Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />
denfluren), der Talaue, den Mähwiesen, den feuchten Hochstaudenfluren und den Bärwurzund<br />
Narzissenwiesen als Natura 2000-Gebiet DE-5504-303 „Oleftal“ dargestellt. Neben den o.<br />
a. prioritären Lebensraumtypen ist das FFH-Gebiet prioritärer Lebensraum für die Tierarten<br />
Groppe, Bachneunauge und Eisvogel.<br />
Energieatlas NRW<br />
Im Energieatlas NRW werden die Waldflächen im <strong>Teil</strong>änderungsbereich „Wiesenhardt“ als Nadelwälder<br />
und in sehr gerin<strong>gem</strong> Umfang als Laubwälder dargestellt. Für den <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />
„Hollerath“ werden die Waldbereiche als Nadel-, Laub- und Mischwald dargestellt. Westlich<br />
des „Daubenschlader Weges“ wird eine Kyrill-Schadensfläche dargestellt.<br />
Waldfunktionskarte NRW<br />
Die Waldflächen in beiden <strong>Teil</strong>änderungsbereichen sind in der Waldfunktionskarte NRW als<br />
Wald mit Wasserschutzfunktion Stufe 2 und teilweise als Versuchsflächen dargestellt.<br />
4. UMWELTSITUATION, WIRKUNGSPROGNOSE UND MASSNAHMEN<br />
Aus der nachfolgenden Analyse der möglichen Umweltauswirkungen des Planvorhabens ergibt<br />
sich die Art und Weise, wie die in Kap. 3 dargelegten Ziele berücksichtigt werden. Dabei ist<br />
festzuhalten, dass die Ziele der Fachgesetze, Verordnungen, Richtlinien sowie technischen<br />
Anleitungen einen bewertungsrelevanten Rahmen rein materiell-inhaltlicher Art darstellen, während<br />
die Zielvorgaben der Fachpläne über diesen inhaltlichen Aspekt hinaus auch konkrete<br />
räumlich zu berücksichtigende Festsetzungen vorgeben.<br />
Die Ziele der Fachgesetze stellen damit gleichzeitig den Bewertungsrahmen für die einzelnen<br />
Schutzgüter dar. So werden beispielsweise bestimmte schutzgutspezifische Raumeinheiten<br />
(Biotope, Bodentypen, Klimatope etc.) auf der Grundlage der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben<br />
bewertet. Böden mit beispielsweise bedeutungsvollen Funktionen für den Naturhaushalt erfüllen<br />
die Vorgaben des Bodenschutzgesetzes in besonderer Weise, d. h. hier existiert ein hoher Zielerfüllungsgrad.<br />
Somit spiegelt sich der jeweilige Zielerfüllungsgrad der fachgesetzlichen Vorgaben<br />
auch in der Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt wider, denn je höher die Intensität<br />
einer spezifischen Beeinträchtigung des Vorhabens auf ein bedeutungsvolles Schutzgut ist,<br />
umso geringer ist die Chance, die jeweiligen gesteckten gesetzlichen Ziele zu erreichen. Damit<br />
steigt gleichzeitig die Erheblichkeit einer Auswirkung; bei Funktionen mit hoher oder sehr hoher<br />
Bedeutung immer dann auch über die jeweilige schutzgutbezogene Erheblichkeitsschwelle.<br />
Die Beschreibung der Bestandssituation im Plangebiet umfasst den aktuellen Zustand der jeweiligen<br />
Schutzgutfunktionen, ihre Vorbelastungen und die Beurteilung der Bedeutung / Empfindlichkeit.<br />
Die Beurteilung der Bedeutung / Empfindlichkeit erfolgt verbal-argumentativ. Es<br />
werden vier Stufen der Bedeutung und Empfindlichkeit gegenüber Auswirkungen des Planvorhabens<br />
unterschieden (keine, geringe, mittlere und hohe Bedeutung und Empfindlichkeit).<br />
Die Wirksamkeit möglicher Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zur Kompensation<br />
von erheblichen Umweltauswirkungen auf Ebene des Flächennutzungsplanes wird bei der<br />
zusammenfassenden Beurteilung der Erheblichkeit der Umweltauswirkungen berücksichtigt<br />
(Kap. 4.10). Mögliche Maßnahmen werden in Kap. 4.9 gesondert dargestellt.<br />
____________________________________________________________________________________<br />
hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 14