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seniorentag 2013 - Gemeinde Arriach

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8 A R R I A C H – M I T T E L P U N K T K Ä R N T E N S<br />

l Ordination Dr.Hermann Eder<br />

Die Ordination Dr. Hermann Eder in Afritz am See ist vom<br />

16.12.<strong>2013</strong> bis 1. 1. 2014 wegen Urlaub geschlossen. Die<br />

nächste Ordination findet am 02. 01. 2014 statt.<br />

Vertretung haben:<br />

Dr. Kern – Radenthein 04246 / 2059<br />

Dr. Müller-Gietler – Treffen 04248 / 2298<br />

Dr. Pilgram – <strong>Arriach</strong> 04247 / 3133<br />

Dr. Adlassnig – Radenthein 04246 / 29019<br />

l BLEIB SAUBER – Jugend OK<br />

Das Projekt „BLEIB SAUBER - Jugend OK“ wurde im Jahr<br />

2007 ins Leben gerufen und findet heuer zum sechsten Mal<br />

statt. In den Monaten Oktober bis Dezember <strong>2013</strong> werden<br />

vonseiten der Kriminalprävention themenspezifische regionale<br />

Schwerpunkte im Bereich der Jugendprävention gesetzt. Heuer<br />

stehen die Themengebiete Internetkriminalität, Sucht, Gewalt<br />

und Sachbeschädigung im Mittelpunkt.<br />

Bei der Aktion „BLEIB SAUBER - Jugend OK“ werden je<br />

nach Problemlage und daraus resultierenden Lösungsansätzen<br />

nicht nur Veranstaltungen in Schulen stattfinden, sondern<br />

auch Jugend- und Erziehungseinrichtungen, die Gastgewerbewirtschaft,<br />

Wettlokale oder Geschäfte, Vereine oder Sporteinrichtungen<br />

eingebunden. Die Kinder und Jugendlichen sollen<br />

durch Vorträge, öffentliche Diskussionsrunden in <strong>Gemeinde</strong>n,<br />

Aktionen in Jugendzentren etc. mit eingebunden werden. Zu<br />

diesem Zweck wurden Aktionskarten im Postkartenformat zu<br />

den vier definierten Themenbereichen erstellt, die – jugendgerecht<br />

aufbereitet – zur Information verteilt werden.<br />

Ausgangsbasis für die Arbeit der Kriminalprävention ist es,<br />

Problemfelder in der Jugendkriminalität, mangelnde Umsetzung<br />

der Jugendschutzbestimmungen oder sonstiges Fehlverhalten<br />

in dieser Altersgruppe zu erkennen und darauf aufbauend<br />

lokale und regionale Aktionen zu setzen. Mittels regionaler<br />

und lokaler Lageanalyse werden in jedem Bezirk eigene<br />

Schwerpunkte begleitet von präventiven Maßnahmen gesetzt.<br />

Oberstes Ziel ist es aktiv Impulse zu setzen und so bei den Jugendlichen<br />

Bewusstsein zu schaffen.<br />

SEI KEIN VANDALE – VANDALISMUS IST SACHBE-<br />

SCHÄDIGUNG!<br />

Schmierereien und Beschädigungen können hohe Strafen nach<br />

sich ziehen. Bist Du Dir bewusst, dass Du nach einer Verurteilung<br />

der Angeschmierte bist? Vielleicht Dein ganzes Leben<br />

lang! Du bist reif, um Verantwortung zu übernehmen!<br />

DU BIST „OK“ – DU BIST FÜR DICH VERANTWORT-<br />

LICH<br />

Junge Menschen werden oft unterschätzt. Wir unterschätzen<br />

Dich nicht! Wir wollen Dich mit wichtigen Infos versorgen,<br />

damit Du alles checkst. Zeig, dass Dir das Eigentum anderer<br />

etwas wert ist und Du verantwortungsvoll damit umgehst.<br />

WOHER BEKOMMST DU DEINE INFOS?<br />

Die Polizei-App kannst Du in den App-Stores kostenlos für<br />

Ios, Android und Windows downloaden.<br />

Die Polizei ist auch auf Facebook unter www.facebook.com/<br />

Bundeskriminalamt.<br />

Tipps bekommst Du auch unter www.bundeskriminalamt.at.<br />

Unter 059 133 ist die Polizei österreichweit für Dich erreichbar!<br />

Nähere Infos und Anfrage zu Projekte an:<br />

Christian Pöschl<br />

Bezirkspräventionskoordinator BPK Villach<br />

l Heizkostenzuschuss<br />

Die Anträge für den Heizkostenzuschuss können noch bis<br />

28.2.2014 beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Arriach</strong> eingebracht werden.<br />

Im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Arriach</strong> ist Frau Altziebler, Tel.: 04247/8514-<br />

10, für die Abwicklung der Anträge zuständig, gibt Ihnen Auskunft<br />

und ist bei der Antragstellung behilflich.<br />

Die Einkommensgrenzen betragen für den<br />

Heizzuschuss in Höhe von € 180,00<br />

EINKOMMENSGRENZE<br />

MONATL .EURO<br />

Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 795,--<br />

Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen<br />

(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….) 1.192,--<br />

Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige)<br />

123,--<br />

Heizzuschuss in Höhe von € 110,00<br />

EINKOMMENSGRENZE<br />

MONATL. EURO<br />

Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.040,--<br />

Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen<br />

(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….) 1.430,--<br />

Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 123,--<br />

Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der<br />

Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen<br />

sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen<br />

nicht zu berücksichtigen.<br />

Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.<br />

Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff<br />

auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte<br />

aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten,<br />

Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen<br />

aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung,<br />

Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindestsicherung),<br />

ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher<br />

Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld.<br />

Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen.<br />

Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und<br />

im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von<br />

einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen.<br />

Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (incl. Erhöhungsbetrag),<br />

Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung,<br />

Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz.

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