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Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...

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Fragen & Antworten zur<br />

Organspende<br />

Zehntausende Patienten stehen auf den Organspendewartelisten.<br />

Ein paar der damit verbundenen offenen Fragen und Unsicherheiten<br />

versuchen wir hier zu klären ...<br />

Warum bekomme ich Briefe von meiner Krankenkasse<br />

zum Thema Organspende?<br />

Die Krankenkassen sind angesichts der Änderung des<br />

Transplantationsgesetzes im November 2012 ausdrücklich<br />

dazu verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren<br />

regelmäßig über die Thematik der Organspende zu informieren<br />

und ihre Spendenbereitschaft abzufragen.<br />

Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Versicherten lediglich<br />

zu einer Entscheidung motiviert. Eine getroffene<br />

Entscheidung wird weder durch die Krankenkassen<br />

noch durch die Versicherungsunternehmen erfasst. Es<br />

gibt kein Register, in dem die Entscheidungen dokumentiert<br />

werden. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt,<br />

wichtig ist es, diese in einem Organspendeausweis festzuhalten.<br />

Man spricht hierbei von der sogenannten Entscheidungslösung,<br />

denn diese stellt den Versicherten frei,<br />

auf das Schreiben der Krankenkassen zu reagieren.<br />

Was hat sich noch geändert?<br />

Nicht betroffen von der Novellierung sind die Voraussetzungen<br />

für eine Organspende. Zwei Ärzte müssen unabhängig<br />

voneinander den Hirntod des Verstorbenen festgestellt<br />

haben. Zudem muss die Zustimmung vom Patienten<br />

vorliegen oder müssen die Angehörigen nach seinem<br />

mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.<br />

Welche Organe können gespendet werden?<br />

Neben Organen wie Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse<br />

und Haut kann auch Gewebe transplantiert<br />

werden. Am häufigsten sind das Hornhäute der Augen,<br />

Gehörknöchelchen, Herzklappen und Blutgefäße (Venen<br />

und Arterien), Hirnhaut, Knochen, Knorpel, Sehnen und<br />

Amnion, ein Teil der Fruchtblase, die den Embryo im Mutterleib<br />

umhüllt.<br />

Können bestimmte Organe oder Gewebe von einer<br />

Spende ausgeschlossen werden?<br />

Ja, das steht direkt auf dem Organspendeausweis. Hier<br />

hat man fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten. So kann<br />

der Organ- und Gewebespende generell zugestimmt<br />

werden, einzelne Organe oder Gewebe können von<br />

einer Spende ausgeschlossen werden oder nur bestimmte<br />

Organe und Gewebe zur Spende zur Verfügung gestellt<br />

werden. Letztlich kann die Organ- und Gewebespende<br />

auch generell abgelehnt werden oder die Entscheidung<br />

wird auf eine Vertrauensperson übertragen.<br />

Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?<br />

Es gibt keine Altersgrenze für Organspender. Was zählt,<br />

ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom<br />

Lebensalter ab. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme entscheiden<br />

medizinische Voruntersuchungen, ob ein Organ<br />

transplantiert werden kann.<br />

Was passiert, wenn man seine Entscheidung zur<br />

Organ- und Gewebespende ändert?<br />

Die geänderte Entscheidung kann und sollte (!) in einem<br />

neuen Spenderausweis deutlich dokumentiert werden.<br />

Der alte Ausweis kann dann vernichtet werden. ----------------<br />

NOCH MEHR INFORMATIONEN<br />

Gebündelte Informationen rund um die Organspende<br />

sind auf den folgenden Webseiten zu finden:<br />

www.dso.de, www.bzga.de oder<br />

www.organspende-info.de.<br />

Außerdem unter: www.bkkgs.de/organspende.<br />

Wir sind auch gerne persönlich für Sie da unter<br />

folgender Telefonnummer: 0800 0 255 255.<br />

GESUNDHEITSJOURNAL <strong>02</strong>|13 17

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