Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />
4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />
Unter Kultur- und Sachgüter sind Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem<br />
Interesse zu verstehen, wie z. B. architektonisch wertvolle Bauten (Baudenkmäler) und historische<br />
Ausstellungsstücke, Denkmalbereiche (wie z. B. Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -<br />
silhouetten, Stadt-, Ortsteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, alte Hofanlagen, Straßenzüge,<br />
bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sowie deren engere Umgebung, sofern<br />
sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind). Weiterhin zählen zu den Kulturgütern alte Garten-,<br />
Friedhofs- und Parkanlagen, Platzanlagen und sonstige von Menschen gestaltete wertvolle<br />
Landschaftsteile (Kulturlandschaften), Rohstofflagerstätten und Bodendenkmäler. Eine Beeinträchtigung<br />
ist dann gegeben, wenn deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt<br />
werden könnte bzw. wenn Auswirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild solcher Bauten oder<br />
Anlagen zu erwarten sind.<br />
<strong>Teil</strong>änderungbereich Wiesenhardt“<br />
In der Erläuterungskarte zum Regionalplan wird der geplante <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />
„Wiesenhardt“ als wertvolle Kulturlandschaft dargestellt. Er ist Bestandteil des Deutsch-<br />
Belgischen Naturparks Hohes Venn-Eifel in der Großlandschaft Eifel und zählt zur<br />
Kulturlandschaft „Rureifel und nördliche Kalkeifel“, die sich in der Landschaftseinheit, der<br />
Rureifel mit dem Hohen Venn und der Kalkeifel von der belgischen Landesgrenze bis zur<br />
östlichen Gemeindegrenze von Hellenthal hinzieht. Innerhalb dieser Landschaftseinheit stellen<br />
die Fichtenwälder mit gerin<strong>gem</strong> Laubholzanteilen charakteristische Bestandteile dieser<br />
Kulturlandschaft dar. Sie weisen daher eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit auf und sind<br />
nicht vorbelastet.<br />
Im Plangebiet sind keine Baudenkmäler oder Anlagen mit o. a. Ausprägung vorhanden. Bodendenkmäler<br />
sind nicht bekannt. Ihr Vorhandensein ist allerdings nicht auszuschließen. Die mögliche<br />
Entdeckung von Bodendenkmälern bei Bodeneingriffen ist nach <strong>§</strong><strong>§</strong> 15 und 16 DSchG NRW<br />
unverzüglich der Gemeinde Hellenthal anzuzeigen.<br />
Die vorhandenen geologischen Aufschlüsse im Zuge des geologischen Lehrpfades sind von der<br />
Standortplanung für WEA auszunehmen. Die Erschließung der Standorte für WEA sowie deren<br />
Errichtung führt zur Inanspruchnahme von Waldflächen und damit wertvollen Kulturlandschaftsbestandteilen.<br />
Die Flächeninanspruchnahme ist daher auf das unbedingt notwendige Maß zu<br />
beschränken. Vorhandene Wirtschaftswege sind zur Erschließung der WEA-Standorte vorrangig<br />
zu nutzen. Als Standorte für die Errichtung von WEA kommen insbesondere Waldschneisen,<br />
Kahlschläge und neu aufgeforstete Waldflächen in Betracht.<br />
Zusammenfassende Beurteilung: Bei Errichtung und Betrieb von WEA im <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />
„Wiesenhardt“ ist von teilweise erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Kultur- und<br />
Sachgüter auszugehen. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Waldbeständen als charakteritische<br />
Bestandteile der Kulturlandschaft sind erhebliche Eingriffe nicht auszuschließen.<br />
<strong>Teil</strong>änderungbereich Hollerath“<br />
Der <strong>Teil</strong>änderungsbereich ist Bestandteil des Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn-Eifel<br />
in der Großlandschaft Eifel und zählt zur Kulturlandschaft „Rureifel und nördliche Kalkeifel“, die<br />
sich in der Landschaftseinheit, der Rureifel mit dem Hohen Venn und der Kalkeifel von der<br />
belgischen Landesgrenze bis zur östlichen Gemeindegrenze von Hellenthal hinzieht. Innerhalb<br />
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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 26