TOXICHEM + KRIMTECH - GTFCh
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Sonderheft 30 Jahre <strong>GTFCh</strong> T + K (2009) 76 (1): 73<br />
auch keine finanzielle Unterstützung zur Verfügung stand. Dies sei kein Vorwurf an die<br />
Rechtsmediziner; ich verstehe sehr gut, dass ihr Vorstand zu jener Zeit mit anderen, vor allem<br />
medizinischen Problemen (z.B. Facharzt), beschäftigt war.<br />
Um Kollegen zum Besuch von Weiterbildungsveranstaltungen anzuspornen, wurde der Fachtitel<br />
Forensischer Chemiker geschaffen. Es ist sicher vernünftig, Kollegen zu fördern, die versuchen,<br />
sich auf dem neuesten Stand der Wissenschaft zu halten. Ich kann Sie versichern, dass<br />
wir den Fachtitel entsprechend unseren Richtlinien nur an bestausgewiesene forensische<br />
Chemiker abgeben werden. Der Besuch von Kursen allein genügt nicht. Wesentliche Voraussetzungen<br />
sind langjährige Berufspraxis und wissenschaftliche Arbeiten.<br />
Nachdem der Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Rechtsmedizin am Kongress in<br />
Münster beschlossen hatte, selbst nicht aktiv an der Erarbeitung eines Fachtitels Forensischer<br />
Chemiker teilzunehmen, haben wir zusammen mit Frau Geldmacher - der Vertreterin der<br />
Chemiker im Vorstand der Rechtsmediziner - mit der Ausarbeitung der Richtlinien begonnen.<br />
Frau Geldmacher war an vielen Besprechungen dabei und hat uns tatkräftig unterstützt.<br />
Wir waren der Ansicht, dass durch die enge Zusammenarbeit mit ihr der Vorstand der Deutschen<br />
Gesellschaft für Rechtsmedizin automatisch über unsere Arbeit orientiert sei.<br />
Im Weiteren möchte ich noch kurz zum immer wieder vorgebrachten Vorwurf Stellung nehmen,<br />
wir möchten die toxikologische Chemie von der Rechtsmedizin "wegreissen". Wir<br />
haben von unserer Gesellschaft aus immer wieder betont - und auch Herrn Prof. Schwerd<br />
geschrieben – dass wir an einer Zusammenarbeit interessiert sind. Aber Sie werden wohl<br />
selbst feststellen müssen, dass bei der negativen Einstellung von Herrn Prof. Schwerd eine<br />
gemeinsame Arbeit praktisch unmöglich ist. Uns bleibt nichts anderes übrig, als abzuwarten,<br />
bis sich im Vorstand der Rechtsmediziner eine andere, hinsichtlich der Zusammenarbeit positiv<br />
gesinnte Mehrheit gebildet hat. Es sei erwähnt, dass wir die verschiedenen z.T. unhöflichen<br />
und massiven Attacken immer in Ruhe hingenommen haben. Wir versuchten sachlich zu<br />
bleiben und Polemiken zu vermeiden, so dass die Türe zur Zusammenarbeit von unserer Seite<br />
aus immer offen blieb!<br />
In Basel haben wir eine verwaltungsmässige Trennung zwischen Gerichtsmedizin und<br />
Gerichtschemie, Mediziner und Chemiker sind beide gleichberechtigte Abteilungsleiter. Dies<br />
rührt daher, dass ich als Gerichtschemiker von Basel-Stadt noch viele zusätzliche Aufgaben<br />
habe, die nichts mit der Rechtsmedizin zu tun haben. Aber ich kann Ihnen versichern, dass die<br />
Zusammenarbeit zwischen Herrn Prof. M. Lüdin und mir sicher besser ist als in manchen<br />
anderen Instituten, wo die Trennung nicht besteht. Ich bin auch nicht der Meinung, dass das<br />
Beispiel Basel nun überall verwirklicht werden soll. Die Zusammenarbeit hängt weitgehend<br />
vom persönlichen Charakter des Mediziners und des Chemikers ab, und ich kenne zahlreiche<br />
Institute, wo die gegenwärtige Ordnung zu bester Zufriedenheit funktioniert.<br />
Was ich verurteile, sind jene Zustände, wo ein - etwas überspitzt ausgedrückt – Herr/Knecht-<br />
Verhältnis besteht. Der Rechtsmediziner sollte die Verantwortung für die analytisch-chemische<br />
Arbeit an den Chemiker delegieren. Die Entwicklung der toxikologischen Chemie ist so<br />
rasant, dass es dem Gerichtsmediziner kaum mehr gelingen wird, sich auf chemisch-analytischem<br />
Gebiet auf dem Laufenden zu halten, sodass er auch die Verantwortung dafür nicht<br />
übernehmen kann. Praktisch meine ich damit z.B., dass der Chemiker entscheiden soll, welche<br />
Untersuchungsmethode anzuwenden sei, welcher Apparat anzuschaffen wäre, usw. Für<br />
Sie mag dies vielleicht selbstverständlich sein, ist es aber leider nicht überall.<br />
Ich weiss aus meiner täglichen Praxis, dass toxikologische Untersuchungsfälle nur in Zusammenarbeit<br />
von Mediziner und Chemiker gelöst werden können und werde daher sicher nicht<br />
für eine Abtrennung der Toxikologie von der Rechtsmedizin plädieren. Derartige Fragen<br />
haben wir auch nie in unserer Gesellschaft diskutiert. Immerhin sehe ich eine Gefahr aufziehen:<br />
die Pharmakologie und die klinische Chemie versuchen immer mehr, die Toxikologie