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Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

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ist nichts als richtig und wird auch der Qualität <strong>des</strong> Dörfchens Ellikon<br />

am Rhein gerecht, wenn wir hier ein Freihaltegebiet festsetzen. Es ist<br />

kein Landschaftsschutzgebiet mehr, aber es gilt als Umgebungsschutz<br />

für das Dörfchen Ellikon am Rhein. Es wäre die richtige Reaktion auf<br />

das, was am letzten Montag passiert ist.<br />

Abstimmung<br />

Der Antrag Felix Müller wird dem Antrag der Kommission gegenübergestellt.<br />

Der Kantonsrat stimmt mit 71 : 51 Stimmen dem<br />

Antrag der Kommission zu.<br />

25. Minderheitsantrag Ueli Keller, Ruedi Lais, Felix Müller, Peter<br />

Stirnemann und Sabine Ziegler (Ersatz für Barbara Marty Kälin)<br />

Das Gebiet 67 «Bachenbülach/Winkel» ist gemäss Regierungsvorlage<br />

3723 festzulegen (keine Streichung).<br />

Ueli Keller (SP, Zürich): Die Argumentation zur Streichung <strong>des</strong> Freihaltegebiets<br />

ist einmal mehr, dass eine Anzahl Grundeigentümer festgestellt<br />

hat, es gebe schon bestehende Bauten in einem Freihaltegebiet<br />

und sie selber möchten auch die Gelegenheit haben, dies zu verwirklichen.<br />

Das kann aber nicht das Beurteilungskriterium für kantonale<br />

Richtplanung sein. Die Festlegung, wie sie die Regierung vorgeschlagen<br />

hat, ist nur ein Teil eines grossräumig vernetzten Landschaftssystems,<br />

das verschiedene planerische Festlegungen beinhaltet, so die<br />

Landschaftsverbindung 48 «Bachenbülach/Winkel» über die A51, der<br />

Sie in einer verkleinerten Form bereits zugestimmt haben. Es geht um<br />

den Umgebungsschutz 59 «Winkel, Römischer Gutshof», dem Sie<br />

hoffentlich noch zustimmen werden. Das Freihaltegebiet 75 «Winkel,<br />

Steinbruch» gehört dazu, das nicht mehr in der Kommissionsvorlage<br />

ist, weil die Mehrheit es leider gestrichen hat. Weiter betrifft es das<br />

Freihaltegebiet 71, das im nachfolgenden Minderheitsantrag noch begründet<br />

wird. All diese planerischen Festlegungen zusammen haben<br />

die Absicht, einen zusammenhängenden nationalen Wildtierkorridor<br />

zu schützen. Wenn man das auf dieser Ebene nicht macht, weil man<br />

irgendwelche kleinlichen Grundeigentümerinteressen in den Vordergrund<br />

stellt, dann ist zu hoffen, dass der Bun<strong>des</strong>rat hier bei der Plangenehmigung<br />

korrigierend eingreift.<br />

Ich bitte Sie, diesem Minderheitsantrag zuzustimmen.

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