„So könnte eine neue Bundesverfassung aussehen“, Modell ... - EJPD
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Bundesrat überlassen wird;<br />
b. genehmigt die völkerrechtlichen Verträge, soweit der Abschluss nicht dem<br />
Wahrung der äussern Sicherheit, der Unabhängigkeit und der Neutralität<br />
a. beaufsichtigt die Besorgung der auswärtigen Angelegenheiten sowie die<br />
1 Die Bundesversammlung<br />
(Art. 85)<br />
Art. 101 Weitere Zuständigkeiten<br />
des Landes;<br />
Verhandlungen der Bundesversammlung vorbereiten.<br />
Art. 104 Fraktionen<br />
Die Mitglieder der Bundesversammlung können Fraktionen bilden, welche die<br />
(Art. 88)<br />
für <strong>eine</strong> getrennte Beratung nicht eignen.<br />
2 Das Gesetz kann der Bundesversammlung weitere Zuständigkeiten einräumen.<br />
2 Das Gesetz kann gemeinsame Kommissionen für Geschäfte vorsehen, die sich<br />
Mitte bestellen.<br />
‘Jeder Rat kann zur Vorbereitung der Verhandlungen Kommissionen aus s<strong>eine</strong>r<br />
(Art. 87)<br />
Art. 103 Kommissionen<br />
und <strong>eine</strong>n Vizepräsidenten.<br />
Jeder Rat wählt aus s<strong>eine</strong>r Mitte für die Dauer <strong>eine</strong>s Jahres <strong>eine</strong>n Präsidenten<br />
(Art. 86)<br />
Art. 102 Präsident und Vizepräsident<br />
D. Gliederung und Verfahren<br />
i. entscheidet über Begnadigungsgesuche und gewährt Amnestie;<br />
h. entscheidet Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bundesbehörden;<br />
k. bewilligt Truppeneinsätze, die mehr als (50 000) Dienstpflichtige umfassen<br />
tragten;<br />
Ersatzrichter des Bundesgerichts, den General und die Parlamentsbeauf<br />
oder länger als <strong>eine</strong>n Monat dauern.<br />
nimmt die Rechnung ab;<br />
f. beschliesst die Ausgaben des Bundes, stellt den Voranschlag auf und<br />
g. wählt die Mitglieder des Bundesrates, den Bundeskanzler, die Richter und<br />
d. beaufsichtigt die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen;<br />
c. beaufsichtigt die Wahrung der innern Sicherheit des Landes;<br />
e. gewährleistet die Kantonsverfassungen;<br />
<strong>Bundesverfassung</strong>