Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Mittel von PLENUM-Projekten<br />
In den Kreisen Reutlingen und Konstanz sowie<br />
am Kaiserstuhl, im Heckengäu und im württembergischen<br />
Allgäu gibt es PLENUM-Projekte des<br />
Landes Baden-Württemberg. PLENUM fördert<br />
regionale Aktionen im Schnittbereich von<br />
Naturschutz, Landwirtschaft und Tourismus<br />
finanziell. Besonders begehrt sind Gemeinschaftsaktionen<br />
unterschiedlicher Partner - etwa<br />
wenn Landwirte, ein Tourismusverband, eine<br />
Naturschutorganisation und eine Gemeinde<br />
zusammenarbeiten.<br />
In die allgemeinen Vorgaben für PLENUM passen<br />
modellhafte oder besondere Wiesenprojekte,<br />
Vermarktungsprojekte für Mähgut, die Öffentlichkeitsarbeit<br />
für Wiesen, eventuell auch die<br />
Entwicklung von Konzepten zum Schutz von<br />
Wiesen sowie Projekte, die Streuobstwiesen<br />
zugute kommen. Bitte reden Sie vor Antragstellung<br />
unbedingt mit den PLENUM-Fachleuten!<br />
Die Adressen der PLENUM-Büros erfahren Sie<br />
im Internet unter www.plenum-bw.de oder bei<br />
den Landratsämtern der genannten Kreise bzw.<br />
Landschaften.<br />
Mittel von Gemeinden und Kreisen<br />
Einige Städte, Gemeinden und Kreise in Baden-<br />
Württemberg haben ergänzend zur Landschaftspflegerichtlinie<br />
des Landes eigene Wiesenprogramme.<br />
In manchen Fällen können Sie als<br />
örtliche Naturschutzgruppe Gelder für die Wiesenpflege<br />
oder für die Gestaltung von Lebensräumen<br />
auf Wiesen erhalten.<br />
Wenn Sie einmalige und besonders auffällige<br />
Aktionen zur Pflege oder zur Gestaltung von<br />
Wiesen planen, sollten Sie auch auf Ihre<br />
Gemeinde oder den Kreis zugehen und um<br />
finanzielle Unterstützung bitten. Auf jeden Fall<br />
sollten Sie aber die Gemeinde um Maschinen<br />
bzw. um den Abtransport des Mähguts bitten. In<br />
Kurorten sowie in Feriengemeinden dürfte Ihre<br />
Anfrage um finanzielle Unterstützung bei der<br />
Landschaftspflege besonders aussichtsreich sein.<br />
Förderung von Landwirten und<br />
anderen<br />
Dieser Abschnitt soll Ihnen grundlegende Informationen<br />
geben, die Ihnen beim Gespräch mit<br />
Landwirten nützlich sein können.<br />
Landschaftspflegerichtlinie<br />
Landwirte können für die Wiesenpflege Förderanträge<br />
nach Teil A der LPR, Ziffer 4.1, mit einer<br />
Laufzeit von fünf Jahren stellen. Auch für biotopgestaltende<br />
Maßnahmen sowie für Projekte<br />
mit Weidetieren können Sie Mittel erhalten. Örtliche<br />
Naturschutzgruppen sollten an die Möglichkeit<br />
denken, Landwirte für diese Maßnahmen<br />
einzusetzen. Sie verfügen in vielen Fällen<br />
auch über die richtigen Maschinen dazu. Wir<br />
sollten Landwirte dazu motivieren, bei der Landschaftspflege<br />
einzusteigen und Mittel der Landschaftspflegerichtlinie<br />
abzurufen. Vor allem im<br />
nicht ganz so arbeitsreichen Winter kann dies<br />
ein Zugewinn für Landwirte sein. Der Fördersatz<br />
für Landwirte beträgt in der Regel 100 Prozent.<br />
Bei einer Reihe der in dieser Broschüre beschriebenen<br />
Projekte von örtlichen Naturschutzgruppen<br />
verfolgen diese folgende, erfolgreiche Strategie:<br />
Sie führen in Absprache mit den Naturschutzbehörden<br />
regelmäßig Erstpflege-Maßnahmen<br />
(Entbuschungen) durch und übergeben die neuen<br />
Wiesenflächen zur Landschaftspflege an Landwirte<br />
oder Schäfer. Dadurch weitet sich die Wiesenbzw.<br />
Weidefläche aus (s. Projekte Seite 29 und 61).<br />
Kommunen stellen ihre Anträge nach Teil A<br />
oder B, Fördersatz: max. 100 bzw. 70 Prozent. Im<br />
Gegensatz zu den meisten örtlichen Naturschutzgruppen<br />
setzen Landwirte und Kommunen<br />
Maschinen ein, für die es besondere Fördersätze<br />
gibt. Der Einsatz dieser Maschinen wird<br />
nach den sogenannten Maschinenringsätzen<br />
berechnet bzw. bezuschusst. Falls Sie sich vor<br />
Gesprächen mit einem Landwirt oder mit Ihrer<br />
Gemeinde genauer dazu informieren wollen,<br />
wenden Sie sich an Ihre Untere Naturschutzbehörde<br />
beim Landratsamt oder Stadtkreis oder<br />
an Dipl. Biol. Kai-Steffen Frank, in der Haupt-<br />
58