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Willkommen in Schaffhausen - Wirtschaftsförderung Kanton ...

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39<br />

BVG (Berufsvorsorgegesetz)/<br />

Pensionskasse<br />

Jeder Arbeitnehmer <strong>in</strong> der Schweiz mit e<strong>in</strong>em<br />

Jahrese<strong>in</strong>kommen von mehr als CHF 21‘060<br />

muss sich der beruflichen Vorsorgee<strong>in</strong>richtung<br />

des Arbeitgebers anschliessen. Die<br />

Prämien richten sich nach den versicherten<br />

Leistungen und e<strong>in</strong>er Altersskala. Sie<br />

betragen zwischen 7 % bis 18 % e<strong>in</strong>es<br />

festgelegten Jahrese<strong>in</strong>kommens. M<strong>in</strong>destens<br />

die Hälfte dieser Prämien muss vom Arbeitgeber<br />

bezahlt werden. Selbständige s<strong>in</strong>d diesem<br />

Gesetz nicht unterstellt.<br />

Private Alters-Vorsorge<br />

Neben der AHV (erste Säule, obligatorisch)<br />

und der BV (zweite Säule, obligatorisch) gibt<br />

es noch die Private Vorsorge (dritte Säule,<br />

freiwillig). Für weitere Auskünfte empfehlen<br />

wir regionale Banken und Vorsorgeberater.<br />

Sozialfonds<br />

Mit Geldern aus dem kantonalen Sozialfonds<br />

werden <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie weiterführende<br />

Entschädigungen an langzeitarbeitslose<br />

Personen ausgerichtet. F<strong>in</strong>anziert wird dieser<br />

Fonds u.a. aus Beiträgen der Arbeitgeber und<br />

Arbeitnehmer (<strong>in</strong>sgesamt 0,21 % auf<br />

Jahreslöhnen bis CHF 126‘000).<br />

UVG (Unfallversicherungsgesetz)<br />

Jeder Arbeitnehmer ist gegen Berufs- und<br />

Nichtberufsunfälle versichert. Die Prämie für<br />

die Berufsunfallversicherung geht grundsätzlich<br />

zu Lasten des Arbeitgebers; die Prämie<br />

für die Nichtberufsunfallversicherung <strong>in</strong> der<br />

Regel zu Lasten des Arbeitnehmers.<br />

Familienzulagen<br />

Im <strong>Kanton</strong> <strong>Schaffhausen</strong> werden<br />

die folgenden Zulagen ausgerichtet:<br />

K<strong>in</strong>derzulage CHF 200/Monat<br />

Ausbildungszulage CHF 250/Monat<br />

Für K<strong>in</strong>der mit Wohnsitz im Ausland können<br />

reduzierte Ansätze zur Anwendung kommen<br />

(gemäss Kaufkraftverhältnis). Die F<strong>in</strong>anzierung<br />

der Zulagen erfolgt über e<strong>in</strong>en Beitrag der<br />

Arbeitgeber an ihre Familienausgleichskasse.<br />

Krankenversicherung<br />

Grundsätzlich s<strong>in</strong>d alle <strong>in</strong> der Schweiz wohnhaften<br />

oder <strong>in</strong> der Schweiz erwerbs tätigen<br />

Personen (also auch Grenzgänger) verpflichtet,<br />

sich <strong>in</strong> der obligatorischen Krankenpflegeversicherung<br />

nach dem KVG (Krankenversicherungsgesetz)<br />

zu versichern. Die Anmeldung hat<br />

<strong>in</strong>nerhalb von drei Monaten nach Wohnsitznahme<br />

oder ab Stellenantritt (Grenzgänger) <strong>in</strong> der<br />

Schweiz zu erfolgen. Auf Gesuch h<strong>in</strong> (beim<br />

Sozialversicherungsamt) können ausländische<br />

Personen von der Versicherungspflicht befreit<br />

werden, sofern sie über e<strong>in</strong>en gleichwertigen<br />

Versicherungsschutz für mediz<strong>in</strong>ische<br />

Behandlungen <strong>in</strong> der Schweiz verfügen.<br />

Die Leistungen der Grundversicherung s<strong>in</strong>d<br />

bei allen Krankenkassen gleich und werden<br />

im Krankenkassengesetz genau def<strong>in</strong>iert.<br />

Die Grundversicherung deckt die drei<br />

Hauptgebiete Krankheit, Unfall und Mutterschaft<br />

ab. Die Kassen s<strong>in</strong>d verpflichtet, jeden<br />

Antragssteller, der e<strong>in</strong>en Beitritt wünscht, <strong>in</strong><br />

die Grundversicherung aufzunehmen. Es gibt<br />

verschiedene Sparmodelle und es lohnt sich,<br />

diese bei den verschiedenen Krankenkassen<br />

zu vergleichen.<br />

Wenn Leistungen für Arzt, Spital oder<br />

Medikamente erbracht werden, müssen sich<br />

Versicherte an diesen Kosten beteiligen. Die<br />

Beteiligung besteht aus der Franchise und<br />

dem Selbstbehalt. Während e<strong>in</strong>es stationären<br />

Spitalaufenthaltes wird zusätzlich der<br />

Spitalkostenbeitrag verrechnet.<br />

Bei der Franchise handelt es sich um e<strong>in</strong>en<br />

festgelegten Jahresbetrag. Bis zu diesem<br />

Betrag müssen Sie die Kosten für Ihre<br />

Leistungen selber übernehmen. Die Höhe der<br />

Franchise können Sie selber bestimmen.<br />

Dabei gelten folgende Stufen für Erwachsene:<br />

CHF 300, 500, 1’000, 1’500, 2’000, 2’500.

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