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Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

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wird. Das Gleiche gilt übrigens für den Bauvorstand der Stadt Winterthur,<br />

Stadtrat Heiri Vogt. Beide waren an diesem Augenschein anwesend.<br />

Ich bitte Sie, dieses Freihaltegebiet nicht wieder aufzunehmen.<br />

Werner Hürlimann (SVP, Uster): Wie Sie gehört haben, konnte sich<br />

die Kommission Planung und Bau vor Ort ein Bild machen. Die Vertreter<br />

der Stadt Winterthur konnten glaubhaft darstellen, warum sie eine<br />

Festlegung an dieser Stelle ablehnen. Das im kantonalen Gesamtplan<br />

von 1978 festgelegte Baugebiet wurde mit dem Richtplan 1995<br />

als Landwirtschaftsgebiet festgelegt. Die Vertreter der Stadt Winterthur<br />

erklärten uns, dass sie der Meinung sind, eine erneute Festlegung<br />

als Freihaltegebiet verstosse gegen Treu und Glauben. Die Stadt<br />

Winterthur ist weiter der Meinung, dass sich die östlich und westlich<br />

von Iberg gelegenen kommunalen Freihaltezonen topographisch und<br />

landschaftlich besser für die Bezeichnung als kantonale Freihaltegebiete<br />

eignen würden.<br />

Ich bitte Sie daher, den Minderheitsantrag abzulehnen.<br />

Abstimmung<br />

Der Minderheitsantrag Felix Müller, Ueli Keller, Ruedi Lais, Peter<br />

Stirnemann und Sabine Ziegler (Ersatz für Barbara Marty<br />

Kälin) wird dem Antrag der Kommission gegenübergestellt. Der<br />

Kantonsrat stimmt mit 75 : 52 Stimmen dem Antrag der Kommission<br />

zu.<br />

Antrag Felix Müller<br />

Erweiterung <strong>des</strong> Freihaltegebiets auf das nicht im Wald liegende Gebiet<br />

um Ellikon am Rhein.<br />

Felix Müller (Grüne, Winterthur): Sie haben am letzten Montag ohne<br />

Not den nördlichen Teil, das Gebiet der Thurauen, das Schutzgebiet<br />

um Ellikon am Rhein, aus dem Landschaftsschutzgebiet genommen.<br />

Das Gebiet Ellikon am Rhein ist altrechtlich geschützt. Es ist heute,<br />

fast am Ende der Debatte um den Richtplan meines Wissens das einzige<br />

Gebiet, das keinen höheren Schutz hat, das selbst aber schon eine<br />

Schutzverordnung kennt. Wir haben also in dieser Debatte im Wesentlichen<br />

allen Gebieten, die eine Schutzverordnung haben, auch auf<br />

kantonaler Ebene den Schutz zuerkannt, ausgenommen in Ellikon. Es

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