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Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />

denfluren), der Talaue, den Mähwiesen, den feuchten Hochstaudenfluren und den Bärwurzund<br />

Narzissenwiesen als Natura 2000-Gebiet DE-5504-303 „Oleftal“ dargestellt. Neben den o.<br />

a. prioritären Lebensraumtypen ist das FFH-Gebiet prioritärer Lebensraum für die Tierarten<br />

Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.<br />

Energieatlas NRW<br />

Im Energieatlas NRW werden die Waldflächen im <strong>Teil</strong>änderungsbereich „Wiesenhardt“ als Nadelwälder<br />

und in sehr gerin<strong>gem</strong> Umfang als Laubwälder dargestellt. Für den <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />

„Hollerath“ werden die Waldbereiche als Nadel-, Laub- und Mischwald dargestellt. Westlich<br />

des „Daubenschlader Weges“ wird eine Kyrill-Schadensfläche dargestellt.<br />

Waldfunktionskarte NRW<br />

Die Waldflächen in beiden <strong>Teil</strong>änderungsbereichen sind in der Waldfunktionskarte NRW als<br />

Wald mit Wasserschutzfunktion Stufe 2 und teilweise als Versuchsflächen dargestellt.<br />

4. UMWELTSITUATION, WIRKUNGSPROGNOSE UND MASSNAHMEN<br />

Aus der nachfolgenden Analyse der möglichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ergibt<br />

sich die Art und Weise, wie die in Kap. 3 dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist<br />

festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie technischen<br />

Anleitungen einen bewertungsrelevanten Rahmen rein materiell-inhaltlicher Art darstellen, während<br />

die Zielvorgaben der Fachpläne über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus auch konkrete<br />

räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben.<br />

Die Ziele der Fachgesetze stellen damit gleichzeitig den Bewertungsrahmen für die einzelnen<br />

Schutzgüter dar. So werden beispielsweise bestimmte schutzgutspezifische Raumeinheiten<br />

(Biotope, Bodentypen, Klimatope etc.) auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben<br />

bewertet. Böden mit beispielsweise bedeutungsvollen Funktionen für den Naturhaushalt erfüllen<br />

die Vorgaben des Bodenschutzgesetzes in besonderer Weise, d. h. hier existiert ein hoher Zielerfüllungsgrad.<br />

Somit spiegelt sich der jeweilige Zielerfüllungsgrad der fachgesetzlichen Vorgaben<br />

auch in der Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt wider, denn je höher die Intensität<br />

einer spezifischen Beeinträchtigung des Vorhabens auf ein bedeutungsvolles Schutzgut ist,<br />

umso geringer ist die Chance, die jeweiligen gesteckten gesetzlichen Ziele zu erreichen. Damit<br />

steigt gleichzeitig die Erheblichkeit einer Auswirkung; bei Funktionen mit hoher oder sehr hoher<br />

Bedeutung immer dann auch über die jeweilige schutzgutbezogene Erheblichkeitsschwelle.<br />

Die Beschreibung der Bestandssituation im Plangebiet umfasst den aktuellen Zustand der jeweiligen<br />

Schutzgutfunktionen, ihre Vorbelastungen und die Beurteilung der Bedeutung / Empfindlichkeit.<br />

Die Beurteilung der Bedeutung / Empfindlichkeit erfolgt verbal-argumentativ. Es<br />

werden vier Stufen der Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber Auswirkungen des Planvorhabens<br />

unterschieden (keine, geringe, mittlere und hohe Bedeutung und Empfindlichkeit).<br />

Die Wirksamkeit möglicher Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation<br />

von erheblichen Umweltauswirkungen auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird bei der<br />

zusammenfassenden Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen berücksichtigt<br />

(Kap. 4.10). Mögliche Maßnahmen werden in Kap. 4.9 gesondert dargestellt.<br />

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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 14

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