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Land - sind rund 30 Prozent davon Offenlandbiotope,<br />

die als Wiese, Magerrasen oder Heide<br />

gepflegt oder pfleglich genutzt werden müssen.<br />

Von dieser Zahl ausgehend und unter der optimistischen<br />

Annahme, dass sich die oben bilanzierte<br />

Pflege ausschließlich in den Naturschutzgebieten<br />

abspielt, errechnet sich ein Erfüllungsgrad<br />

von 65 bis 70 Prozent.<br />

Welche Flächen müssen künftig innerhalb der<br />

"FFH-Kulisse", die derzeit im Land erstellt wird,<br />

gepflegt werden?<br />

Die "FFH-Kulisse" ist ein Netz von Schutzgebieten,<br />

die das Land Baden-Württemberg über<br />

Berlin der Europäischen Union melden muss<br />

und durch die das Land verpflichtet ist, auf<br />

den sogenannten "gemeinten Flächen" einen<br />

guten Erhaltungszustand zu gewährleisten. Die<br />

"gemeinten Flächen" sind wiederum die<br />

Flächen, auf denen ganz bestimmte, in Anhang<br />

I der EU-Richtlinie 92/43 EWG (FFH-Richtlinie)<br />

beschriebene Lebensraumtypen wie extensiv<br />

genutzte Wiesen, Sandrasen oder Wacholderheiden<br />

vorkommen, oder die die Lebensstätten<br />

der im Anhang II aufgeführten Arten (z.B.<br />

Großer Feuerfalter oder eine der beiden Wiesenknopf-Ameisen-Bläulingsarten)<br />

sind. Es<br />

geht also zunächst darum, im Regierungsbezirk<br />

Karlsruhe auf rund 97.000 Hektar FFH-Kulisse<br />

die Flächen zu identifizieren, auf denen die<br />

Lebensraumtypen vorkommen. Nach einer<br />

Abschätzung der LfU auf der Grundlage der<br />

Daten der Bezirksstelle Karlsruhe und der<br />

Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt<br />

Freiburg (FVA) sind dies rund 25.000 Hektar. In<br />

einem zweiten Schritt muss in dieser Kulisse die<br />

Landschaftspflege der Offenland-Lebensraumtypen<br />

geplant und organisiert werden. Wiederum<br />

nach einer Abschätzung der LfU sind rund<br />

ein Drittel der "gemeinten Flächen", im Regierungsbezirk<br />

Karlsruhe also rund 8.000 Hektar,<br />

Offenland-Lebensraumtypen. Angesichts<br />

dieser Fläche erscheint das bis heute Erreichte<br />

- rund 4.000 Hektar Pflegefläche -<br />

bereits wesentlich bescheidener. Hinzu kommt:<br />

Es gibt Pflegebedarf außerhalb der FFH-Gebiete<br />

(z.B. in NSG und nach § 24 a Besonders<br />

geschützte Biotope, die nicht FFH-Gebiete<br />

sind). Noch nicht berücksichtigt sind die Maßnahmen<br />

in den Lebensstätten der Arten des<br />

Anhangs II. Ebenfalls nicht berücksichtigt sind<br />

eventuelle Änderungen in der MEKA-Förderung<br />

Teil B, die derzeit noch die Bewirtschaftung<br />

einer nicht bekannten Fläche mit FFH-<br />

Lebensraumtypen unterstützt.<br />

Fazit<br />

Nach dieser (groben) Abschätzung müssten<br />

wir den Einsatz in der Landschaftspflege<br />

personell und finanziell mindestens verdoppeln,<br />

vielleicht sogar verdreifachen, um<br />

die Verpflichtung des Landes - guter Erhaltungszustand<br />

der "gemeinten Flächen" - zu<br />

gewährleisten und die Größe der Pflegefläche<br />

außerhalb der FFH-Kulisse auf dem<br />

derzeitigen Stand zu erhalten.<br />

Dr. Aly präsentierte ergänzend dazu eine Reihe<br />

von Vorschlägen zur Optimierung des Einsatzes<br />

der derzeit vorhandenen Gelder, die vor allem<br />

das Vertrags- bzw. Antragsmanagement und<br />

die Organisation der Pflege betreffen.<br />

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