Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...
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Immobilien im Internet (Auswahl)<br />
www.e<strong>in</strong>kle<strong>in</strong>esparadies.ch (Bauen und Wohnen)<br />
www.sh-immomarkt.ch<br />
www.immoscout24.ch<br />
www.homegate.ch<br />
www.alle-immobilien.ch<br />
Mietverhältnis<br />
Viele Vermieter unterbreiten dem Miet<strong>in</strong>teressenten<br />
vor Vertragsunterzeichnung e<strong>in</strong>en<br />
Fragebogen, um Auskunft über die persönlichen<br />
Verhältnisse, Haustiere, usw. zu<br />
erlangen. Ebenfalls wird oft e<strong>in</strong> Auszug aus<br />
dem Betreibungsregister verlangt. Bitte<br />
beachten Sie, dass Sie neben Name, Adresse,<br />
Niederlassungsbewilligung und Angaben zum<br />
monatlichen E<strong>in</strong>kommen sowie eventuell zu<br />
Haustieren ke<strong>in</strong>e weiteren Auskünfte erteilen<br />
müssen. Fragebogen, die beispielsweise<br />
Informationen zur Partnerschaft, Religion usw.<br />
verlangen, s<strong>in</strong>d rechtlich nicht zulässig.<br />
Mietvertrag<br />
Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis im<br />
Detail. Er muss alle Angaben über die Höhe<br />
der Miete, Nebenkosten, Kündigungsterm<strong>in</strong>e<br />
usw. enthalten. Für Garagen und/oder<br />
Parkplätze werden meistens separate<br />
Mietverträge erstellt, bzw. im Mietvertrag<br />
gesondert aufgeführt. Für im Mietvertrag nicht<br />
aufgeführte Punkte gelten die Bestimmungen<br />
des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)<br />
sowie dessen Verordnung (Verordnung zum<br />
Mietrecht VMWG). Preise für Mietwohnungen<br />
s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nicht verhandelbar. Der im<br />
<strong>Kanton</strong> <strong>Schaffhausen</strong> am meisten verwendete<br />
Mietvertrag wird vom Hauseigentümerverband<br />
<strong>Schaffhausen</strong> (HEV) herausgegeben.<br />
Mietkosten<br />
Die Miete für e<strong>in</strong> Haus oder e<strong>in</strong>e Wohnung<br />
umfasst <strong>in</strong> der Regel nur die beschriebenen<br />
Räumlichkeiten ohne Nebenkosten. Mietz<strong>in</strong>serhöhungen<br />
oder -reduktionen können<br />
erfolgen, wenn sich der Hypothekarz<strong>in</strong>ssatz<br />
verändert oder wesentliche Anpassungen am<br />
Mietobjekt vorgenommen werden. Auskunft<br />
darüber, <strong>in</strong> welchen Fällen Mietz<strong>in</strong>sveränderungen<br />
rechtens und üblich s<strong>in</strong>d, erteilt der<br />
Schweizerische Mieterverband, der <strong>in</strong><br />
<strong>Schaffhausen</strong> e<strong>in</strong>e Geschäftsstelle führt.<br />
Nebenkosten<br />
In den Nebenkosten s<strong>in</strong>d die effektiven<br />
Aufwendungen für allgeme<strong>in</strong>e Leistungen<br />
enthalten, die für das Mietobjekt erbracht<br />
werden: Heizkosten, Wasser, Strom, Hauswartkosten<br />
usw. Die Nebenkosten s<strong>in</strong>d<br />
entweder im Mietz<strong>in</strong>s <strong>in</strong>begriffen oder<br />
verstehen sich als separat aufgeführte<br />
Vorschusspauschalen. In diesem Falle kann<br />
der Vermieter e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Nebenkostenabrechnung<br />
erstellen und zuviel<br />
e<strong>in</strong>bezahlte Nebenkosten rückerstatten,<br />
bzw. die Differenz nachfordern.<br />
Nicht <strong>in</strong> den Nebenkosten enthalten s<strong>in</strong>d<br />
<strong>in</strong>dividuelle Leistungen wie Telefon gebühren,<br />
Energieverbrauch für die Wohnung, Kabelfernsehen<br />
usw.<br />
Mietz<strong>in</strong>sdepot (Kaution)<br />
Als Sicherheit kann der Vermieter e<strong>in</strong><br />
Mietz <strong>in</strong>sdepot verlangen. Es darf maximal<br />
drei Monatsmieten betragen. Das Mietz<strong>in</strong>sdepot<br />
muss auf e<strong>in</strong>er Bank auf den Namen<br />
des Mieters h<strong>in</strong>terlegt werden. Falls sich die<br />
Vertragsparteien bei der Vertragsauflösung<br />
über die Verwendung des Depots nicht<br />
e<strong>in</strong>igen können, kann die « Schlichtungsstelle<br />
für Mietsachen » beigezogen werden.<br />
Mietantritt<br />
Es ist unbed<strong>in</strong>gt notwendig, bei Mietantritt e<strong>in</strong><br />
Protokoll über den Zustand der Wohnung<br />
oder Hauses zu verfassen und gegenseitig zu<br />
unterschreiben. Was nicht im Protokoll<br />
erwähnt ist, kann dem Mieter beim Auszug<br />
belastet werden. Deshalb ist es ratsam, bei<br />
der Kontrolle genau h<strong>in</strong>zuschauen und sich<br />
alle Beschädigungen sowie den generellen<br />
Zustand zu notieren. Mängel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb