Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...
Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...
Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Kinderbetreuung<br />
Derzeit gibt es noch einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz<br />
für Kinder ab drei Jahren. Ab August <strong>2013</strong> ändert sich das. Dann gilt der<br />
Anspruch auf einen Betreuungsplatz bei einer Tagesmutter oder in einer<br />
Kindertagesstätte vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten<br />
Lebensjahr. Grundsätzlich gilt: Je früher Sie sich um einen Platz kümmern,<br />
umso besser. Angebote und Konzepte der Einrichtungen an Ihrem Wohnort<br />
erfahren Sie über das zuständige Jugendamt. Die Kosten für die Betreuung<br />
können übrigens – nach Einkommen gestaffelt – bei der Steuererklärung<br />
geltend gemacht werden.<br />
Steuervergünstigung<br />
Das Finanzamt prüft jedes Jahr<br />
mit Ihrer Einkommensteuererklärung<br />
automatisch, ob es für<br />
Sie vorteilhafter ist, Kindergeld<br />
zu erhalten oder den steuerlichen<br />
Kinderfreibetrag geltend<br />
zu machen. Letzteres kann<br />
gerade für Besserverdienende<br />
günstiger sein. Beides zusammen<br />
geht nicht. Sie können<br />
außerdem zwei Drittel ihrer<br />
Kinderbetreuungskosten – pro<br />
Kind bis zu 4.000 Euro jährlich –<br />
als Sonderausgaben absetzen.<br />
Neu seit 2012 ist, dass der<br />
Anlass für die Kinderbetreuung<br />
keine Rolle mehr spielt und alle<br />
Betreuungsdienstleistungen<br />
außer Unterricht umfasst.<br />
Landeserziehungsgeld<br />
Baden-Württemberg, Bayern, Sachsen und<br />
Thüringen zahlen im zweiten oder dritten<br />
Lebensjahr freiwillig ein sogenanntes Landeserziehungsgeld.<br />
Modalitäten, Fristen und Termine<br />
der Antragstellung sind in jedem Bundesland<br />
unterschiedlich geregelt. Am besten, Sie erkundigen<br />
sich frühzeitig bei den jeweiligen Elterngeldstellen<br />
über die Voraussetzungen, wie<br />
beispielsweise den Nachweis über die Durchführung<br />
von Früherkennungsuntersuchungen.<br />
GESUNDHEITSJOURNAL <strong>02</strong>|13 11