatsaufbaumängeln, weil<br />

ni<strong>ch</strong>t das VOLK, sondern das GELD regiert. Aus diesem Grund sind den Behörden in einer e<strong>ch</strong>ten<br />

Demokratie bestimmte Aufgaben entzogen, weil si<strong>ch</strong> sonst ein Staatsaufbaumangel ergibt, die si<strong>ch</strong> in<br />

Folge von S<strong>ch</strong>äden und Folges<strong>ch</strong>äden bemerkbar ma<strong>ch</strong>en, wie in jedem Fall.<br />

Die Re<strong>ch</strong>tskontrolle und Ents<strong>ch</strong>ädigung darf also ni<strong>ch</strong>t vom „Staat“, sondern nur dur<strong>ch</strong> das VOLK in<br />

Form von Ni<strong>ch</strong>tregierungsorganisationen [NGO´s] erfolgen, weil keine unabhängige Ents<strong>ch</strong>eidung<br />

mögli<strong>ch</strong> ist.<br />

Referendum, Veto und verfassungsre<strong>ch</strong>tli<strong>ch</strong>e Prüfung von Gesetzten<br />

Wahlprüfung und Wahlkontrolle<br />

Staats-Haftung von politis<strong>ch</strong>en Fehlern dur<strong>ch</strong> die Politik(er)<br />

Regreß gegen Politiker und Parteien bei Wahlbetrug<br />

Sittli<strong>ch</strong>keitsprüfung von Politikern und Ministern<br />

Diätenfestlegung von Parlamentarien<br />

Ri<strong>ch</strong>terberufung, Ri<strong>ch</strong>ter- und Geri<strong>ch</strong>tskontrolle<br />

Standesaufsi<strong>ch</strong>t der Re<strong>ch</strong>tspflege (Re<strong>ch</strong>tsanwalt und Re<strong>ch</strong>tspfleger)<br />

Prüfung von Dienst- und Disziplinarverfahren von Beamten<br />

Prüfung von Befangenheitsanträgen gegen Ri<strong>ch</strong>ter<br />

Prüfung von Re<strong>ch</strong>tsmißbrau<strong>ch</strong> und Re<strong>ch</strong>tsbeugung<br />

Strafverfolgung im Amt (258a, 331-358 StGB)<br />

Prüfung zur Verfolgung von Straftaten im Amt als Ho<strong>ch</strong>verrat<br />

Strafverfolgung von Ho<strong>ch</strong>verrat<br />

Einführung und Pflege von öffentli<strong>ch</strong>en Datenbanken über Personen im Amt<br />

Wiederaufnahmeverfahren und Prüfung von Urteilen<br />

Gewährung von Prozeßkostenhilfe<br />

Ents<strong>ch</strong>ädigungsre<strong>ch</strong>t<br />

Zentrale OEG - Stelle für Straftaten im Amt<br />

Prüfung bei Diffamierung<br />

Unterlassungs- und Vollstreckungsverfahren im Zivilre<strong>ch</strong>t<br />

Prüfung von Gesetzen (Mens<strong>ch</strong>enre<strong>ch</strong>tskontrolle bei Wählervorbehalt AuslR)<br />

Prüfung überlange Verfahrensdauer<br />

Prüfung in Betreuungssa<strong>ch</strong>en<br />

Prüfung bei Kindesentziehung<br />

Prüfung bei Psy<strong>ch</strong>iatrisierung<br />

Prüfung und Umsetzung von EU-Ri<strong>ch</strong>tlinien<br />

Genehmigung und Kontrolle der Gemeinnützigkeit<br />

Statistik über die geleistete Tätigkeit von Behörden und Straftaten im Amt<br />

Es ist illusoris<strong>ch</strong>, bei negativer Funktion der Gewalteneinheitstyrannis grundgesetzgemäße re<strong>ch</strong>tspre<strong>ch</strong>ende<br />

Staatsgewalt oder Re<strong>ch</strong>tserkenntnisfähigkeit zu erwarten, es kommt immer nur die<br />

„Law¨and ¨Order¨- Vorstellung als Pygmalioneffekt<br />

heraus. Und dies ist die in der Bundesrepublik Deuts<strong>ch</strong>land zur Zeit ungehemmtme<strong>ch</strong>anistis<strong>ch</strong>e<br />

Tendenz zur totalen Exekutive (VerfGH Präsident NW Dr. van Husen), AöR 78, 49ff.).<br />

Die Lösung des Staatsaufbaumangels zeigt die Darstellung.

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