Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
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Land - sind rund 30 Prozent davon Offenlandbiotope,<br />
die als Wiese, Magerrasen oder Heide<br />
gepflegt oder pfleglich genutzt werden müssen.<br />
Von dieser Zahl ausgehend und unter der optimistischen<br />
Annahme, dass sich die oben bilanzierte<br />
Pflege ausschließlich in den Naturschutzgebieten<br />
abspielt, errechnet sich ein Erfüllungsgrad<br />
von 65 bis 70 Prozent.<br />
Welche Flächen müssen künftig innerhalb der<br />
"FFH-Kulisse", die derzeit im Land erstellt wird,<br />
gepflegt werden?<br />
Die "FFH-Kulisse" ist ein Netz von Schutzgebieten,<br />
die das Land Baden-Württemberg über<br />
Berlin der Europäischen Union melden muss<br />
und durch die das Land verpflichtet ist, auf<br />
den sogenannten "gemeinten Flächen" einen<br />
guten Erhaltungszustand zu gewährleisten. Die<br />
"gemeinten Flächen" sind wiederum die<br />
Flächen, auf denen ganz bestimmte, in Anhang<br />
I der EU-Richtlinie 92/43 EWG (FFH-Richtlinie)<br />
beschriebene Lebensraumtypen wie extensiv<br />
genutzte Wiesen, Sandrasen oder Wacholderheiden<br />
vorkommen, oder die die Lebensstätten<br />
der im Anhang II aufgeführten Arten (z.B.<br />
Großer Feuerfalter oder eine der beiden Wiesenknopf-Ameisen-Bläulingsarten)<br />
sind. Es<br />
geht also zunächst darum, im Regierungsbezirk<br />
Karlsruhe auf rund 97.000 Hektar FFH-Kulisse<br />
die Flächen zu identifizieren, auf denen die<br />
Lebensraumtypen vorkommen. Nach einer<br />
Abschätzung der LfU auf der Grundlage der<br />
Daten der Bezirksstelle Karlsruhe und der<br />
Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt<br />
Freiburg (FVA) sind dies rund 25.000 Hektar. In<br />
einem zweiten Schritt muss in dieser Kulisse die<br />
Landschaftspflege der Offenland-Lebensraumtypen<br />
geplant und organisiert werden. Wiederum<br />
nach einer Abschätzung der LfU sind rund<br />
ein Drittel der "gemeinten Flächen", im Regierungsbezirk<br />
Karlsruhe also rund 8.000 Hektar,<br />
Offenland-Lebensraumtypen. Angesichts<br />
dieser Fläche erscheint das bis heute Erreichte<br />
- rund 4.000 Hektar Pflegefläche -<br />
bereits wesentlich bescheidener. Hinzu kommt:<br />
Es gibt Pflegebedarf außerhalb der FFH-Gebiete<br />
(z.B. in NSG und nach § 24 a Besonders<br />
geschützte Biotope, die nicht FFH-Gebiete<br />
sind). Noch nicht berücksichtigt sind die Maßnahmen<br />
in den Lebensstätten der Arten des<br />
Anhangs II. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind<br />
eventuelle Änderungen in der MEKA-Förderung<br />
Teil B, die derzeit noch die Bewirtschaftung<br />
einer nicht bekannten Fläche mit FFH-<br />
Lebensraumtypen unterstützt.<br />
Fazit<br />
Nach dieser (groben) Abschätzung müssten<br />
wir den Einsatz in der Landschaftspflege<br />
personell und finanziell mindestens verdoppeln,<br />
vielleicht sogar verdreifachen, um<br />
die Verpflichtung des Landes - guter Erhaltungszustand<br />
der "gemeinten Flächen" - zu<br />
gewährleisten und die Größe der Pflegefläche<br />
außerhalb der FFH-Kulisse auf dem<br />
derzeitigen Stand zu erhalten.<br />
Dr. Aly präsentierte ergänzend dazu eine Reihe<br />
von Vorschlägen zur Optimierung des Einsatzes<br />
der derzeit vorhandenen Gelder, die vor allem<br />
das Vertrags- bzw. Antragsmanagement und<br />
die Organisation der Pflege betreffen.<br />
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