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ins LEHRAMT - Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung

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Erste Staatsprüfungen<br />

Wichtige <strong>und</strong> aktuelle<br />

Eckdaten zur WHA<br />

sowie Antragsunterlagen<br />

finden Sie auf<br />

den Webseiten des<br />

LSA.<br />

http://lehrerbildung.<br />

lsa.hessen.de/<br />

Für die Organisation <strong>und</strong> Durchführung<br />

der Ersten Staatsprüfungen ist nicht die<br />

Universität, sondern das Landesschulamt<br />

(LSA) zuständig. Verbindliche Auskünfte<br />

zu den Ersten Staatsprüfungen kann daher<br />

nur das LSA erteilen. Die Universität<br />

stellt Ihnen nach bestem Wissen dennoch<br />

Informationen zu den Ersten Staatsprüfungen<br />

bereit.<br />

Die Erste Staatsprüfung steht am Ende<br />

Ihres Studiums. Sie ist eine Abschlussprüfung<br />

<strong>und</strong> die Voraussetzung <strong>für</strong> den<br />

Beginn des pädagogischen Vorbereitungsdienstes<br />

als zweiten Abschnitt der Lehrerausbildung.<br />

Sie umfasst Klausuren, eine<br />

Wissenschaftlichen Hausarbeit (WHA),<br />

mündliche Prüfungen <strong>und</strong>, soweit <strong>für</strong><br />

einzelne Unterrichtsfächer vorgeschrieben,<br />

auch praktische Prüfungsteile.<br />

60% der Abschlussnote bilden bereits die<br />

Ergebnisse aus in den Fachspezifischen<br />

Anhängen festgelegten Modulprüfungen<br />

in Ihren Fächern <strong>und</strong> den Bildungswissenschaften.<br />

10% zählt die WHA <strong>und</strong><br />

weitere 30% ergeben sich aus den schriftlichen<br />

<strong>und</strong> mündlichen Prüfungen.<br />

Die Erste Staatsprüfung wird zwar durch<br />

das Landesschulamt abgenommen, Ihre<br />

Prüfer/innen sind aber natürlich die (prüfungsberechtigten)<br />

Dozent(inn)en an der<br />

Universität Frankfurt.<br />

Für die Organisation dieser Prüfungsphase<br />

müssen Sie einige gr<strong>und</strong>legende<br />

organisatorische Hinweise beachten, die<br />

Semester <strong>für</strong> Semester auf den Seiten<br />

des Landesschulamtes <strong>für</strong> Sie aufbereitet<br />

werden. Diese beschreiben die Abfolge<br />

der Prüfungen <strong>und</strong> Anmeldezeiträume<br />

<strong>und</strong> stellen aktuelle Prüferlisten zur Verfügung<br />

– die Prüfersuche <strong>und</strong> Sicherstellung,<br />

alle Voraussetzungen zur erfüllen,<br />

liegt bei Ihnen. Bitte informieren Sie sich<br />

frühzeitig auf den Webseiten des LSA <strong>und</strong><br />

ggf. bei der Studienberatung!<br />

Die Wissenschaftliche Hausarbeit<br />

Die WHA dient der umfassenderen<br />

schriftlichen Auseinandersetzung mit<br />

einem Thema, welches Sie nach eigenem<br />

Interesse <strong>und</strong> in Absprache mit Ihrem/<br />

Ihrer Prüfer/in entwickeln. Sie ist Zulassungsvoraussetzungen<br />

<strong>für</strong> die restlichen<br />

Prüfungen der Ersten Staatsprüfung. Sie<br />

muss bei der Meldung <strong>für</strong> diese Prüfungen<br />

bereits benotet vorliegen. Sie können die<br />

WHA bereits ab der Zwischenprüfung anmelden,<br />

die Bearbeitungszeit beträgt ca.<br />

3 Monate. Hier ist also eine bedachte <strong>und</strong><br />

frühzeitige zeitliche Koordination notwendig.<br />

Schriftliche <strong>und</strong> mündliche Prüfungen<br />

Die schriftlichen <strong>und</strong> mündlichen Prüfungen<br />

verteilen sich auf die Bildungswissenschaften<br />

<strong>und</strong> Ihre Fächer, <strong>für</strong> jedes<br />

Lehramt ist dies genau im Hessischen<br />

<strong>Lehrerbildung</strong>sgesetz festgelegt. Das LSA<br />

informiert auf seinen Seiten auch hierzu<br />

umfassend <strong>und</strong> immer aktuell.<br />

© fotolia: xy<br />

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