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Mittel von PLENUM-Projekten<br />

In den Kreisen Reutlingen und Konstanz sowie<br />

am Kaiserstuhl, im Heckengäu und im württembergischen<br />

Allgäu gibt es PLENUM-Projekte des<br />

Landes Baden-Württemberg. PLENUM fördert<br />

regionale Aktionen im Schnittbereich von<br />

Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus<br />

finanziell. Besonders begehrt sind Gemeinschaftsaktionen<br />

unterschiedlicher Partner - etwa<br />

wenn Landwirte, ein Tourismusverband, eine<br />

Naturschutorganisation und eine Gemeinde<br />

zusammenarbeiten.<br />

In die allgemeinen Vorgaben für PLENUM passen<br />

modellhafte oder besondere Wiesenprojekte,<br />

Vermarktungsprojekte für Mähgut, die Öffentlichkeitsarbeit<br />

für Wiesen, eventuell auch die<br />

Entwicklung von Konzepten zum Schutz von<br />

Wiesen sowie Projekte, die Streuobstwiesen<br />

zugute kommen. Bitte reden Sie vor Antragstellung<br />

unbedingt mit den PLENUM-Fachleuten!<br />

Die Adressen der PLENUM-Büros erfahren Sie<br />

im Internet unter www.plenum-bw.de oder bei<br />

den Landratsämtern der genannten Kreise bzw.<br />

Landschaften.<br />

Mittel von Gemeinden und Kreisen<br />

Einige Städte, Gemeinden und Kreise in Baden-<br />

Württemberg haben ergänzend zur Landschaftspflegerichtlinie<br />

des Landes eigene Wiesenprogramme.<br />

In manchen Fällen können Sie als<br />

örtliche Naturschutzgruppe Gelder für die Wiesenpflege<br />

oder für die Gestaltung von Lebensräumen<br />

auf Wiesen erhalten.<br />

Wenn Sie einmalige und besonders auffällige<br />

Aktionen zur Pflege oder zur Gestaltung von<br />

Wiesen planen, sollten Sie auch auf Ihre<br />

Gemeinde oder den Kreis zugehen und um<br />

finanzielle Unterstützung bitten. Auf jeden Fall<br />

sollten Sie aber die Gemeinde um Maschinen<br />

bzw. um den Abtransport des Mähguts bitten. In<br />

Kurorten sowie in Feriengemeinden dürfte Ihre<br />

Anfrage um finanzielle Unterstützung bei der<br />

Landschaftspflege besonders aussichtsreich sein.<br />

Förderung von Landwirten und<br />

anderen<br />

Dieser Abschnitt soll Ihnen grundlegende Informationen<br />

geben, die Ihnen beim Gespräch mit<br />

Landwirten nützlich sein können.<br />

Landschaftspflegerichtlinie<br />

Landwirte können für die Wiesenpflege Förderanträge<br />

nach Teil A der LPR, Ziffer 4.1, mit einer<br />

Laufzeit von fünf Jahren stellen. Auch für biotopgestaltende<br />

Maßnahmen sowie für Projekte<br />

mit Weidetieren können Sie Mittel erhalten. Örtliche<br />

Naturschutzgruppen sollten an die Möglichkeit<br />

denken, Landwirte für diese Maßnahmen<br />

einzusetzen. Sie verfügen in vielen Fällen<br />

auch über die richtigen Maschinen dazu. Wir<br />

sollten Landwirte dazu motivieren, bei der Landschaftspflege<br />

einzusteigen und Mittel der Landschaftspflegerichtlinie<br />

abzurufen. Vor allem im<br />

nicht ganz so arbeitsreichen Winter kann dies<br />

ein Zugewinn für Landwirte sein. Der Fördersatz<br />

für Landwirte beträgt in der Regel 100 Prozent.<br />

Bei einer Reihe der in dieser Broschüre beschriebenen<br />

Projekte von örtlichen Naturschutzgruppen<br />

verfolgen diese folgende, erfolgreiche Strategie:<br />

Sie führen in Absprache mit den Naturschutzbehörden<br />

regelmäßig Erstpflege-Maßnahmen<br />

(Entbuschungen) durch und übergeben die neuen<br />

Wiesenflächen zur Landschaftspflege an Landwirte<br />

oder Schäfer. Dadurch weitet sich die Wiesenbzw.<br />

Weidefläche aus (s. Projekte Seite 29 und 61).<br />

Kommunen stellen ihre Anträge nach Teil A<br />

oder B, Fördersatz: max. 100 bzw. 70 Prozent. Im<br />

Gegensatz zu den meisten örtlichen Naturschutzgruppen<br />

setzen Landwirte und Kommunen<br />

Maschinen ein, für die es besondere Fördersätze<br />

gibt. Der Einsatz dieser Maschinen wird<br />

nach den sogenannten Maschinenringsätzen<br />

berechnet bzw. bezuschusst. Falls Sie sich vor<br />

Gesprächen mit einem Landwirt oder mit Ihrer<br />

Gemeinde genauer dazu informieren wollen,<br />

wenden Sie sich an Ihre Untere Naturschutzbehörde<br />

beim Landratsamt oder Stadtkreis oder<br />

an Dipl. Biol. Kai-Steffen Frank, in der Haupt-<br />

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