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Tabula rasa ist bei der Erstpflege größerer<br />

Flächen nicht angebracht: Büsche, Inseln mit<br />

Hochstauden und Schilf, Brachebereiche - all<br />

das schafft mosaikartige Strukturen und kann<br />

die Artenvielfalt einer Wiese erhöhen. Insekten<br />

und Spinnen, aber auch Eidechsen und Vögel<br />

können dort ihre Eier ablegen. Diese Flächen<br />

bieten Nahrungsbereiche, Ansitzplätze, Schutz<br />

vor Hitze und Unterschlupf.<br />

Soll die Wiese dauerhaft Wiese bleiben, so<br />

müssen Bäume und größere Büsche mitsamt<br />

ihren Wurzelstöcken herausgerissen werden.<br />

An Maschinen und Menschen, die diese bedienen<br />

können, führt daher kein Weg vorbei! Man<br />

braucht Motorsägen und eine Seilwinde, die<br />

über die Zapfwelle eines Traktors angetrieben<br />

wird. Manchmal hilft der Forst mit einer Stockfräse<br />

und Forstmulchern. Auch die Pflegetrupps<br />

der Bezirksstellen für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

haben diese zur Verfügung. Landwirte<br />

haben manchmal das nötige Gerät für die<br />

Erstpflege und fast immer ein Fahrzeug für den<br />

nötigen Abtransport des Gehölzmaterials. Für<br />

die Erstpflege können Verbände und Landwirte<br />

Mittel aus der Landschaftspflegerichtlinie des<br />

Landes erhalten. Weil Erstpflege-Maßnahmen<br />

besonders aufwändig sind, rechnet das Landratsamt<br />

hier beim Einsatz von Geräten nicht<br />

nach Hektar, sondern nach Stundensätzen ab.<br />

Erkundigen Sie sich bitte rechtzeitig darüber<br />

und besprechen Sie Maßnahmen mit den Fachleuten<br />

der Naturschutzbehörden.<br />

Richtiger Zeitpunkt: Im Landesnaturschutzgesetz<br />

(§ 29, Absatz 3) steht das eindeutige Verbot,<br />

"in der Zeit vom 1. März bis 30. September<br />

Hecken, lebende Zäune, Bäume, Gebüsche oder<br />

Röhrichtbestände zu roden, abzuschneiden oder<br />

auf andere Weise zu zerstören". Daran sollten<br />

wir uns bei der Erstpflege in aller Regel halten.<br />

Bei Ausnahmen ist die zuständige Untere Naturschutzbehörde<br />

des Landratsamts oder des Stadtkreises<br />

rechtzeitig zu fragen.<br />

Von Vorteil ist es, zugleich das Umweltamt oder<br />

das Bürgermeisteramt über die geplanten Maßnahmen<br />

zu informieren, damit eventuelle<br />

Anfragen beantwortet bzw. Anzeigen abgewendet<br />

werden können. Bitte erläutern Sie den<br />

Sinn der Erstpflege auch in Ihrer regionalen<br />

Presse, damit Ihre Maßnahme verstanden wird.<br />

Dass aus Gründen des Naturschutzes Rodungen<br />

erfolgen, ist für Laien erklärungsbedürftig. Auf<br />

den folgenden Seiten beschreiben wir zwei<br />

Erstpflege-Projekte.<br />

Sumpfschrecken<br />

profitieren von<br />

Erstpflege-Maßnahmen<br />

in Feuchtwiesen.<br />

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