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Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...

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INTERN<br />

Neuigkeiten von Ihrer <strong>BKK</strong><br />

Mit dem neuen Patientenrechtegesetz soll der Dialog zwischen Medizinern und<br />

Patienten gestärkt und Vertrauen stabilisiert werden. Noch mehr Neuigkeiten,<br />

zum Beispiel zur Rückengesundheit, lesen Sie hier. Sie haben Fragen?<br />

Wir sind für Sie da – rufen Sie uns kostenlos an unter 0800 0 255 255!<br />

Ihre Rechte als Patient<br />

Die Rechte von Patientinnen und Patienten waren bislang in verschiedenen<br />

Gesetzen zum Teil lückenhaft geregelt. Insbesondere im Bereich des Behandlungs-<br />

und Arzthaftungsrechts war Wesentliches nicht im Gesetz, sondern<br />

durch Richterrecht geregelt. Dies hat es nach Auffassung der Bundesregierung<br />

für die Beteiligten schwierig gemacht, ihre Rechte zu<br />

kennen und entsprechend einzufordern. Am<br />

26. Februar <strong>2013</strong> trat das Gesetz zur Verbesserung<br />

der Rechte von Patientinnen und Patienten,<br />

das Patientenrechtegesetz, in Kraft. Das Patientenrechtegesetz<br />

ist kein eigenes Gesetzbuch, vielmehr<br />

wurden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sowie<br />

das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) um einige<br />

Paragraphen ergänzt und verändert. Unter diesem Link erhalten<br />

Sie weitere Informationen auf den Seiten des Bundesministeriums der<br />

Justiz: www.bmj.de/DE/Buerger/gesellschaft/Patientenrechte/_node.html.<br />

Kennen<br />

Sie schon<br />

Teil 4: Brillenerstattung über das Gesundheitskonto<br />

Brillen und Kontaktlinsen sind schon seit vielen Jahren keine Leistung der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung mehr und dürfen, bis auf wenige Ausnahmen, nicht von der <strong>BKK</strong><br />

GILDEMEISTER SEIDENSTICKER übernommen werden.<br />

Das Gesundheitskonto bietet jedoch die Möglichkeit, sich bis zu 160 Euro pro Jahr für eine<br />

Brille erstatten zu lassen. Unseren 6- bis 14-jährigen Jägern und Sammlern können 50 Euro pro<br />

Jahr erstattet werden. Dies ist möglich, sofern Sie die erforderliche Anzahl an Punkten durch Ihr Bonusheft<br />

nachweisen können. Daher lohnt sich der gewissenhafte Umgang mit Ihrer Gesundheit gleich doppelt.<br />

Sie steigern Ihre Lebensqualität und sammeln Punkte, die Sie sich in Ihrem Bonusheft gutschreiben lassen<br />

können. Gerne schicken wir Ihnen Ihr persönliches Bonusheft und nähere Informationen zu. Rufen Sie uns<br />

an. Kostenloses Servicetelefon: 0800 0 255 255.<br />

6 GESUNDHEITSJOURNAL <strong>02</strong>|13

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