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Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

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6. Teilrevision <strong>des</strong> kantonalen Richtplanes (Landschaftsplan)<br />

Antrag <strong>des</strong> Regierungsrates <strong>vom</strong> 25. August 1999 und geänderter Antrag<br />

der KPB <strong>vom</strong> 16. Januar <strong>2001</strong>, 3723a, Fortsetzung der Beratungen<br />

Hans Frei (SVP, Regensdorf): Nachdem sich Hartmuth Attenhofer<br />

einmal mehr das Recht herausgenommen hat, einzelnen Leuten zu attestieren,<br />

dass sie von der Raumplanung etwas verstehen oder nicht,<br />

stelle ich fest, dass Hartmuth Attenhofer nicht viel von Freihaltegebiet<br />

und Landwirtschaft versteht. Dann müsste er dies hier und auch das<br />

Lob, das er an den Fraktionschef der FDP gerichtet hat, differenzierter<br />

beurteilen.<br />

Zum Lob: Balz Hösly hat erwähnt, dass selbst in diesem Gebiet ein<br />

Hors-sol-Betrieb entstehen könnte. Dem ist überhaupt nicht so. Wir<br />

haben schon in den einleitenden Text zu den Richtplanänderungen<br />

aufgenommen, wie für ein solches Verfahren vorzugehen ist. Da muss<br />

ein Planverfahren hin. Also ist dieser bildliche Vergleich nicht richtig<br />

und darf als solcher nicht herangezogen werden.<br />

Zum Freihaltegebiet und der Landwirtschaft: Es ist eine Gebietsfestsetzung.<br />

Da wird festgehalten, dass grundsätzlich keine Bauten möglich<br />

sind. Diese Vorbehalte werden auch eingebracht, wenn sich<br />

landwirtschaftliche Betriebswesen in irgendeiner Form entwickeln<br />

wollen, weil man immer Angst hat, dass hier irgendwo Bauvolumen<br />

stehen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, wenn der<br />

Betrieb einmal nicht mehr geführt wird. Diesbezüglich ist die Landwirtschaft<br />

in diesen Gebieten mehr eingeschränkt als andernorts. Daher<br />

kommt es, dass solche Vorbehalte wirklich angebracht sind. Wenn<br />

man beurteilt, dass die Gemeinden mit diesen Gebieten sehr sorgfältig<br />

umgehen und sich dieser Entwicklung bewusst sind und wir ihnen<br />

heute auch diesen Freiraum noch absprechen, dass selbst für die Bewirtschaftung<br />

erschwerte Auflagen gelten sollen, ist dies nicht ganz<br />

korrekt. Ich wäre sehr dankbar, wenn Hartmuth Attenhofer im Bezeichnen<br />

anderer Leute, ob sie etwas verstehen oder nicht, etwas sorgfältiger<br />

wäre.<br />

Ernst Schibli (SVP, Otelfingen): Es sind jetzt gut zwei Jahre her, seit<br />

das Schweizer Volk einer Revision <strong>des</strong> Raumplanungsgesetzes (RPG)<br />

zugestimmt hat; eine Revision, die zum Inhalt hatte, im Landwirtschaftsgebiet<br />

die restriktiven Baubestimmungen zu lockern, um den

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