Jahresbericht 2012 - GWG München
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Die unter den technischen Anlagen ausgewiesenen Photovoltaikanlagen werden<br />
über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren abgeschrieben.<br />
Bei der Betriebs- und Geschäftsausstattung wird eine Gesamtnutzungsdauer<br />
zwischen 3 und 10 Jahren angenommen.<br />
Für geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von 150,00 bis 1.000,00 Euro<br />
wurde ein Sammelposten gebildet und auf 5 Jahre abgeschrieben.<br />
Anzahlungen auf Grundstückserwerbe mit Übergang von Besitz, Nutzen und<br />
Lasten im folgenden Geschäftsjahr wurden mit dem Nominalbetrag aktiviert.<br />
Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bilanziert. Unter Anteile<br />
an verbundenen Unternehmen ist eine Beteiligung an der MGS GmbH<br />
(94 %) ausgewiesen. Die im Vorjahr unter Finanzanlagen ausgewiesenen<br />
Zerobonds erhöhten sich im Geschäftsjahr durch Zinserträge in Höhe von<br />
TEUR 2.783,7 auf TEUR 55.947,6 bevor sie am 28.12.<strong>2012</strong> zum Kurswert<br />
von 100 % eingelöst wurden. Der Einlösungsbetrag wurde zum Erwerb der<br />
Bestände der Mietmanagementgesellschaft der <strong>GWG</strong> GmbH & Co. KG verwendet<br />
(siehe nachfolgende Ausführungen zum Sonderfinanzierungsmodell).<br />
Rückabwicklung Sonderfinanzierungsmodell<br />
Im Geschäftsjahr 2002 wurden 2.586 Wohnungen an die Mietmanagementgesellschaft<br />
der <strong>GWG</strong> GmbH & Co. KG (im folgenden KG) verkauft; dabei<br />
wurden in erheblichem Umfang stille Reserven erfolgswirksam realisiert. Die<br />
Grundstücke wurden im Erbbaurecht überlassen. Hieraus erzielte die <strong>GWG</strong><br />
<strong>München</strong> Erbbauzinsen in Höhe von TEUR 9.835,7 jährlich. Zur Finanzierung<br />
des Erwerbs wurde der KG ein Gesellschafterdarlehen (Zinssatz 5,5 %; Zinsertrag<br />
<strong>2012</strong>: TEUR 1.508,2) mit einem Restschuldstand am 30.12.<strong>2012</strong> von<br />
TEUR 24.817,7 gewährt. Die Wohnungen wurden zum 31.12.<strong>2012</strong> zum vereinbarten<br />
Kaufpreis in Höhe von TEUR 80.765,3 von der <strong>GWG</strong> <strong>München</strong><br />
zurückerworben. Liquiditätsmäßige Auswirkungen aus dem Rückerwerb ergaben<br />
sich für die <strong>GWG</strong> <strong>München</strong> nicht, da zur Finanzierung des Rückkaufs<br />
das ausgereichte Gesellschafterdarlehen (Restschuld zum Erwerbszeitpunkt<br />
TEUR 24.817,7) sowie restlich zweckgebundene Wertpapiere (Einlösung zum<br />
Kurswert von 100 %) eingesetzt wurden. Somit wurde das Sonderfinanzierungsmodell<br />
mit Ablauf des Geschäftsjahres <strong>2012</strong> abgewickelt. Die <strong>GWG</strong><br />
<strong>München</strong> hatte sich verpflichtet, einen Ergebnisabführungsvertrag mit der<br />
Tochtergesellschaft <strong>GWG</strong> Servicegesellschaft mbH, <strong>München</strong>, die die<br />
Bestände im Rahmen eines Mietmanagementvertrages bewirtschaftet hat,<br />
abzuschließen. Bei dieser Tochtergesellschaft entstanden durch Mietzahlungen<br />
nachhaltig Verluste, die allerdings durch korrespondierende Einnahmen<br />
bei der <strong>GWG</strong> <strong>München</strong> im Wesentlichen wieder ausgeglichen wurden. Die<br />
<strong>GWG</strong> Servicegesellschaft mbH wird nach Beendigung des Mietmanagementvertrages<br />
einen neuen Geschäftszweck erhalten und andere Aufgaben im<br />
<strong>GWG</strong> Konzern übernehmen.<br />
Umlaufvermögen<br />
Verkaufsgrundstücke werden mit den Anschaffungs- bzw. mit den Herstellungskosten<br />
ausgewiesen.<br />
Die Unfertigen Leistungen sind in Höhe der voraussichtlich abrechenbaren<br />
Kosten angesetzt.<br />
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zu Nominalbeträgen<br />
bilanziert.<br />
Den Risiken bei den Mietforderungen wurde durch die Bildung von Pauschalwertberichtigungen<br />
Rechnung getragen. Von den Forderungen aus Vermietung<br />
ist eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von TEUR 431,5 (im Vorjahr<br />
TEUR 218,8) abgesetzt.<br />
Abgrenzungsposten<br />
Die aktivierten Geldbeschaffungskosten werden über die Laufzeit der Zinsbindung<br />
bzw. die Laufzeit der Darlehen linear abgeschrieben.<br />
Eine aktive Steuerabgrenzung für latente Steuern nach § 274 Abs. 1 HGB<br />
wurde nicht vorgenommen.<br />
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