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ins LEHRAMT - Akademie für Bildungsforschung und Lehrerbildung

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Der pädagogische<br />

Vorbereitungsdienst<br />

Maren Schrader<br />

1. Allgemeines zum pädagogischen<br />

Vorbereitungsdienst<br />

Der pV dauert 21 Monate <strong>und</strong> gliedert<br />

sich in eine dreimonatige bewertungsfreie<br />

Einführungsphase, zwei Hauptsemester<br />

<strong>und</strong> ein Prüfungssemester. Er<br />

umfasst acht Module, Ausbildungsveranstaltungen,<br />

Unterrichtsverpflichtungen<br />

<strong>und</strong> weitere schulische Belange (zum<br />

Beispiel Gesamt- <strong>und</strong> Teilkonferenzen,<br />

Elternabende, Elternbesuche, Wandertage,<br />

Studienfahrten, Sportveranstaltungen,<br />

kulturelle Veranstaltungen <strong>und</strong> besondere<br />

Projekte).<br />

www.kultusministerium.hessen.de<br />

Im pädagogischen Vorbereitungsdienst<br />

(pV) sollen die Lehrkräfte im Vorbereitungsdienst<br />

(LiV) befähigt werden, den<br />

Bildungs- <strong>und</strong> Erziehungsauftrag der<br />

Schule <strong>und</strong> die besonderen Aufgaben der<br />

Bildungsgänge, Schulformen <strong>und</strong> Schulstufen<br />

zu erfüllen (§ 35 Abs. 1 HLbG).<br />

Die Rechtsgr<strong>und</strong>lagen <strong>für</strong> den pV bilden<br />

• das Hessisches <strong>Lehrerbildung</strong>sgesetz<br />

(HLbG) vom 28.09.2011, zuletzt ge<br />

ändert durch Art. 4 des Gesetzes vom<br />

12.12.2012 (GVBI. S.581), <strong>und</strong><br />

• die Verordnung zur Durchführung des<br />

Hessischen <strong>Lehrerbildung</strong>sgesetzes (HLb<br />

GDV) vom 28.09.2011, geändert durch<br />

Art. 9 des Gesetzes vom 27.09.2012<br />

(GVBl. S. 299).<br />

E<strong>ins</strong>tellungstermine sind jeweils der<br />

1. Mai <strong>und</strong> der 1. November eines jeden<br />

Jahres. Der Bewerbungsschluss ist immer<br />

der 1. Januar (<strong>für</strong> E<strong>ins</strong>tellungstermin<br />

01.05.) <strong>und</strong> der 1. Juli (<strong>für</strong> E<strong>ins</strong>tellungstermin<br />

01.11.). Die Bewerbungsunterlagen<br />

müssen spätestens jeweils zu den angegebenen<br />

Bewerbungsschlussterminen<br />

beim Landesschulamt (LSA) - Zulassung<br />

zum pädagogischen Vorbereitungsdienst<br />

- in Kassel eingegangen sein. Die Unterlagen<br />

können von der Internetseite des<br />

Hessischen Kultusministeriums heruntergeladen<br />

werden.<br />

Der pV erfolgt an Studienseminaren <strong>für</strong><br />

Gr<strong>und</strong>schulen (GS), Hauptschulen (H),<br />

Realschulen (R) <strong>und</strong> Förderschulen (FöS)<br />

oder Gymnasien (Gym) sowie an Ausbildungsschulen.<br />

Bewerber/innen <strong>für</strong> den<br />

pV können bei der Bewerbung Wünsche<br />

bezüglich der Studienseminarzuweisung<br />

angeben. Wurden die E<strong>ins</strong>tellungsbescheide<br />

durch das LSA verschickt, können<br />

die LiV selbstständig im Zuständigkeitsbereich<br />

der Studienseminare nach Ausbildungsschulen<br />

suchen. Dabei sind bspw.<br />

Unterrichtsschwerpunkte, pädagogisches<br />

Profil oder Ausstattung der Schule entscheidungsrelevant.<br />

Der aktuelle Anwärtergr<strong>und</strong>betrag, sprich<br />

die Höhe des Einkommens als LiV, kann<br />

auf der Seite der Hessischen Bezügestelle<br />

eingesehen werden.<br />

2. Die Gestaltung des pädagogischen<br />

Vorbereitungsdienstes<br />

Der pV erstreckt sich auf Unterrichtsfächer<br />

oder Fachrichtungen, in denen die erste<br />

Staatsprüfung abgelegt wird, <strong>für</strong> das<br />

• Lehramt an GS im Unterrichtsfach<br />

Deutsch oder Mathematik <strong>und</strong> in einem<br />

weiteren Unterrichtsfach.<br />

• Lehramt an HR sowie Gym in zwei<br />

Unterrichtsfächern.<br />

• Lehramt an FöS in einem Unterrichtsfach<br />

<strong>und</strong> in einer förderpädagogischen<br />

Fachrichtung.<br />

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