Download PDF - Bund gegen Missbrauch der Tiere
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S KANDAL<br />
Geringe Geldbuße für Hundetötung !<br />
WIE DAS RECHT MIT<br />
FÜßEN GETRETEN WIRD<br />
Drei Hunde geraten in eine Rauferei und<br />
werden von ihren Besitzern, einem zwölf<br />
Jahre alten Jungen und einem 48jährigen<br />
Bauingenieur, getrennt. Obwohl die<br />
Auseinan<strong>der</strong>setzung bereits beendet ist,<br />
tritt <strong>der</strong> Mann auf den fremden Dalmatiner<br />
ein, und <strong>der</strong> Hund stirbt. Das Amtsgericht<br />
verurteilt den Täter zu 750 Euro<br />
Strafe - für den bmt eine völlig unzureichende<br />
Entscheidung!<br />
Das Recht <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> 2/2004<br />
Vor dem Amtsgericht Bad Vilbel fand am 21. Januar<br />
2004 die Hauptverhandlung <strong>gegen</strong> den<br />
Bauingenieur statt, dem vorgeworfen wird, einen<br />
Hund totgetreten zu haben. Der Vorfall: Am 18.<br />
Januar 2003 kam es zu einer Rangelei des Dalmatiners "Basco"<br />
mit den beiden Hunden des Angeklagten. Im Anschluss<br />
an die Auseinan<strong>der</strong>setzung starb <strong>der</strong> zehnjährige Rüde <strong>der</strong><br />
Familie C. durch einen nachträglich versetzten Tritt des Beschuldigten.<br />
Zum Zeitpunkt des Trittes waren die Hunde schon getrennt.<br />
Der Dalmatiner wurde von dem zwölfjährigen Sohn <strong>der</strong> Familie<br />
C. festgehalten, <strong>der</strong> sich zusammen mit seinem Hund<br />
bereits mehrere Schritte vom Täter entfernt hatte. Eine von<br />
<strong>der</strong> Polizei angeordnete pathologische Untersuchung in <strong>der</strong><br />
Veterinärklinik <strong>der</strong> Universität Gießen ergab später, dass <strong>der</strong><br />
24 kg schwere Dalmatiner-Rüde an einem Schock starb, <strong>der</strong><br />
durch ein schweres Trauma verursacht wurde.<br />
Unverständliches Urteil<br />
Das Gericht verurteilte den Täter zu einem Bußgeld in Höhe<br />
von 750,- Euro (zahlbar in drei Monatsraten zu je 250,- Euro)<br />
an das Tierheim Elisabethenhof. Zu keinem Zeitpunkt<br />
zeigte <strong>der</strong> Täter aufrichtiges Bedauern o<strong>der</strong> glaubwürdige<br />
Reue über seine Tat.<br />
Unglücklicherweise entsteht bei dem Urteil <strong>der</strong> Eindruck, man<br />
könne in diesem Land <strong>gegen</strong> ein geringes Bußgeld einen<br />
Hund tottreten! Dabei hatte das Gericht einen weitaus größeren<br />
Strafrahmen zur Verfügung, als es letztlich ausschöpfte.<br />
Nach §17 Tierschutzgesetz wird mit Freiheitsstrafe bis zu<br />
drei Jahren o<strong>der</strong> mit Geldstrafe bestraft, wer ein Wirbeltier<br />
ohne vernünftigen Grund tötet o<strong>der</strong> einem Wirbeltier aus<br />
Rohheit erhebliche Schmerzen o<strong>der</strong> Leiden zufügt.<br />
Das milde Urteil basiert lediglich auf <strong>der</strong> Annahme, dass dem<br />
Hund schon während <strong>der</strong> vorherigen Rangelei erhebliche<br />
Verletzungen zugefügt worden seien. Denn <strong>der</strong> Beschuldigte<br />
hatte bereits während <strong>der</strong> Auseinan<strong>der</strong>setzung mehrmals auf<br />
den Dalmatiner eingetreten, um Schaden von seinen eigenen<br />
Hunden abzuwenden. Diese Tritte während des Vorfalls wurden<br />
vom Gericht als "berechtigte Tritte" angesehen. Es ließe<br />
Basco in glücklichen Tagen<br />
sich dadurch nicht mit Sicherheit feststellen, ob <strong>der</strong> "finale"<br />
Tritt tödlich war, o<strong>der</strong> ob die vorherigen Tritte bereits ausschlaggebend<br />
für den Tod des Hundes waren.<br />
Kein Gutachter als Sachverständiger geladen<br />
Wenn dem allerdings so gewesen wäre, hätte <strong>der</strong> Dalmatiner<br />
dies sicher durch Schmerzenslaute, Lahmen, Hinfallen<br />
etc. angezeigt. Auch wäre er dann wohl kaum noch in <strong>der</strong><br />
Lage gewesen, sich mit seinem kleinen Besitzer vom Ort des<br />
Geschehens zu entfernen. Da we<strong>der</strong> Richter noch Staatsanwälte<br />
über eine medizinische Ausbildung verfügen, werden<br />
üblicherweise Sachverständige zu solchen Verhandlungen<br />
geladen. Dies war hier nicht <strong>der</strong> Fall, obwohl ein gerichtsmedizinisches<br />
Gutachten <strong>der</strong> Gießener Veterinärklinik vorlag.<br />
Was hätte also näher gelegen, als den Gutachter als<br />
Sachverständigen zu laden? Gerade vor dem Hintergrund,<br />
dass diese Fragestellung doch entscheidend für das Strafmaß<br />
war!<br />
Der <strong>Bund</strong> <strong>gegen</strong> <strong>Missbrauch</strong> <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong> (bmt) hat diese wenig<br />
fundierte und nicht nachvollziehbare Entscheidung des Amtsgerichts<br />
Bad Vilbel mit Empörung zur Kenntnis genommen.<br />
Seit dem 1. August 2002 ist <strong>der</strong> Tierschutz als Staatszielbestimmung<br />
im Grundgesetz verankert. Lei<strong>der</strong> gibt es immer<br />
noch Gerichte, die in ihren Entscheidungen dem Schutz <strong>der</strong><br />
<strong>Tiere</strong> wenig Bedeutung beimessen. Das Bad Vilbeler Amtsgericht<br />
hat den Bedeutungszuwachs für den Schutz <strong>der</strong> <strong>Tiere</strong><br />
durch die Aufnahme des Tierschutzes ins Grundgesetz<br />
schlicht missachtet.<br />
Der bmt nimmt dieses Urteil zum Anlass, um seiner<br />
For<strong>der</strong>ung nach einem verbesserten Fortbildungsangebot<br />
für Juristinnen und Juristen in<br />
Rechtsfragen des Tierschutzes noch einmal Nachdruck<br />
zu verleihen.<br />
Text: Mike Ruckelshaus<br />
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