29.12.2013 Aufrufe

Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

Protokoll des Zürcher Kantonsrates vom 2. April 2001

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

8185<br />

Gemeinden Kleinandelfingen und Marthalen auf die Abgrenzung <strong>des</strong><br />

Auengebiets von nationaler Bedeutung zu beschränken.» Das Landschaftsschutzgebiet<br />

«Thurmündung/Ellikon am Rhein» im Dorfteil<br />

Ellikon am Rhein ist gestrichen. Diesen Entscheid hat der Kantonsrat<br />

an einer vorangegangenen Sitzung gefällt.<br />

Die nächste Änderung betrifft das Landschaftsschutzgebiet 21. Das ist<br />

eine Änderung in der Karte, also nicht im Textteil. Das ist das grosse<br />

Leintuch, das Sie bis jetzt nie ausgebreitet haben, in dem das Landschaftsschutzgebiet<br />

dem Entscheid <strong>des</strong> Rates entsprechend verkleinert<br />

wird. Das Gebiet gemäss Antrag Inge Stutz ist rund ein Quadratkilometer<br />

kleiner.<br />

Wir haben ebenfalls eine Kartenänderung gemäss Antrag Inge Stutz.<br />

Die Fläche <strong>des</strong> Landschaftsförderungsgebiets gemäss Richtplan 1995<br />

ist zu bezeichnen.<br />

Wir haben eine Textänderung; ebenfalls ein Entscheid, den Sie hier<br />

gefällt haben. Wir haben eine Übersichtstabelle. Dabei haben wir das<br />

Gebiet 21 «Thurmündung/Ellikon am Rhein» geändert.<br />

Im Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen, 3.3 Abgrenzung<br />

der Landschafts-Förderungsgebiete, ergibt es keine Änderung im<br />

Bericht, hingegen eine Kartenänderung, weil die berücksichtigten<br />

Einwendungen zu detailliert festgelegt worden sind.<br />

Es gibt eine Kartenänderung zum Antrag Ernst Jud. Die Karte wird<br />

um rund 5 bis 10 Hektaren verkleinert, das heisst das Landschafts-<br />

Förderungsgebiet 2 wird entsprechend dem Antrag Ernst Jud etwas<br />

kleiner als in der Vorlage der Kommission.<br />

Heute haben Sie den Antrag Ernst Knellwolf gutgeheissen, und zwar<br />

haben Sie das Landschafts-Förderungsgebiet 17 erweitert und entsprechend<br />

das Landschafts-Förderungsgebiet 19 verkleinert. Das gibt keine<br />

Änderungen im Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen.<br />

Es gibt lediglich Änderungen in der Karte.<br />

Dann haben wir die Landschafts-Verbindung 32 geändert. Diese ist im<br />

Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen unter Punkt 8.<br />

Da geht es um die Einwendung betreffend «Seegräben/Wetzikon,<br />

Cherschiben». Sie haben diese Einwendung gutgeheissen. Damit wird<br />

auf die Landschaftsverbindung 32 verzichtet. Das bedeutet, dass im<br />

Bericht zu den nicht berücksichtigten Einwendungen der ganze Abschnitt<br />

8 ersatzlos wegfällt. Demzufolge müssen alle nachfolgenden

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!