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Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...

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Kinderbetreuung<br />

Derzeit gibt es noch einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />

für Kinder ab drei Jahren. Ab August <strong>2013</strong> ändert sich das. Dann gilt der<br />

Anspruch auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder in einer<br />

Kindertagesstätte vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten<br />

Lebensjahr. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich um einen Platz kümmern,<br />

umso besser. Angebote und Konzepte der Einrichtungen an Ihrem Wohnort<br />

erfahren Sie über das zuständige Jugendamt. Die Kosten für die Betreuung<br />

können übrigens – nach Einkommen gestaffelt – bei der Steuererklärung<br />

geltend gemacht werden.<br />

Steuervergünstigung<br />

Das Finanzamt prüft jedes Jahr<br />

mit Ihrer Einkommensteuererklärung<br />

automatisch, ob es für<br />

Sie vorteilhafter ist, Kindergeld<br />

zu erhalten oder den steuerlichen<br />

Kinderfreibetrag geltend<br />

zu machen. Letzteres kann<br />

gerade für Besserverdienende<br />

günstiger sein. Beides zusammen<br />

geht nicht. Sie können<br />

außerdem zwei Drittel ihrer<br />

Kinderbetreuungskosten – pro<br />

Kind bis zu 4.000 Euro jährlich –<br />

als Sonderausgaben absetzen.<br />

Neu seit 2012 ist, dass der<br />

Anlass für die Kinderbetreuung<br />

keine Rolle mehr spielt und alle<br />

Betreuungsdienstleistungen<br />

außer Unterricht umfasst.<br />

Landeserziehungsgeld<br />

Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und<br />

Thüringen zahlen im zweiten oder dritten<br />

Lebensjahr freiwillig ein sogenanntes Landeserziehungsgeld.<br />

Modalitäten, Fristen und Termine<br />

der Antragstellung sind in jedem Bundesland<br />

unterschiedlich geregelt. Am besten, Sie erkundigen<br />

sich frühzeitig bei den jeweiligen Elterngeldstellen<br />

über die Voraussetzungen, wie<br />

beispielsweise den Nachweis über die Durchführung<br />

von Früherkennungsuntersuchungen.<br />

GESUNDHEITSJOURNAL <strong>02</strong>|13 11

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