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Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />

das Windenergie-Plankonzept auf der Grundlage eines Siedlungsabstandes von mind. 1.000 m<br />

zu geschlossenen Siedlungsbereichen und von mind. 1.000 m zu Einzelbebauung im Außenbereich<br />

<strong>gem</strong>. <strong>§</strong> 35 <strong>BauG</strong>B fortzuschreiben. Der Mindestabstand zur Einzelbebauung im Außenbereich<br />

kann um 400 m auf dann 600 m reduziert werden, wenn die Zustimmung der belasteten<br />

Grundstückeigentümer vorliegt und dies im Grundbuch dinglich gesichert wird.<br />

Als Ergebnis der Potenzialflächenanalyse werden die ermittelten Potenzialflächen 1.000.1<br />

„Wiesenhardt“ und 1.000.2 „Hollerath“ (s. Abb. 1) für die Durchführung weiterer Untersuchungen<br />

im Hinblick auf den Immissions-, Landschafts- und Artenschutz sowie die Wirtschaftlichkeit<br />

empfohlen.<br />

Der räumliche Geltungsbereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes für den <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />

„Wiesenhardt“ wird als Fläche für Wald mit der überlagernden Darstellung „Konzentrationszone<br />

für Windenergieanlagen (WEA)“ dargestellt. Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen<br />

über alles wird für den gesamten <strong>Teil</strong>änderungsbereich auf max. 200 m über Grund<br />

festgesetzt.<br />

Im <strong>Teil</strong>änderungsbereich „Hollerath“ werden die aktuell forstwirtschaftlich genutzten Flächen als<br />

Flächen für Wald dargestellt. Die landwirtschaftlich genutzten Flächen werden als Flächen für<br />

die Landwirtschaft dargestellt. Die Gesamthöhe der Windenergieanlagen über alles wird für den<br />

gesamten <strong>Teil</strong>änderungsbereich auf max. 200 m über Grund festgesetzt.<br />

Der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt 8.269.380 m².<br />

Die Lage der beiden <strong>Teil</strong>änderungsbereiche ist in Abbildung 1 dargestellt. Weiterhin ist die Lage<br />

der bestehenden Windenergie-Konzentrationszonen „Oberreifferscheid-Nord/-Süd, „Losheim“<br />

und „Kehr“ dargestellt.<br />

<strong>Teil</strong>änderungsbereich Potenzialfläche 1.000.1 „Wiesenhardt“<br />

Fläche für Wald 2.873.742 m²<br />

Windkraftkonzentrationszone, überlagernd 2.873.742 m²<br />

Gesamtfläche: 2.873.742 m²<br />

<strong>Teil</strong>änderungsbereich Potenzialfläche 1.000.2 „Hollerath“<br />

Fläche für die Landwirtschaft 201.423 m²<br />

Fläche für Wald 5.194.215 m²<br />

Windkraftkonzentrationszone, überlagernd 5.395.638 m²<br />

Gesamtfläche: 5.395.638 m²<br />

____________________________________________________________________________________<br />

hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 6

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