Download - BUND Rhein-Neckar-Odenwald
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Tabula rasa ist bei der Erstpflege größerer<br />
Flächen nicht angebracht: Büsche, Inseln mit<br />
Hochstauden und Schilf, Brachebereiche - all<br />
das schafft mosaikartige Strukturen und kann<br />
die Artenvielfalt einer Wiese erhöhen. Insekten<br />
und Spinnen, aber auch Eidechsen und Vögel<br />
können dort ihre Eier ablegen. Diese Flächen<br />
bieten Nahrungsbereiche, Ansitzplätze, Schutz<br />
vor Hitze und Unterschlupf.<br />
Soll die Wiese dauerhaft Wiese bleiben, so<br />
müssen Bäume und größere Büsche mitsamt<br />
ihren Wurzelstöcken herausgerissen werden.<br />
An Maschinen und Menschen, die diese bedienen<br />
können, führt daher kein Weg vorbei! Man<br />
braucht Motorsägen und eine Seilwinde, die<br />
über die Zapfwelle eines Traktors angetrieben<br />
wird. Manchmal hilft der Forst mit einer Stockfräse<br />
und Forstmulchern. Auch die Pflegetrupps<br />
der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege<br />
haben diese zur Verfügung. Landwirte<br />
haben manchmal das nötige Gerät für die<br />
Erstpflege und fast immer ein Fahrzeug für den<br />
nötigen Abtransport des Gehölzmaterials. Für<br />
die Erstpflege können Verbände und Landwirte<br />
Mittel aus der Landschaftspflegerichtlinie des<br />
Landes erhalten. Weil Erstpflege-Maßnahmen<br />
besonders aufwändig sind, rechnet das Landratsamt<br />
hier beim Einsatz von Geräten nicht<br />
nach Hektar, sondern nach Stundensätzen ab.<br />
Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig darüber<br />
und besprechen Sie Maßnahmen mit den Fachleuten<br />
der Naturschutzbehörden.<br />
Richtiger Zeitpunkt: Im Landesnaturschutzgesetz<br />
(§ 29, Absatz 3) steht das eindeutige Verbot,<br />
"in der Zeit vom 1. März bis 30. September<br />
Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche oder<br />
Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder<br />
auf andere Weise zu zerstören". Daran sollten<br />
wir uns bei der Erstpflege in aller Regel halten.<br />
Bei Ausnahmen ist die zuständige Untere Naturschutzbehörde<br />
des Landratsamts oder des Stadtkreises<br />
rechtzeitig zu fragen.<br />
Von Vorteil ist es, zugleich das Umweltamt oder<br />
das Bürgermeisteramt über die geplanten Maßnahmen<br />
zu informieren, damit eventuelle<br />
Anfragen beantwortet bzw. Anzeigen abgewendet<br />
werden können. Bitte erläutern Sie den<br />
Sinn der Erstpflege auch in Ihrer regionalen<br />
Presse, damit Ihre Maßnahme verstanden wird.<br />
Dass aus Gründen des Naturschutzes Rodungen<br />
erfolgen, ist für Laien erklärungsbedürftig. Auf<br />
den folgenden Seiten beschreiben wir zwei<br />
Erstpflege-Projekte.<br />
Sumpfschrecken<br />
profitieren von<br />
Erstpflege-Maßnahmen<br />
in Feuchtwiesen.<br />
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