Preisgerichtsprotokoll v. 22.02.13.pdf - Competitionline
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Offener Einladungswettbewerb mit Realisierungs- und Ideenteil – Stadt Aichach<br />
Neugestaltung Obere Vorstadt<br />
Besonderheiten<br />
Der Teilnehmer mit der Tarnzahl 2013 hat die Fläche mit den Fl. Nr. 81 und<br />
83 sowie die Gebäude Martinstraße 28 und 32 durch Abriss der Haupt- und<br />
Nebengebäude baulich überplant, obwohl diese Gebäude in der Auslobung<br />
als nicht zu überplanen festgelegt wurden.<br />
Der Teilnehmer mit der Tarnzahl 2015 hat über das Wettbewerbsgebiet hinaus<br />
an der Kreuzung Augsburger Straße/Wiesenstraße eine neue Zugangssituation<br />
zum Milchwerk-Areal geplant.<br />
Die nicht verlangten Vorschläge bzw. Leistungen wurden von der Vorprüfung<br />
abgedeckt.<br />
Die Teilnehmer mit den Tarnzahlen 2011, 2012, 2013, 2016, 2022 und 2024<br />
haben die Kreuzung Martinstraße/Wilhelm-Wernseher-Straße im Lageplan<br />
1:200 (Realisierungsteil – Ausschnitte) nicht dargestellt. Bei dem Teilnehmer<br />
mit der Tarnzahl 2019 befindet sich ein Teilbereich des Realisierungsteiles<br />
(Kreuzung Martinstraße/Wilhelm-Wernseher-Straße) nicht auf<br />
den drei abgegebenen Plänen, sondern auf einem beigelegten DIN A4-<br />
Ausdruck.<br />
Die Teilnehmer mit den Tarnzahlen 2020 und 2024 haben die Kreuzung<br />
Martinstraße/Wilhelm-Wernseher-Straße nicht ganzheitlich im Lageplan<br />
1:500 (Realisierungsteil – Ausschnitte) dargestellt.<br />
Die Teilnehmer mit den Tarnzahlen 2014 und 2016 haben zusätzlich zu den<br />
vier Plänen eine Konzepterläuterung auf DIN A4 abgegeben. Der Teilnehmer<br />
mit der Tarnzahl 2023 hat zusätzlich zu den abgegebenen Plänen ein<br />
DIN A4-Ausdruck der Pläne beigelegt.<br />
Das Preisgericht stellt auf der Grundlage des Vorprüfungsberichtes die<br />
wettbewerbsfähigen Arbeiten fest, mit dem folgenden Ergebnis:<br />
Abweichungen einzelner Beiträge von den geforderten Leistungen werden<br />
als nicht gravierend erachtet. Alle Wettbewerbsbeiträge erweisen sich als<br />
prüffähig.<br />
Die Jury lässt einstimmig alle Arbeiten zur Beurteilung zu, da sie<br />
- termingerecht eingegangen sind<br />
- den formalen Bedingungen entsprechen<br />
- in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen<br />
- sowie keinen Verstoß gegen die Anonymität erkennen lassen<br />
Bindende Vorgaben entsprechend RPW wurden in der Auslobung nicht<br />
festgesetzt.<br />
PROTOKOLL ZUR PREISGERICHTSSITZUNG 6