Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...
Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...
Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
50 VERKEHR<br />
Privatverkehr<br />
Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />
Innerorts<br />
Ausserorts<br />
Autobahn<br />
50 km/h, teilweise Zonen mit<br />
30 km/h<br />
80 km/h<br />
120 km/h,<br />
die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit für<br />
Autos mit Wohnwagen beträgt auf<br />
Autobahnen 80 km/h.<br />
Es empfiehlt sich, die Verkehrsregeln genau<br />
e<strong>in</strong>zuhalten. Die Polizei kontrolliert häufig; die<br />
Bussen bei Verstössen s<strong>in</strong>d empf<strong>in</strong>dlich hoch.<br />
E<strong>in</strong> Beispiel: das Überschreiten der Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />
um bis zu 11 km/h <strong>in</strong>nerorts<br />
kostet CHF 250. Zur Kontrolle von Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />
und Lichtsignalen s<strong>in</strong>d an vielen Orten<br />
versteckte automatische Kameras angebracht.<br />
Autobahn<br />
Für die Benutzung der Autobahnen ist e<strong>in</strong>e<br />
Vignette erforderlich, die an Grenzübergängen,<br />
Tankstellen, bei Postämtern und den<br />
meisten Autogaragen erhältlich ist. Sie ist auf<br />
der Innenseite der W<strong>in</strong>dschutzscheibe<br />
anzubr<strong>in</strong>gen. Die Vignette ist e<strong>in</strong> Kalenderjahr<br />
lang gültig und kostet für e<strong>in</strong>en Personenwagen<br />
CHF 40.<br />
Die l<strong>in</strong>ke Fahrspur ist auf Autobahnen die<br />
Überholspur. Das Überholen auf den rechten<br />
Fahrspuren ist streng verboten.<br />
Licht<br />
Das Fahren mit Abblendlicht ist auch bei<br />
Tageslicht empfehlenswert, vor geschrieben<br />
bei schlechtem Wetter, bei Nebel und generell<br />
<strong>in</strong> Tunnels. Das Fahren mit Standlicht ist <strong>in</strong> der<br />
Schweiz nicht erlaubt.<br />
Fussgänger<br />
Fussgänger haben an gekennzeichneten<br />
Übergängen (Fussgängerstreifen) Vortritt.<br />
Vortritt<br />
Sofern nicht anders signalisiert, haben<br />
<strong>in</strong> der Schweiz von rechts kommende<br />
Fahrzeuge Vortritt. Polizei, Feuerwehr und<br />
Sanität mit Blaulicht sowie Tram und Bus<br />
haben immer Vortritt.<br />
Lernfahrer<br />
Autos für Lernfahrten s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em blauen<br />
« L »-Schild gekennzeichnet.<br />
Alkohol<br />
Der zulässige Blutalkoholgehalt ist auf<br />
0,5 Promille begrenzt. Bei e<strong>in</strong>em Unfall kann<br />
jedoch auch mit ger<strong>in</strong>gerem Blutalkoholgehalt<br />
bereits e<strong>in</strong>e Schuldzuweisung erfolgen. Es gilt<br />
das Pr<strong>in</strong>zip: wer fährt, tr<strong>in</strong>kt nicht – wer tr<strong>in</strong>kt,<br />
fährt nicht.<br />
Motor abstellen<br />
Bei längeren Wartezeiten, beispielsweise im<br />
Stau oder vor geschlossenen Bahnübergängen,<br />
ist das Abstellen des Motors Pflicht.<br />
Rücksichtsvolle Fahrzeuglenker stellen den<br />
Motor auch an Lichtsignalanlagen ab.<br />
Lichtsignale<br />
Das Rechtsabbiegen bei Rotlicht an Lichtsignalen<br />
ist <strong>in</strong> der Schweiz nicht erlaubt.<br />
Helm<br />
Für alle motorisierten Zweiräder gilt die<br />
Helmpflicht: vom Motorfahrrad bis zum<br />
schweren Motorrad. Das Tragen e<strong>in</strong>es Helms<br />
empfiehlt sich auch für Radfahrer.<br />
Sicherheitsgurte<br />
Das Tragen der Sicherheitsgurte ist für alle<br />
Passagiere auf den Vorder- wie auch auf den<br />
Rücksitzen obligatorisch.<br />
Pannendreieck<br />
Das Mitführen des Pannendreiecks <strong>in</strong><br />
Kraftfahrzeugen (ausgenommen Motorräder)<br />
ist obligatorisch. Im Falle e<strong>in</strong>er Panne oder<br />
e<strong>in</strong>es Unfalls ist es 50 m vor dem Pannenfahrzeug<br />
gut sichtbar für den Verkehr aufzustellen.