Kurzfassung
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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel<br />
‐ <strong>Kurzfassung</strong> des Endberichts ‐<br />
Abb. 15: Kommunalbefragung ‐ Anzahl genehmigter Vorhaben nach Betriebsformen<br />
120<br />
100<br />
106<br />
gesamt<br />
80<br />
großflächig<br />
kleinflächig<br />
63<br />
63<br />
k. A.<br />
60<br />
40<br />
41<br />
33<br />
28<br />
30<br />
26<br />
20<br />
0<br />
alle<br />
Betriebsformen<br />
2 2<br />
Discounter<br />
(alle Größen)<br />
4<br />
Supermärkte<br />
(400 bis 2.500 m²)<br />
2<br />
11<br />
2 2<br />
Verbrauchermärkte<br />
9<br />
andere*<br />
Quelle: Eigene Erhebung<br />
Betrachtet man den Zeithorizont zwischen Bauvoranfrage/Bauantrag und Genehmigung des Vorhabens,<br />
werden (zumindest auf Basis der Rückmeldungen aus der Kommunalbefragung) keine nennenswerten<br />
Unterschiede zwischen Discountern und Supermärkten deutlich. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen<br />
sein, dass die wesentlichen (teilweise auch langwierigen) Abstimmungsprozesse in der Regel vor<br />
dem eigentlichen Genehmigungsprozess stattfinden, die bei der Betrachtung des formellen Genehmigungsprozesses<br />
gar nicht mehr abgebildet werden. Einfacher formuliert: Sofern erst einmal eine Bauvoranfrage<br />
oder Bauantrag gestellt wird, kann in der Tendenz davon ausgegangen werden, dass die Vorhaben<br />
recht zügig umgesetzt werden (sofern sie sich in bestehendes Baurecht einpassen).<br />
Bewertung<br />
Auf Basis von Kommunalbefragung und Expertengesprächen lassen sich die folgenden Tendenzaussagen<br />
ableiten:<br />
• Discounter fragen wesentlich häufiger bei Kommunen nach möglichen Standorten für neue Märkte<br />
nach als Supermärkte. Die Gründe hierfür scheinen vielfältig zu sein.<br />
• Discounter sind bzgl. der Verkaufsflächengröße wesentlich flexibler. In der Regel ist davon<br />
auszugehen, dass Discounter auch auf Flächen bis 800 m² wirtschaftlich betrieben werden<br />
können und deshalb nicht zwangsläufig darauf angewiesen sind, dass für ein neues Planvorhaben<br />
ein Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden muss. Besteht aber die Möglichkeit, nehmen<br />
die Discounter diese Möglichkeit gerne wahr und realisieren auch großflächige Märkte ‐<br />
die sich dann vor allem durch eine großzügige Warenpräsentation und breite Gänge (und<br />
weniger durch zusätzliche Ware) auszeichnen. Perspektivisch besitzen Discounter innerhalb<br />
eines Sondergebietes dann aber auch eine Erweiterungsoption.<br />
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