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Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...

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Immobilien im Internet (Auswahl)<br />

www.e<strong>in</strong>kle<strong>in</strong>esparadies.ch (Bauen und Wohnen)<br />

www.sh-immomarkt.ch<br />

www.immoscout24.ch<br />

www.homegate.ch<br />

www.alle-immobilien.ch<br />

Mietverhältnis<br />

Viele Vermieter unterbreiten dem Miet<strong>in</strong>teressenten<br />

vor Vertragsunterzeichnung e<strong>in</strong>en<br />

Fragebogen, um Auskunft über die persönlichen<br />

Verhältnisse, Haustiere, usw. zu<br />

erlangen. Ebenfalls wird oft e<strong>in</strong> Auszug aus<br />

dem Betreibungsregister verlangt. Bitte<br />

beachten Sie, dass Sie neben Name, Adresse,<br />

Niederlassungsbewilligung und Angaben zum<br />

monatlichen E<strong>in</strong>kommen sowie eventuell zu<br />

Haustieren ke<strong>in</strong>e weiteren Auskünfte erteilen<br />

müssen. Fragebogen, die beispielsweise<br />

Informationen zur Partnerschaft, Religion usw.<br />

verlangen, s<strong>in</strong>d rechtlich nicht zulässig.<br />

Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag regelt das Mietverhältnis im<br />

Detail. Er muss alle Angaben über die Höhe<br />

der Miete, Nebenkosten, Kündigungsterm<strong>in</strong>e<br />

usw. enthalten. Für Garagen und/oder<br />

Parkplätze werden meistens separate<br />

Mietverträge erstellt, bzw. im Mietvertrag<br />

gesondert aufgeführt. Für im Mietvertrag nicht<br />

aufgeführte Punkte gelten die Bestimmungen<br />

des Schweizerischen Obligationenrechts (OR)<br />

sowie dessen Verordnung (Verordnung zum<br />

Mietrecht VMWG). Preise für Mietwohnungen<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> der Regel nicht verhandelbar. Der im<br />

<strong>Kanton</strong> <strong>Schaffhausen</strong> am meisten verwendete<br />

Mietvertrag wird vom Hauseigentümerverband<br />

<strong>Schaffhausen</strong> (HEV) herausgegeben.<br />

Mietkosten<br />

Die Miete für e<strong>in</strong> Haus oder e<strong>in</strong>e Wohnung<br />

umfasst <strong>in</strong> der Regel nur die beschriebenen<br />

Räumlichkeiten ohne Nebenkosten. Mietz<strong>in</strong>serhöhungen<br />

oder -reduktionen können<br />

erfolgen, wenn sich der Hypothekarz<strong>in</strong>ssatz<br />

verändert oder wesentliche Anpassungen am<br />

Mietobjekt vorgenommen werden. Auskunft<br />

darüber, <strong>in</strong> welchen Fällen Mietz<strong>in</strong>sveränderungen<br />

rechtens und üblich s<strong>in</strong>d, erteilt der<br />

Schweizerische Mieterverband, der <strong>in</strong><br />

<strong>Schaffhausen</strong> e<strong>in</strong>e Geschäftsstelle führt.<br />

Nebenkosten<br />

In den Nebenkosten s<strong>in</strong>d die effektiven<br />

Aufwendungen für allgeme<strong>in</strong>e Leistungen<br />

enthalten, die für das Mietobjekt erbracht<br />

werden: Heizkosten, Wasser, Strom, Hauswartkosten<br />

usw. Die Nebenkosten s<strong>in</strong>d<br />

entweder im Mietz<strong>in</strong>s <strong>in</strong>begriffen oder<br />

verstehen sich als separat aufgeführte<br />

Vorschusspauschalen. In diesem Falle kann<br />

der Vermieter e<strong>in</strong>mal jährlich e<strong>in</strong>e Nebenkostenabrechnung<br />

erstellen und zuviel<br />

e<strong>in</strong>bezahlte Nebenkosten rückerstatten,<br />

bzw. die Differenz nachfordern.<br />

Nicht <strong>in</strong> den Nebenkosten enthalten s<strong>in</strong>d<br />

<strong>in</strong>dividuelle Leistungen wie Telefon gebühren,<br />

Energieverbrauch für die Wohnung, Kabelfernsehen<br />

usw.<br />

Mietz<strong>in</strong>sdepot (Kaution)<br />

Als Sicherheit kann der Vermieter e<strong>in</strong><br />

Mietz <strong>in</strong>sdepot verlangen. Es darf maximal<br />

drei Monatsmieten betragen. Das Mietz<strong>in</strong>sdepot<br />

muss auf e<strong>in</strong>er Bank auf den Namen<br />

des Mieters h<strong>in</strong>terlegt werden. Falls sich die<br />

Vertragsparteien bei der Vertragsauflösung<br />

über die Verwendung des Depots nicht<br />

e<strong>in</strong>igen können, kann die « Schlichtungsstelle<br />

für Mietsachen » beigezogen werden.<br />

Mietantritt<br />

Es ist unbed<strong>in</strong>gt notwendig, bei Mietantritt e<strong>in</strong><br />

Protokoll über den Zustand der Wohnung<br />

oder Hauses zu verfassen und gegenseitig zu<br />

unterschreiben. Was nicht im Protokoll<br />

erwähnt ist, kann dem Mieter beim Auszug<br />

belastet werden. Deshalb ist es ratsam, bei<br />

der Kontrolle genau h<strong>in</strong>zuschauen und sich<br />

alle Beschädigungen sowie den generellen<br />

Zustand zu notieren. Mängel s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>nerhalb

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