Kurzfassung
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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel<br />
‐ <strong>Kurzfassung</strong> des Endberichts ‐<br />
4.2 Einkaufsentfernungen, Einzugsbereiche, Ausgaben‐ und Umsatzanteile<br />
Neue Lebensmittelmärkte werden im Rahmen der planungsrechtlichen Abwägung einzelfallbezogen<br />
hinsichtlich des anzunehmenden Einzugsbereichs und der Kaufkraftbindung sowie den Auswirkungen<br />
auf den Bestand bewertet. Die Vermutungsregel des § 11 Abs. 3 BauNVO legt hierbei eine vermutete<br />
Grenze bei 800 m² Verkaufsfläche fest, ab der städtebauliche Auswirkungen anzunehmen sind. Mehrere<br />
Obergerichte haben hierzu zwar klargestellt, dass atypische Einzelfälle je nach Stadtgröße, Lage und<br />
Betriebstyp im Einzelfall zu prüfen sind, empirisch belastbare Untersuchungen zur vermuteten Grenze<br />
gibt es jedoch nicht (vgl. Kap. 1). Im Rahmen der Studie werden deshalb die folgenden Fragen untersucht:<br />
• Lassen sich – vor allem für die beiden Betriebstypen Discounter und Supermarkt – grundsätzlich<br />
gleiche Wirkungen hinsichtlich Einkaufsentfernungen der Kunden, Ausgabe‐ und Umsatzanteilen<br />
sowie Einzugsbereichen ableiten?<br />
• Inwiefern lassen sich daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich der Versorgung der Bevölkerung im<br />
Einzugsbereich und der Entwicklung der Zentren (zentralen Versorgungsbereiche) in der Kommune/Nachbarkommune<br />
ableiten?<br />
Vorgehensweise<br />
Die Haushaltsbefragung liefert – in Abhängigkeit von Kreistyp, Stadtgröße, Angebotssituation, Lage und<br />
Betriebsform – detaillierte Informationen zu den Einkaufsentfernungen und Ausgabenanteilen der Kunden<br />
von Lebensmittelmärkten und differenziert dabei zwischen Betriebsform auf der einen und Verkaufsflächengröße<br />
auf der anderen Seite. Dadurch kann zwar – bezogen auf den Einzelfall – keine Aussage<br />
zur Umsatzumverteilung bei neuen Planvorhaben getroffen werden, allerdings kann auf Basis der<br />
Einkaufsentfernungen und Ausgabenanteile der Kunden – sowie daraus abgeleitet die Einzugsgebiete<br />
von Lebensmittelmärkten – die Plausibilität der Großflächigkeitsschwelle bei 800 m² überprüft werden.<br />
Grundannahme ist dabei, dass genau dann von bedeutenden Umsatzumverteilungen auszugehen ist,<br />
wenn Kunden aus weiter entfernt liegenden Siedlungsbereichen einen Lebensmittelmarkt aufsuchen<br />
und somit Einfluss auf die Verflechtungsbereiche benachbarter Zentren genommen wird. Aussagen zur<br />
absoluten Höhe der erwirtschafteten Umsätze können dabei nicht getroffen werden. Die allgemeingültigen<br />
Ergebnisse der Haushaltsbefragung wurden durch Point‐of‐Sale‐Befragung – u. a. durch die Darstellung<br />
der jeweiligen Umsatzanteile nach Entfernungszonen – an ausgewählten Standorten überprüft.<br />
Ergebnisse der Haushaltsbefragung<br />
Die aufgrund der im bundesweiten Durchschnitt unterschiedlichen Flächenproduktivitäten zu treffende<br />
Vermutung, dass sich die Wirkungen von Supermärkten und Discountern im Hinblick auf den Einzugsbereich<br />
kaum unterscheiden, kann durch die Analyseergebnisse hinsichtlich der beim Lebensmitteleinkauf<br />
zurückgelegten Entfernungen bestätigt werden.<br />
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