Entwurf Begründung, Teil II: Umweltbericht gem. § 2a BauG
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<strong>Umweltbericht</strong> <strong>gem</strong>. <strong>§</strong> <strong>2a</strong> <strong>BauG</strong>B zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hellenthal<br />
Zusammenfassende Beurteilung: Bei Errichtung und Betrieb von WEA im <strong>Teil</strong>änderungsbereich<br />
„Hollerath“ ist von teilweise erheblichen Umweltauswirkungen für das Schutzgut Tiere und<br />
Pflanzen und die biologische Vielfalt auszugehen. Insbesondere bei Inanspruchnahme von<br />
Laubgehölzbeständen sind erhebliche Eingriffe in die Biotopfunktion und das Auslösen von<br />
Verbotstatbeständen nach <strong>§</strong> 44 Abs. 1 BNatSchG nicht auszuschließen.<br />
4.3 Schutzgut Boden<br />
Mit Grund und Boden ist <strong>gem</strong>äß <strong>§</strong>1a Abs. 2 <strong>BauG</strong>B sparsam umzugehen. Rechtliche Grundlagen<br />
für den Bodenschutz bilden das Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998<br />
und das Landesbodenschutzgesetz NW (LBodSchG) vom 09.05.2000 in der jeweils gültigen<br />
Fassung.<br />
<strong>Teil</strong>änderungsbereich Wiesenhardt<br />
Im <strong>Teil</strong>änderungsbereich Wiesenhardt stehen über Sand-, Ton- und Schluffsteinen devonischen<br />
Ursprungs Typische Braunerden, die stellenweise etwas podsolig (B 3 2 ) sind und Braunerden<br />
mit Kolluvium-Anteilen (B 3 4 ) an. Beide Bodentypen bestehen aus schluffi<strong>gem</strong> Lehm, der z.T.<br />
steinig bzw. grusig ist. Die flachgründigen Böden besitzen eine geringe nutzbare Wasserkapazität,<br />
ihre Ertragsfähigkeit ist als gering einzuschätzen. In der Karte der schutzwürdigen Böden<br />
NRW sind sie aufgrund ihres Biotopentwicklungspotenzials der Schutzwürdigkeitsklasse 2 1 zugeordnet.<br />
Damit kommt ihnen eine besondere Bedeutung und eine hohe Empfindlichkeit gegenüber<br />
Eingriffen zu. Anthropogene Vorbelastungen der Böden sind aufgrund der dauerhaften<br />
forstlichen Nutzung nicht erkennbar.<br />
Mit der Errichtung von Windkraftanlagen werden punktuell Bodenflächen durch Versiegelung im<br />
Bereich der Maststandorte in Anspruch genommen. Je Fundament kommt es zur Versiegelung<br />
in einer Größenordnung von ca. 500 m². Weiterhin ist die dauerhafte <strong>Teil</strong>versiegelung von Flächen<br />
für die Aufstellung von Montagekränen und den Ausbau von Erschließungswegen unvermeidbar.<br />
Während der Bauzeit werden Montage- und Lagerflächen benötigt (ca. 5.000 m² je<br />
Standort), die nach Beendigung der Baumaßnahme rekultiviert werden können. Schließlich<br />
kommt es im Rahmen des Netzanschlusses zu Veränderungen der Bodenstruktur im Bereich<br />
der Kabelgräben. Insbesondere die vorübergehenden Beeinträchtigungen können durch eine<br />
ordnungs<strong>gem</strong>äße Bauausführung weitgehend minimiert werden. Unter Berücksichtigung der<br />
hohen Empfindlichkeit der Böden und der vergleichsweise geringen Flächeninanspruchnahme<br />
(für die Erzeugung anderer Energieformen werden größere Flächen benötigt) werden die Eingriffe<br />
in das Bodenpotenzial als gering erheblich eingestuft.<br />
<strong>Teil</strong>änderungsbereich Hollerath<br />
Im <strong>Teil</strong>änderungsbereich Hollerath stehen neben den oben beschriebenen Braunerden in den<br />
Bachtälern Gleyböden an. Diese vom hohen Grundwasserstand in den Tälern beeinflussten<br />
Bodentypen werden in der Karte der schutzwürdigen Böden NRW der Schutzwürdigkeitsklasse<br />
3 zugeordnet. Auch sie besitzen daher eine besondere Bedeutung und hohe Empfindlichkeit<br />
gegenüber Eingriffen.<br />
Die mit der Errichtung von Windkraftanlagen verbundenen Beeinträchtigungen werden analog<br />
der Beeinträchtigungen im <strong>Teil</strong>änderungsbereich Wiesenhardt eingeschätzt, zumal davon aus-<br />
1 Schutzwürdigkeitsstufen <strong>gem</strong>äß Karte der schutzwürdigen Böden NRW: Stufe 1 = schutzwürdig, Stufe 2<br />
= sehr schutzwürdig, Stufe 3 = besonders schutzwürdig<br />
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hellmann + kunze reichshof ∙ Umweltplanung und Städtebau 08.07.2013 20