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Kurzfassung

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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel<br />

‐ <strong>Kurzfassung</strong> des Endberichts ‐<br />

4.2 Einkaufsentfernungen, Einzugsbereiche, Ausgaben‐ und Umsatzanteile<br />

Neue Lebensmittelmärkte werden im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung einzelfallbezogen<br />

hinsichtlich des anzunehmenden Einzugsbereichs und der Kaufkraftbindung sowie den Auswirkungen<br />

auf den Bestand bewertet. Die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO legt hierbei eine vermutete<br />

Grenze bei 800 m² Verkaufsfläche fest, ab der städtebauliche Auswirkungen anzunehmen sind. Mehrere<br />

Obergerichte haben hierzu zwar klargestellt, dass atypische Einzelfälle je nach Stadtgröße, Lage und<br />

Betriebstyp im Einzelfall zu prüfen sind, empirisch belastbare Untersuchungen zur vermuteten Grenze<br />

gibt es jedoch nicht (vgl. Kap. 1). Im Rahmen der Studie werden deshalb die folgenden Fragen untersucht:<br />

• Lassen sich – vor allem für die beiden Betriebstypen Discounter und Supermarkt – grundsätzlich<br />

gleiche Wirkungen hinsichtlich Einkaufsentfernungen der Kunden, Ausgabe‐ und Umsatzanteilen<br />

sowie Einzugsbereichen ableiten?<br />

• Inwiefern lassen sich daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung im<br />

Einzugsbereich und der Entwicklung der Zentren (zentralen Versorgungsbereiche) in der Kommune/Nachbarkommune<br />

ableiten?<br />

Vorgehensweise<br />

Die Haushaltsbefragung liefert – in Abhängigkeit von Kreistyp, Stadtgröße, Angebotssituation, Lage und<br />

Betriebsform – detaillierte Informationen zu den Einkaufsentfernungen und Ausgabenanteilen der Kunden<br />

von Lebensmittelmärkten und differenziert dabei zwischen Betriebsform auf der einen und Verkaufsflächengröße<br />

auf der anderen Seite. Dadurch kann zwar – bezogen auf den Einzelfall – keine Aussage<br />

zur Umsatzumverteilung bei neuen Planvorhaben getroffen werden, allerdings kann auf Basis der<br />

Einkaufsentfernungen und Ausgabenanteile der Kunden – sowie daraus abgeleitet die Einzugsgebiete<br />

von Lebensmittelmärkten – die Plausibilität der Großflächigkeitsschwelle bei 800 m² überprüft werden.<br />

Grundannahme ist dabei, dass genau dann von bedeutenden Umsatzumverteilungen auszugehen ist,<br />

wenn Kunden aus weiter entfernt liegenden Siedlungsbereichen einen Lebensmittelmarkt aufsuchen<br />

und somit Einfluss auf die Verflechtungsbereiche benachbarter Zentren genommen wird. Aussagen zur<br />

absoluten Höhe der erwirtschafteten Umsätze können dabei nicht getroffen werden. Die allgemeingültigen<br />

Ergebnisse der Haushaltsbefragung wurden durch Point‐of‐Sale‐Befragung – u. a. durch die Darstellung<br />

der jeweiligen Umsatzanteile nach Entfernungszonen – an ausgewählten Standorten überprüft.<br />

Ergebnisse der Haushaltsbefragung<br />

Die aufgrund der im bundesweiten Durchschnitt unterschiedlichen Flächenproduktivitäten zu treffende<br />

Vermutung, dass sich die Wirkungen von Supermärkten und Discountern im Hinblick auf den Einzugsbereich<br />

kaum unterscheiden, kann durch die Analyseergebnisse hinsichtlich der beim Lebensmitteleinkauf<br />

zurückgelegten Entfernungen bestätigt werden.<br />

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