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Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />

Bei einem ordnungs<strong>gem</strong>äßen Betrieb der geplanten Windkraftanlagen mit regelmäßiger Überwachung<br />

ist das Risiko einer Grundwassergefährdung sehr gering. Eine nachteilige Verringerung<br />

der Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund des geringen Versiegelungsumfangs nicht<br />

erkennbar.<br />

<strong>Teil</strong>änderungsbereich Hollerath<br />

Oberflächenwässer<br />

Der <strong>Teil</strong>änderungsbereich Hollerath wird ebenfalls von einigen Oberflächengewässern mit<br />

Quellbereichen durchzogen. Sie entwässern alle nach Westen bzw. Süden in die Olef, die in<br />

diesem Bereich als Naturschutzgebiet ausgewiesen ist. Auch im Bereich Hollerath ist bei Beachtung<br />

der Vermeidungsmaßnahmen nicht von erheblichen Beeinträchtigungen der Fließgewässer<br />

auszugehen.<br />

Unmittelbar nördlich angrenzend an den <strong>Teil</strong>änderungsbereich Wiesenhardt befindet sich die<br />

Olef-Talsperre. Insbesondere aufgrund ihrer Funktion als Trinkwassertalsperre besteht eine<br />

erhöhte Empfindlichkeit gegenüber Verschmutzungen, z. B. durch den Austritt von Schmiermitteln.<br />

Der Abstand zwischen der Talsperre und dem <strong>Teil</strong>änderungsbereich beträgt mindestens<br />

ca. 260 m, so dass eine bei einem ordnungs<strong>gem</strong>äßen Betrieb der Windkraftanlagen eine erhebliche<br />

Beeinträchtigung des Oberflächengewässers ausgeschlossen werden kann.<br />

Grundwasser<br />

Der <strong>Teil</strong>änderungsbereich Hollerath befindet sich in einem Gebiet ohne nennenswerte Grundwasservorkommen.<br />

Die mächtigen Ton- und Tonschieferschichten sind verantwortlich für eine<br />

weitgehend wirksame Abdichtung des Grundwasserkörpers gegenüber schädlichen Stoffeinträgen.<br />

Nur im Bereich tektonischer Störungen besteht eine erhöhte Gebirgsdurchlässigkeit und<br />

somit eine erhöhte Verschmutzungsgefährdung. Damit ist die Empfindlichkeit des Grundwassers<br />

als sehr gering einzustufen.<br />

Bei einem ordnungs<strong>gem</strong>äßen Betrieb der geplanten Windkraftanlagen mit regelmäßiger Überwachung<br />

ist das Risiko einer Grundwassergefährdung sehr gering. Eine nachteilige Verringerung<br />

der Grundwasserneubildungsrate ist aufgrund der geringen Versiegelungsanteile nicht<br />

erkennbar.<br />

Zusammenfassende Beurteilung: Eine erhebliche Beeinträchtigung der Oberflächengewässer<br />

ist mit dem Bau und Betrieb von Windkraftanlagen nicht verbunden, wenn bei der Standortwahl<br />

ein ausreichender Schutzabstand zu den Quellsiefen eingehalten wird. Auch für das <strong>Teil</strong>schutzgut<br />

Grundwasser sind bei einem ordnungs<strong>gem</strong>äßen Betrieb keine erheblichen nachteiligen<br />

Auswirkungen zu erkennen.<br />

4.5 Schutzgut Klima und Luft<br />

Der Schutz des Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Immissionen) sowie die Vorbeugung<br />

hinsichtlich des Entstehens von Immissionen (Lärm, Luftschadstoffe, Gerüche, Erschütterungen,<br />

Licht, Wärme, Strahlung bzw. elektromagnetische Felder) stellen die wichtigsten<br />

Zielsetzungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der technischen Anleitung<br />

Luft (TA Luft) dar.<br />

Mit der Neufassung des Baugesetzbuches von 2004 mit Geltung ab 30.07.2011 kommt der<br />

verbindlichen Bauleitplanung <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> 1 Abs. 5 <strong>BauG</strong>B eine besondere Verantwortung auch für<br />

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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 22

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