Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />
Das Monitoring umfasst auch die Beobachtung, Überwachung und Kontrolle der Maßnahmen<br />
zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachhaltiger Umweltauswirkungen. Die Monitoring-Maßnahmen<br />
für die zu erwartenden erheblichen Auswirkungen sowie für unvorhergesehene<br />
Umweltauswirkungen sind nachfolgend zusammengefasst:<br />
- Überwachung der Maßnahmen zur Eingriffsvermeidung/-verringerung in der Bauphase<br />
im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung.<br />
- Prognoseunsicherheiten in Bezug auf den Vogelzug und auf Fledermausarten (Zuggeschehen<br />
und Kollisionsgefahr) werden dauerhaft im Rahmen der in den Windkraftanlagen<br />
zu installierenden Abschaltautomatik überwacht.<br />
- Hinweise der Behörden und aus der Bevölkerung ergänzen das kommunale Monitoring.<br />
8. ZUSÄTZLICHE ANGABEN<br />
8.1 Merkmale der verwendeten Verfahren<br />
Die Angaben im <strong>Umweltbericht</strong> beziehen sich im Wesentlichen auf vorhandene Grundlagenerhebungen,<br />
die von der Gemeinde Hellenthal im Auftrag gegebene Windenergie-<br />
Potenzialflächenanalyse sowie weitere Unterlagen, die als Quellen für die beiden <strong>Teil</strong>änderungsbereiche<br />
verfügbar sind.<br />
8.2 Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Unterlagen<br />
Aufgabe des <strong>Umweltbericht</strong>s ist es, die Umweltauswirkungen nach dem gegenwärtigen Wissenstand<br />
und aktuell vorliegender Prüfmethoden zu beschreiben. Für eine sichere Prognose<br />
der Auswirkungen der Windkraftanlagen auf Vögel und Fledermäuse liegen für den <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />
„Hollerath“ zurzeit noch keine konkreten artenschutzfachlichen Ergebnisse vor.<br />
Da die Auswirkungen durch den Bau und Betrieb der Windkraftanlagen abhängig vom konkreten<br />
gewählten Standort sind, können einzelne Aussagen erst im Rahmen des nachfolgenden<br />
Bebauungsplanverfahren (vorgesehen sind vorhabenbezogene Bebauungspläne) bzw. im immissionsschutzrechtlichen<br />
Genehmigungsverfahrens getroffen werden. Dies betrifft insbesondere<br />
die potenziellen Auswirkungen auf den Menschen durch Lärm und Infraschall, den Schattenwurf,<br />
den Umfang und die Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe in Natur und Landschaft.<br />
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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 32