Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...
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39<br />
BVG (Berufsvorsorgegesetz)/<br />
Pensionskasse<br />
Jeder Arbeitnehmer <strong>in</strong> der Schweiz mit e<strong>in</strong>em<br />
Jahrese<strong>in</strong>kommen von mehr als CHF 21‘060<br />
muss sich der beruflichen Vorsorgee<strong>in</strong>richtung<br />
des Arbeitgebers anschliessen. Die<br />
Prämien richten sich nach den versicherten<br />
Leistungen und e<strong>in</strong>er Altersskala. Sie<br />
betragen zwischen 7 % bis 18 % e<strong>in</strong>es<br />
festgelegten Jahrese<strong>in</strong>kommens. M<strong>in</strong>destens<br />
die Hälfte dieser Prämien muss vom Arbeitgeber<br />
bezahlt werden. Selbständige s<strong>in</strong>d diesem<br />
Gesetz nicht unterstellt.<br />
Private Alters-Vorsorge<br />
Neben der AHV (erste Säule, obligatorisch)<br />
und der BV (zweite Säule, obligatorisch) gibt<br />
es noch die Private Vorsorge (dritte Säule,<br />
freiwillig). Für weitere Auskünfte empfehlen<br />
wir regionale Banken und Vorsorgeberater.<br />
Sozialfonds<br />
Mit Geldern aus dem kantonalen Sozialfonds<br />
werden <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie weiterführende<br />
Entschädigungen an langzeitarbeitslose<br />
Personen ausgerichtet. F<strong>in</strong>anziert wird dieser<br />
Fonds u.a. aus Beiträgen der Arbeitgeber und<br />
Arbeitnehmer (<strong>in</strong>sgesamt 0,21 % auf<br />
Jahreslöhnen bis CHF 126‘000).<br />
UVG (Unfallversicherungsgesetz)<br />
Jeder Arbeitnehmer ist gegen Berufs- und<br />
Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für<br />
die Berufsunfallversicherung geht grundsätzlich<br />
zu Lasten des Arbeitgebers; die Prämie<br />
für die Nichtberufsunfallversicherung <strong>in</strong> der<br />
Regel zu Lasten des Arbeitnehmers.<br />
Familienzulagen<br />
Im <strong>Kanton</strong> <strong>Schaffhausen</strong> werden<br />
die folgenden Zulagen ausgerichtet:<br />
K<strong>in</strong>derzulage CHF 200/Monat<br />
Ausbildungszulage CHF 250/Monat<br />
Für K<strong>in</strong>der mit Wohnsitz im Ausland können<br />
reduzierte Ansätze zur Anwendung kommen<br />
(gemäss Kaufkraftverhältnis). Die F<strong>in</strong>anzierung<br />
der Zulagen erfolgt über e<strong>in</strong>en Beitrag der<br />
Arbeitgeber an ihre Familienausgleichskasse.<br />
Krankenversicherung<br />
Grundsätzlich s<strong>in</strong>d alle <strong>in</strong> der Schweiz wohnhaften<br />
oder <strong>in</strong> der Schweiz erwerbs tätigen<br />
Personen (also auch Grenzgänger) verpflichtet,<br />
sich <strong>in</strong> der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />
nach dem KVG (Krankenversicherungsgesetz)<br />
zu versichern. Die Anmeldung hat<br />
<strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme<br />
oder ab Stellenantritt (Grenzgänger) <strong>in</strong> der<br />
Schweiz zu erfolgen. Auf Gesuch h<strong>in</strong> (beim<br />
Sozialversicherungsamt) können ausländische<br />
Personen von der Versicherungspflicht befreit<br />
werden, sofern sie über e<strong>in</strong>en gleichwertigen<br />
Versicherungsschutz für mediz<strong>in</strong>ische<br />
Behandlungen <strong>in</strong> der Schweiz verfügen.<br />
Die Leistungen der Grundversicherung s<strong>in</strong>d<br />
bei allen Krankenkassen gleich und werden<br />
im Krankenkassengesetz genau def<strong>in</strong>iert.<br />
Die Grundversicherung deckt die drei<br />
Hauptgebiete Krankheit, Unfall und Mutterschaft<br />
ab. Die Kassen s<strong>in</strong>d verpflichtet, jeden<br />
Antragssteller, der e<strong>in</strong>en Beitritt wünscht, <strong>in</strong><br />
die Grundversicherung aufzunehmen. Es gibt<br />
verschiedene Sparmodelle und es lohnt sich,<br />
diese bei den verschiedenen Krankenkassen<br />
zu vergleichen.<br />
Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder<br />
Medikamente erbracht werden, müssen sich<br />
Versicherte an diesen Kosten beteiligen. Die<br />
Beteiligung besteht aus der Franchise und<br />
dem Selbstbehalt. Während e<strong>in</strong>es stationären<br />
Spitalaufenthaltes wird zusätzlich der<br />
Spitalkostenbeitrag verrechnet.<br />
Bei der Franchise handelt es sich um e<strong>in</strong>en<br />
festgelegten Jahresbetrag. Bis zu diesem<br />
Betrag müssen Sie die Kosten für Ihre<br />
Leistungen selber übernehmen. Die Höhe der<br />
Franchise können Sie selber bestimmen.<br />
Dabei gelten folgende Stufen für Erwachsene:<br />
CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500.