Kurzfassung
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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel<br />
‐ <strong>Kurzfassung</strong> des Endberichts ‐<br />
• Außerdem wurden Sortimente aus dem Bereich Baumarktartikel/Werkzeuge genannt, diese Sortimente<br />
werden allerdings regelmäßig als nicht zentrenrelevant eingestuft und sind für Fragestellung<br />
nicht relevant.<br />
Als Ergebnis bleibt festzuhalten, dass der Anteil der Kunden, die Randsortimente in ihrem Lebensmittelmarkt<br />
einkaufen, recht gering ist. Eine große Bedeutung dieser Sortimente, die auf mögliche negative<br />
Auswirkungen auf die Zentren schließen würde, lässt sich aus den Ergebnissen der POS‐Befragung somit<br />
nicht ableiten. Einschränkend hierzu muss erwähnt werden, dass die Umsätze bei den Aktionswaren<br />
(insbesondere bei den Lebensmitteldiscountern) in der Regel sehr stark nach aktuellem Angebot und<br />
Wochentagen schwanken. Bei einer Point‐of‐Sale‐Befragung an anderen Wochentagen wären die Einkäufe<br />
dieser Warengruppen ggf. etwas stärker ausgeprägt gewesen.<br />
Bewertung<br />
Die Ergebnisse machen deutlich, dass zentrenrelevante Randsortimente in Lebensmittelmärkten zwar<br />
eine Bedeutung besitzen und in einigen Branchen erhebliche Umsätze erwirtschaftet werden, es dürfte<br />
jedoch sehr schwierig nachzuweisen sein, dass Randsortimente in der Einzelbetrachtung (zumal sie saisonal<br />
stark schwanken) zu erheblichen Verdrängungseffekten in den Zentren führen. Außerdem sollte<br />
nicht unerwähnt bleiben, dass ein Teil der Lebensmitteldiscounter selbst in den Zentren angesiedelt ist.<br />
Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Regelung des § 11 Abs. 3 BauNVO ausdrücklich kein<br />
Wettbewerbsschutz ist, sondern der Sicherung und der Entwicklung der Zentren (zentralen Versorgungsbereiche)<br />
dient. D. h. die sortimentsspezifischen Umsätze der Filialen bewegen sich in Größenordnungen<br />
eines kleinen Fachgeschäftes, dessen Ansiedlung außerhalb der Zentren ebenso schwierig zu<br />
verhindern wäre.<br />
Erweitert man die Betrachtung jedoch um eine summarische Bewertung aller (zentren‐)relevanten Sortimente,<br />
kann man durchaus zu einer anderen Einschätzung kommen: Berücksichtigt man, dass der Umsatz<br />
pro Sortimentsgruppe in etwa mit einem kleinen Fachgeschäft vergleichbar ist, kann zumindest in<br />
der summarischen Gesamtbetrachtung aller Sortimente und deren Umsätze nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass es durch einen neuen Lebensmittelmarkt zu bedeutenden Kaufkraftumverteilungen kommen<br />
kann. Dieser Effekt kann sich ggf. verstärken, wenn außerhalb des Zentrums bereits mehrere Lebensmittelmärkte<br />
angesiedelt sind. Dies dürfte aber vor allem von der Angebotssituation vor Ort abhängen, d. h.<br />
Zentren, in den bereits Funktionsverluste sichtbar werden, sind durch zusätzliche Verlagerungen ggf.<br />
anders zu beurteilen als vitale Zentren. Zu empfehlen ist deshalb immer eine auf den Einzelfall bezogene<br />
Bewertung der spezifischen Situation vor Ort.<br />
Das „schwierige“ Thema zentrenrelevante Randsortimente im Lebensmittelhandel dürfte aber vor allem<br />
erst dann aus der (öffentlichen) Fachdiskussion verschwinden, wenn es gelingt, (vor allem) die Lebensmitteldiscounter<br />
(die den wesentlichen Umsatzanteil in diesen Bereichen erwirtschaften) ausschließlich<br />
in Zentren und in Wohngebieten anzusiedeln und somit einen Beitrag zur Sicherung und Stabilisierung<br />
der Zentren (und der dort ansässigen Fachgeschäfte) durch eine Magnetwirkung/Frequenzsteigerung<br />
leisten.<br />
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