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Download PDF - Bund gegen Missbrauch der Tiere

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S KANDAL<br />

Geringe Geldbuße für Hundetötung !<br />

WIE DAS RECHT MIT<br />

FÜßEN GETRETEN WIRD<br />

Drei Hunde geraten in eine Rauferei und<br />

werden von ihren Besitzern, einem zwölf<br />

Jahre alten Jungen und einem 48jährigen<br />

Bauingenieur, getrennt. Obwohl die<br />

Auseinan<strong>der</strong>setzung bereits beendet ist,<br />

tritt <strong>der</strong> Mann auf den fremden Dalmatiner<br />

ein, und <strong>der</strong> Hund stirbt. Das Amtsgericht<br />

verurteilt den Täter zu 750 Euro<br />

Strafe - für den bmt eine völlig unzureichende<br />

Entscheidung!<br />

Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 2/2004<br />

Vor dem Amtsgericht Bad Vilbel fand am 21. Januar<br />

2004 die Hauptverhandlung <strong>gegen</strong> den<br />

Bauingenieur statt, dem vorgeworfen wird, einen<br />

Hund totgetreten zu haben. Der Vorfall: Am 18.<br />

Januar 2003 kam es zu einer Rangelei des Dalmatiners "Basco"<br />

mit den beiden Hunden des Angeklagten. Im Anschluss<br />

an die Auseinan<strong>der</strong>setzung starb <strong>der</strong> zehnjährige Rüde <strong>der</strong><br />

Familie C. durch einen nachträglich versetzten Tritt des Beschuldigten.<br />

Zum Zeitpunkt des Trittes waren die Hunde schon getrennt.<br />

Der Dalmatiner wurde von dem zwölfjährigen Sohn <strong>der</strong> Familie<br />

C. festgehalten, <strong>der</strong> sich zusammen mit seinem Hund<br />

bereits mehrere Schritte vom Täter entfernt hatte. Eine von<br />

<strong>der</strong> Polizei angeordnete pathologische Untersuchung in <strong>der</strong><br />

Veterinärklinik <strong>der</strong> Universität Gießen ergab später, dass <strong>der</strong><br />

24 kg schwere Dalmatiner-Rüde an einem Schock starb, <strong>der</strong><br />

durch ein schweres Trauma verursacht wurde.<br />

Unverständliches Urteil<br />

Das Gericht verurteilte den Täter zu einem Bußgeld in Höhe<br />

von 750,- Euro (zahlbar in drei Monatsraten zu je 250,- Euro)<br />

an das Tierheim Elisabethenhof. Zu keinem Zeitpunkt<br />

zeigte <strong>der</strong> Täter aufrichtiges Bedauern o<strong>der</strong> glaubwürdige<br />

Reue über seine Tat.<br />

Unglücklicherweise entsteht bei dem Urteil <strong>der</strong> Eindruck, man<br />

könne in diesem Land <strong>gegen</strong> ein geringes Bußgeld einen<br />

Hund tottreten! Dabei hatte das Gericht einen weitaus größeren<br />

Strafrahmen zur Verfügung, als es letztlich ausschöpfte.<br />

Nach §17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />

drei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier<br />

ohne vernünftigen Grund tötet o<strong>der</strong> einem Wirbeltier aus<br />

Rohheit erhebliche Schmerzen o<strong>der</strong> Leiden zufügt.<br />

Das milde Urteil basiert lediglich auf <strong>der</strong> Annahme, dass dem<br />

Hund schon während <strong>der</strong> vorherigen Rangelei erhebliche<br />

Verletzungen zugefügt worden seien. Denn <strong>der</strong> Beschuldigte<br />

hatte bereits während <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mehrmals auf<br />

den Dalmatiner eingetreten, um Schaden von seinen eigenen<br />

Hunden abzuwenden. Diese Tritte während des Vorfalls wurden<br />

vom Gericht als "berechtigte Tritte" angesehen. Es ließe<br />

Basco in glücklichen Tagen<br />

sich dadurch nicht mit Sicherheit feststellen, ob <strong>der</strong> "finale"<br />

Tritt tödlich war, o<strong>der</strong> ob die vorherigen Tritte bereits ausschlaggebend<br />

für den Tod des Hundes waren.<br />

Kein Gutachter als Sachverständiger geladen<br />

Wenn dem allerdings so gewesen wäre, hätte <strong>der</strong> Dalmatiner<br />

dies sicher durch Schmerzenslaute, Lahmen, Hinfallen<br />

etc. angezeigt. Auch wäre er dann wohl kaum noch in <strong>der</strong><br />

Lage gewesen, sich mit seinem kleinen Besitzer vom Ort des<br />

Geschehens zu entfernen. Da we<strong>der</strong> Richter noch Staatsanwälte<br />

über eine medizinische Ausbildung verfügen, werden<br />

üblicherweise Sachverständige zu solchen Verhandlungen<br />

geladen. Dies war hier nicht <strong>der</strong> Fall, obwohl ein gerichtsmedizinisches<br />

Gutachten <strong>der</strong> Gießener Veterinärklinik vorlag.<br />

Was hätte also näher gelegen, als den Gutachter als<br />

Sachverständigen zu laden? Gerade vor dem Hintergrund,<br />

dass diese Fragestellung doch entscheidend für das Strafmaß<br />

war!<br />

Der <strong>Bund</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Missbrauch</strong> <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> (bmt) hat diese wenig<br />

fundierte und nicht nachvollziehbare Entscheidung des Amtsgerichts<br />

Bad Vilbel mit Empörung zur Kenntnis genommen.<br />

Seit dem 1. August 2002 ist <strong>der</strong> Tierschutz als Staatszielbestimmung<br />

im Grundgesetz verankert. Lei<strong>der</strong> gibt es immer<br />

noch Gerichte, die in ihren Entscheidungen dem Schutz <strong>der</strong><br />

<strong>Tiere</strong> wenig Bedeutung beimessen. Das Bad Vilbeler Amtsgericht<br />

hat den Bedeutungszuwachs für den Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong><br />

durch die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz<br />

schlicht missachtet.<br />

Der bmt nimmt dieses Urteil zum Anlass, um seiner<br />

For<strong>der</strong>ung nach einem verbesserten Fortbildungsangebot<br />

für Juristinnen und Juristen in<br />

Rechtsfragen des Tierschutzes noch einmal Nachdruck<br />

zu verleihen.<br />

Text: Mike Ruckelshaus<br />

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