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Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...

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50 VERKEHR<br />

Privatverkehr<br />

Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeiten<br />

Innerorts<br />

Ausserorts<br />

Autobahn<br />

50 km/h, teilweise Zonen mit<br />

30 km/h<br />

80 km/h<br />

120 km/h,<br />

die Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit für<br />

Autos mit Wohnwagen beträgt auf<br />

Autobahnen 80 km/h.<br />

Es empfiehlt sich, die Verkehrsregeln genau<br />

e<strong>in</strong>zuhalten. Die Polizei kontrolliert häufig; die<br />

Bussen bei Verstössen s<strong>in</strong>d empf<strong>in</strong>dlich hoch.<br />

E<strong>in</strong> Beispiel: das Überschreiten der Höchstgeschw<strong>in</strong>digkeit<br />

um bis zu 11 km/h <strong>in</strong>nerorts<br />

kostet CHF 250. Zur Kontrolle von Geschw<strong>in</strong>digkeit<br />

und Lichtsignalen s<strong>in</strong>d an vielen Orten<br />

versteckte automatische Kameras angebracht.<br />

Autobahn<br />

Für die Benutzung der Autobahnen ist e<strong>in</strong>e<br />

Vignette erforderlich, die an Grenzübergängen,<br />

Tankstellen, bei Postämtern und den<br />

meisten Autogaragen erhältlich ist. Sie ist auf<br />

der Innenseite der W<strong>in</strong>dschutzscheibe<br />

anzubr<strong>in</strong>gen. Die Vignette ist e<strong>in</strong> Kalenderjahr<br />

lang gültig und kostet für e<strong>in</strong>en Personenwagen<br />

CHF 40.<br />

Die l<strong>in</strong>ke Fahrspur ist auf Autobahnen die<br />

Überholspur. Das Überholen auf den rechten<br />

Fahrspuren ist streng verboten.<br />

Licht<br />

Das Fahren mit Abblendlicht ist auch bei<br />

Tageslicht empfehlenswert, vor geschrieben<br />

bei schlechtem Wetter, bei Nebel und generell<br />

<strong>in</strong> Tunnels. Das Fahren mit Standlicht ist <strong>in</strong> der<br />

Schweiz nicht erlaubt.<br />

Fussgänger<br />

Fussgänger haben an gekennzeichneten<br />

Übergängen (Fussgängerstreifen) Vortritt.<br />

Vortritt<br />

Sofern nicht anders signalisiert, haben<br />

<strong>in</strong> der Schweiz von rechts kommende<br />

Fahrzeuge Vortritt. Polizei, Feuerwehr und<br />

Sanität mit Blaulicht sowie Tram und Bus<br />

haben immer Vortritt.<br />

Lernfahrer<br />

Autos für Lernfahrten s<strong>in</strong>d mit e<strong>in</strong>em blauen<br />

« L »-Schild gekennzeichnet.<br />

Alkohol<br />

Der zulässige Blutalkoholgehalt ist auf<br />

0,5 Promille begrenzt. Bei e<strong>in</strong>em Unfall kann<br />

jedoch auch mit ger<strong>in</strong>gerem Blutalkoholgehalt<br />

bereits e<strong>in</strong>e Schuldzuweisung erfolgen. Es gilt<br />

das Pr<strong>in</strong>zip: wer fährt, tr<strong>in</strong>kt nicht – wer tr<strong>in</strong>kt,<br />

fährt nicht.<br />

Motor abstellen<br />

Bei längeren Wartezeiten, beispielsweise im<br />

Stau oder vor geschlossenen Bahnübergängen,<br />

ist das Abstellen des Motors Pflicht.<br />

Rücksichtsvolle Fahrzeuglenker stellen den<br />

Motor auch an Lichtsignalanlagen ab.<br />

Lichtsignale<br />

Das Rechtsabbiegen bei Rotlicht an Lichtsignalen<br />

ist <strong>in</strong> der Schweiz nicht erlaubt.<br />

Helm<br />

Für alle motorisierten Zweiräder gilt die<br />

Helmpflicht: vom Motorfahrrad bis zum<br />

schweren Motorrad. Das Tragen e<strong>in</strong>es Helms<br />

empfiehlt sich auch für Radfahrer.<br />

Sicherheitsgurte<br />

Das Tragen der Sicherheitsgurte ist für alle<br />

Passagiere auf den Vorder- wie auch auf den<br />

Rücksitzen obligatorisch.<br />

Pannendreieck<br />

Das Mitführen des Pannendreiecks <strong>in</strong><br />

Kraftfahrzeugen (ausgenommen Motorräder)<br />

ist obligatorisch. Im Falle e<strong>in</strong>er Panne oder<br />

e<strong>in</strong>es Unfalls ist es 50 m vor dem Pannenfahrzeug<br />

gut sichtbar für den Verkehr aufzustellen.

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