seniorentag 2013 - Gemeinde Arriach
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8 A R R I A C H – M I T T E L P U N K T K Ä R N T E N S<br />
l Ordination Dr.Hermann Eder<br />
Die Ordination Dr. Hermann Eder in Afritz am See ist vom<br />
16.12.<strong>2013</strong> bis 1. 1. 2014 wegen Urlaub geschlossen. Die<br />
nächste Ordination findet am 02. 01. 2014 statt.<br />
Vertretung haben:<br />
Dr. Kern – Radenthein 04246 / 2059<br />
Dr. Müller-Gietler – Treffen 04248 / 2298<br />
Dr. Pilgram – <strong>Arriach</strong> 04247 / 3133<br />
Dr. Adlassnig – Radenthein 04246 / 29019<br />
l BLEIB SAUBER – Jugend OK<br />
Das Projekt „BLEIB SAUBER - Jugend OK“ wurde im Jahr<br />
2007 ins Leben gerufen und findet heuer zum sechsten Mal<br />
statt. In den Monaten Oktober bis Dezember <strong>2013</strong> werden<br />
vonseiten der Kriminalprävention themenspezifische regionale<br />
Schwerpunkte im Bereich der Jugendprävention gesetzt. Heuer<br />
stehen die Themengebiete Internetkriminalität, Sucht, Gewalt<br />
und Sachbeschädigung im Mittelpunkt.<br />
Bei der Aktion „BLEIB SAUBER - Jugend OK“ werden je<br />
nach Problemlage und daraus resultierenden Lösungsansätzen<br />
nicht nur Veranstaltungen in Schulen stattfinden, sondern<br />
auch Jugend- und Erziehungseinrichtungen, die Gastgewerbewirtschaft,<br />
Wettlokale oder Geschäfte, Vereine oder Sporteinrichtungen<br />
eingebunden. Die Kinder und Jugendlichen sollen<br />
durch Vorträge, öffentliche Diskussionsrunden in <strong>Gemeinde</strong>n,<br />
Aktionen in Jugendzentren etc. mit eingebunden werden. Zu<br />
diesem Zweck wurden Aktionskarten im Postkartenformat zu<br />
den vier definierten Themenbereichen erstellt, die – jugendgerecht<br />
aufbereitet – zur Information verteilt werden.<br />
Ausgangsbasis für die Arbeit der Kriminalprävention ist es,<br />
Problemfelder in der Jugendkriminalität, mangelnde Umsetzung<br />
der Jugendschutzbestimmungen oder sonstiges Fehlverhalten<br />
in dieser Altersgruppe zu erkennen und darauf aufbauend<br />
lokale und regionale Aktionen zu setzen. Mittels regionaler<br />
und lokaler Lageanalyse werden in jedem Bezirk eigene<br />
Schwerpunkte begleitet von präventiven Maßnahmen gesetzt.<br />
Oberstes Ziel ist es aktiv Impulse zu setzen und so bei den Jugendlichen<br />
Bewusstsein zu schaffen.<br />
SEI KEIN VANDALE – VANDALISMUS IST SACHBE-<br />
SCHÄDIGUNG!<br />
Schmierereien und Beschädigungen können hohe Strafen nach<br />
sich ziehen. Bist Du Dir bewusst, dass Du nach einer Verurteilung<br />
der Angeschmierte bist? Vielleicht Dein ganzes Leben<br />
lang! Du bist reif, um Verantwortung zu übernehmen!<br />
DU BIST „OK“ – DU BIST FÜR DICH VERANTWORT-<br />
LICH<br />
Junge Menschen werden oft unterschätzt. Wir unterschätzen<br />
Dich nicht! Wir wollen Dich mit wichtigen Infos versorgen,<br />
damit Du alles checkst. Zeig, dass Dir das Eigentum anderer<br />
etwas wert ist und Du verantwortungsvoll damit umgehst.<br />
WOHER BEKOMMST DU DEINE INFOS?<br />
Die Polizei-App kannst Du in den App-Stores kostenlos für<br />
Ios, Android und Windows downloaden.<br />
Die Polizei ist auch auf Facebook unter www.facebook.com/<br />
Bundeskriminalamt.<br />
Tipps bekommst Du auch unter www.bundeskriminalamt.at.<br />
Unter 059 133 ist die Polizei österreichweit für Dich erreichbar!<br />
Nähere Infos und Anfrage zu Projekte an:<br />
Christian Pöschl<br />
Bezirkspräventionskoordinator BPK Villach<br />
l Heizkostenzuschuss<br />
Die Anträge für den Heizkostenzuschuss können noch bis<br />
28.2.2014 beim <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Arriach</strong> eingebracht werden.<br />
Im <strong>Gemeinde</strong>amt <strong>Arriach</strong> ist Frau Altziebler, Tel.: 04247/8514-<br />
10, für die Abwicklung der Anträge zuständig, gibt Ihnen Auskunft<br />
und ist bei der Antragstellung behilflich.<br />
Die Einkommensgrenzen betragen für den<br />
Heizzuschuss in Höhe von € 180,00<br />
EINKOMMENSGRENZE<br />
MONATL .EURO<br />
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 795,--<br />
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen<br />
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….) 1.192,--<br />
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige)<br />
123,--<br />
Heizzuschuss in Höhe von € 110,00<br />
EINKOMMENSGRENZE<br />
MONATL. EURO<br />
Bei Alleinstehenden / Alleinerziehern 1.040,--<br />
Bei Haushaltsgemeinschaften von zwei Personen<br />
(z.B. Ehepaaren, Lebensgemeinschaften….) 1.430,--<br />
Zuschlag für jede weitere Person (auch Minderjährige) 123,--<br />
Die Einkommensgrenzen sind Nettobeträge. Es ist von der<br />
Einkommenssituation bei Antragstellung auszugehen. Sonderzahlungen<br />
sind bei Ermittlung der Einkommensgrenzen<br />
nicht zu berücksichtigen.<br />
Unterhaltsleistungen sind vom Nettoeinkommen abzuziehen.<br />
Nach dem K-MSG ist von einem umfassenden Einkommensbegriff<br />
auszugehen. Als Einkommen gelten daher alle Einkünfte<br />
aus selbstständiger oder unselbstständiger Tätigkeit, Renten,<br />
Pensionen, Einkommen nach dem Opferfürsorgegesetz, Leistungen<br />
aus der Arbeitslosenversicherung, der Krankenversicherung,<br />
Geldleistungen aus dem K-MSG (Mindestsicherung),<br />
ferner auch Familienzuschüsse, Unterhaltszahlungen jeglicher<br />
Art, Lehrlingsentschädigungen sowie Stipendien und Kinderbetreuungsgeld.<br />
Innerhalb einer Haushaltsgemeinschaft sind alle Einkünfte zusammenzurechnen.<br />
Bei Lehrlingen, die eine Lehrlingsentschädigung beziehen, und<br />
im gemeinsamen Haushalt mit einem Elternteil leben, ist von<br />
einer Haushaltsgemeinschaft von zwei Personen auszugehen.<br />
Nicht als Einkünfte gelten Familienbeihilfen (incl. Erhöhungsbetrag),<br />
Naturalbezüge, Kriegsopferentschädigung,<br />
Pflegegelder und die Wohnbeihilfe nach dem Wohnbauförderungsgesetz.