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Kurzfassung

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Qualifizierte Nahversorgung im Lebensmitteleinzelhandel<br />

‐ <strong>Kurzfassung</strong> des Endberichts ‐<br />

Abb. 15: Kommunalbefragung ‐ Anzahl genehmigter Vorhaben nach Betriebsformen<br />

120<br />

100<br />

106<br />

gesamt<br />

80<br />

großflächig<br />

kleinflächig<br />

63<br />

63<br />

k. A.<br />

60<br />

40<br />

41<br />

33<br />

28<br />

30<br />

26<br />

20<br />

0<br />

alle<br />

Betriebsformen<br />

2 2<br />

Discounter<br />

(alle Größen)<br />

4<br />

Supermärkte<br />

(400 bis 2.500 m²)<br />

2<br />

11<br />

2 2<br />

Verbrauchermärkte<br />

9<br />

andere*<br />

Quelle: Eigene Erhebung<br />

Betrachtet man den Zeithorizont zwischen Bauvoranfrage/Bauantrag und Genehmigung des Vorhabens,<br />

werden (zumindest auf Basis der Rückmeldungen aus der Kommunalbefragung) keine nennenswerten<br />

Unterschiede zwischen Discountern und Supermärkten deutlich. Dies dürfte vor allem darauf zurückzuführen<br />

sein, dass die wesentlichen (teilweise auch langwierigen) Abstimmungsprozesse in der Regel vor<br />

dem eigentlichen Genehmigungsprozess stattfinden, die bei der Betrachtung des formellen Genehmigungsprozesses<br />

gar nicht mehr abgebildet werden. Einfacher formuliert: Sofern erst einmal eine Bauvoranfrage<br />

oder Bauantrag gestellt wird, kann in der Tendenz davon ausgegangen werden, dass die Vorhaben<br />

recht zügig umgesetzt werden (sofern sie sich in bestehendes Baurecht einpassen).<br />

Bewertung<br />

Auf Basis von Kommunalbefragung und Expertengesprächen lassen sich die folgenden Tendenzaussagen<br />

ableiten:<br />

• Discounter fragen wesentlich häufiger bei Kommunen nach möglichen Standorten für neue Märkte<br />

nach als Supermärkte. Die Gründe hierfür scheinen vielfältig zu sein.<br />

• Discounter sind bzgl. der Verkaufsflächengröße wesentlich flexibler. In der Regel ist davon<br />

auszugehen, dass Discounter auch auf Flächen bis 800 m² wirtschaftlich betrieben werden<br />

können und deshalb nicht zwangsläufig darauf angewiesen sind, dass für ein neues Planvorhaben<br />

ein Sondergebiet (SO) ausgewiesen werden muss. Besteht aber die Möglichkeit, nehmen<br />

die Discounter diese Möglichkeit gerne wahr und realisieren auch großflächige Märkte ‐<br />

die sich dann vor allem durch eine großzügige Warenpräsentation und breite Gänge (und<br />

weniger durch zusätzliche Ware) auszeichnen. Perspektivisch besitzen Discounter innerhalb<br />

eines Sondergebietes dann aber auch eine Erweiterungsoption.<br />

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