Journal Ausgabe 02/2013 (PDF 5,98 MB) - BKK Gildemeister ...
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Fragen & Antworten zur<br />
Organspende<br />
Zehntausende Patienten stehen auf den Organspendewartelisten.<br />
Ein paar der damit verbundenen offenen Fragen und Unsicherheiten<br />
versuchen wir hier zu klären ...<br />
Warum bekomme ich Briefe von meiner Krankenkasse<br />
zum Thema Organspende?<br />
Die Krankenkassen sind angesichts der Änderung des<br />
Transplantationsgesetzes im November 2012 ausdrücklich<br />
dazu verpflichtet, ihre Versicherten ab 16 Jahren<br />
regelmäßig über die Thematik der Organspende zu informieren<br />
und ihre Spendenbereitschaft abzufragen.<br />
Zum jetzigen Zeitpunkt werden die Versicherten lediglich<br />
zu einer Entscheidung motiviert. Eine getroffene<br />
Entscheidung wird weder durch die Krankenkassen<br />
noch durch die Versicherungsunternehmen erfasst. Es<br />
gibt kein Register, in dem die Entscheidungen dokumentiert<br />
werden. Wie auch immer die Entscheidung ausfällt,<br />
wichtig ist es, diese in einem Organspendeausweis festzuhalten.<br />
Man spricht hierbei von der sogenannten Entscheidungslösung,<br />
denn diese stellt den Versicherten frei,<br />
auf das Schreiben der Krankenkassen zu reagieren.<br />
Was hat sich noch geändert?<br />
Nicht betroffen von der Novellierung sind die Voraussetzungen<br />
für eine Organspende. Zwei Ärzte müssen unabhängig<br />
voneinander den Hirntod des Verstorbenen festgestellt<br />
haben. Zudem muss die Zustimmung vom Patienten<br />
vorliegen oder müssen die Angehörigen nach seinem<br />
mutmaßlichen Willen einer Organentnahme zustimmen.<br />
Welche Organe können gespendet werden?<br />
Neben Organen wie Herz, Lunge, Leber, Niere, Bauchspeicheldrüse<br />
und Haut kann auch Gewebe transplantiert<br />
werden. Am häufigsten sind das Hornhäute der Augen,<br />
Gehörknöchelchen, Herzklappen und Blutgefäße (Venen<br />
und Arterien), Hirnhaut, Knochen, Knorpel, Sehnen und<br />
Amnion, ein Teil der Fruchtblase, die den Embryo im Mutterleib<br />
umhüllt.<br />
Können bestimmte Organe oder Gewebe von einer<br />
Spende ausgeschlossen werden?<br />
Ja, das steht direkt auf dem Organspendeausweis. Hier<br />
hat man fünf verschiedene Wahlmöglichkeiten. So kann<br />
der Organ- und Gewebespende generell zugestimmt<br />
werden, einzelne Organe oder Gewebe können von<br />
einer Spende ausgeschlossen werden oder nur bestimmte<br />
Organe und Gewebe zur Spende zur Verfügung gestellt<br />
werden. Letztlich kann die Organ- und Gewebespende<br />
auch generell abgelehnt werden oder die Entscheidung<br />
wird auf eine Vertrauensperson übertragen.<br />
Bis zu welchem Alter kann ich Organe spenden?<br />
Es gibt keine Altersgrenze für Organspender. Was zählt,<br />
ist der Zustand der Organe. Dieser hängt nur bedingt vom<br />
Lebensalter ab. Erst zum Zeitpunkt der Entnahme entscheiden<br />
medizinische Voruntersuchungen, ob ein Organ<br />
transplantiert werden kann.<br />
Was passiert, wenn man seine Entscheidung zur<br />
Organ- und Gewebespende ändert?<br />
Die geänderte Entscheidung kann und sollte (!) in einem<br />
neuen Spenderausweis deutlich dokumentiert werden.<br />
Der alte Ausweis kann dann vernichtet werden. ----------------<br />
NOCH MEHR INFORMATIONEN<br />
Gebündelte Informationen rund um die Organspende<br />
sind auf den folgenden Webseiten zu finden:<br />
www.dso.de, www.bzga.de oder<br />
www.organspende-info.de.<br />
Außerdem unter: www.bkkgs.de/organspende.<br />
Wir sind auch gerne persönlich für Sie da unter<br />
folgender Telefonnummer: 0800 0 255 255.<br />
GESUNDHEITSJOURNAL <strong>02</strong>|13 17