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Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG

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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />

4.7 Schutzgut Kultur- und Sachgüter<br />

Unter Kultur- und Sachgüter sind Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung und öffentlichem<br />

Interesse zu verstehen, wie z. B. architektonisch wertvolle Bauten (Baudenkmäler) und historische<br />

Ausstellungsstücke, Denkmalbereiche (wie z. B. Stadtgrundrisse, Stadt-, Ortsbilder und -<br />

silhouetten, Stadt-, Ortsteile und -viertel, Siedlungen, Gehöftgruppen, alte Hofanlagen, Straßenzüge,<br />

bauliche Gesamtanlagen und Einzelbauten sowie deren engere Umgebung, sofern<br />

sie für deren Erscheinungsbild bedeutend sind). Weiterhin zählen zu den Kulturgütern alte Garten-,<br />

Friedhofs- und Parkanlagen, Platzanlagen und sonstige von Menschen gestaltete wertvolle<br />

Landschaftsteile (Kulturlandschaften), Rohstofflagerstätten und Bodendenkmäler. Eine Beeinträchtigung<br />

ist dann gegeben, wenn deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt<br />

werden könnte bzw. wenn Auswirkungen auf das visuelle Erscheinungsbild solcher Bauten oder<br />

Anlagen zu erwarten sind.<br />

<strong>Teil</strong>änderungbereich Wiesenhardt“<br />

In der Erläuterungskarte zum Regionalplan wird der geplante <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />

„Wiesenhardt“ als wertvolle Kulturlandschaft dargestellt. Er ist Bestandteil des Deutsch-<br />

Belgischen Naturparks Hohes Venn-Eifel in der Großlandschaft Eifel und zählt zur<br />

Kulturlandschaft „Rureifel und nördliche Kalkeifel“, die sich in der Landschaftseinheit, der<br />

Rureifel mit dem Hohen Venn und der Kalkeifel von der belgischen Landesgrenze bis zur<br />

östlichen Gemeindegrenze von Hellenthal hinzieht. Innerhalb dieser Landschaftseinheit stellen<br />

die Fichtenwälder mit gerin<strong>gem</strong> Laubholzanteilen charakteristische Bestandteile dieser<br />

Kulturlandschaft dar. Sie weisen daher eine hohe Bedeutung und Empfindlichkeit auf und sind<br />

nicht vorbelastet.<br />

Im Plangebiet sind keine Baudenkmäler oder Anlagen mit o. a. Ausprägung vorhanden. Bodendenkmäler<br />

sind nicht bekannt. Ihr Vorhandensein ist allerdings nicht auszuschließen. Die mögliche<br />

Entdeckung von Bodendenkmälern bei Bodeneingriffen ist nach <strong>§</strong><strong>§</strong> 15 und 16 DSchG NRW<br />

unverzüglich der Gemeinde Hellenthal anzuzeigen.<br />

Die vorhandenen geologischen Aufschlüsse im Zuge des geologischen Lehrpfades sind von der<br />

Standortplanung für WEA auszunehmen. Die Erschließung der Standorte für WEA sowie deren<br />

Errichtung führt zur Inanspruchnahme von Waldflächen und damit wertvollen Kulturlandschaftsbestandteilen.<br />

Die Flächeninanspruchnahme ist daher auf das unbedingt notwendige Maß zu<br />

beschränken. Vorhandene Wirtschaftswege sind zur Erschließung der WEA-Standorte vorrangig<br />

zu nutzen. Als Standorte für die Errichtung von WEA kommen insbesondere Waldschneisen,<br />

Kahlschläge und neu aufgeforstete Waldflächen in Betracht.<br />

Zusammenfassende Beurteilung: Bei Errichtung und Betrieb von WEA im <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />

„Wiesenhardt“ ist von teilweise erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Kultur- und<br />

Sachgüter auszugehen. Insbesondere bei Inanspruchnahme von Waldbeständen als charakteritische<br />

Bestandteile der Kulturlandschaft sind erhebliche Eingriffe nicht auszuschließen.<br />

<strong>Teil</strong>änderungbereich Hollerath“<br />

Der <strong>Teil</strong>änderungsbereich ist Bestandteil des Deutsch-Belgischen Naturparks Hohes Venn-Eifel<br />

in der Großlandschaft Eifel und zählt zur Kulturlandschaft „Rureifel und nördliche Kalkeifel“, die<br />

sich in der Landschaftseinheit, der Rureifel mit dem Hohen Venn und der Kalkeifel von der<br />

belgischen Landesgrenze bis zur östlichen Gemeindegrenze von Hellenthal hinzieht. Innerhalb<br />

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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 26

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